Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 11. November 2016
Ausgleich geleisteter Zahlungen an Ärzte und für Leistungen der Gesundheitsinstitutionen erfolgen
generell vollständig und innerhalb von 2-3 Wochen;
das gilt auch für Zahlungen an Krankenhaus nach
stationärem Aufenthalt: Das ist gut! Es gab aber 2 - 3 Fälle, bei denen Leistungen nicht erstattet wurden (Beispiel: Ein vom Hautarzt verschriebenes Medikament könnte Phototoxizität hervorrufen: Deshalb wurde von ihm eine Salbe präventiv dagegen verschrieben, deren Zahlung verweigert wurde mit der Begründung, man zahle vertragsgemäß keine Kosmetka=Sonnenschutzmittel.
Jahrelange, teure Behandlung bei Schäden durch Phototoxizität würde aber erstattet. => Das will mir nicht einleuchten).
Den letzten Vertreterbesuch (nach vielen Wechseln) habe ich vor einigen Jahren gehabt; ich will zwar
grundsätzlich keine Änderung meiner Verträge oder
etwas "verkauft" haben, aber ab und zu eine Info/neutral-faire generelle Beratung wäre nicht schlecht
Es freut uns, dass Sie auch positive Worte für unseren Service finden. Vielen Dank dafür. Ihr Beispiel mit dem Sonnenschutzmittel ist schnell erklärt: Versichert sind Kosten für medizinisch notwendige Mittel und Behandlungen. Präventive Maßnahmen fallen jedoch in die Eigenverantwortung jedes Einzelnen. Hierfür bitten wir Sie um Verständnis. Ihren Wunsch nach einem Kontakt zu Ihrem Partner in Versicherungsfragen haben wir gern weitergeleitet. Bei Fragen rufen Sie uns einfach an. Wir sind gern für Sie da. Ihr ERGO Team
Bewertung Rechtsschutzversicherung vom 11. November 2016
vielen Dank