Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 14. Juni 2017
Hilfreich wäre bei Erstattungen nicht das Bearbeitungs- sondern das Einreichungsdatum anzugeben.
Wir vermerken immer das Datum unserer Leistungsabrechnung. So können Sie das Abrechnungsschreiben mit unserer Auszahlung vergleichen. Auch steuerrechtlich ist das Auszahlungsdatum von Bedeutung. Dennoch nehmen wir Ihre Anregung mit. Vielen Dank dafür! Ihr ERGO Team