Bewertung Schadenbearbeitung KFZ-Versicherung vom 01. Juli 2017
Gutachterfirma war nur durch persönlichen Einsatz von *** von der Subdirektion dazu zu bewegen, vor Ablauf von 1 Woche seit Unfalltermin einen Gutachter zu schicken. Einfach unmöglich!
Gebühr für Wildschadenbescheinigung wurde nicht voll erstattet, obwohl sie von Euch gefordert wird.
Unverschämtheit.
Ihre Meinung ist uns wichtig, vielen Dank für Ihre Bewertung und Schilderung des Sachverhaltes. Es ist richtig, dass in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kraftfahrtversicherung geregelt ist, dass ein Wildschaden bei der Polizei anzuzeigen ist. Die Übernahme der Kosten für die Wildbescheinigung gehören nicht zum Versicherungsumfang und sind daher grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Allerdings beteiligen wir uns entgegenkommender Weise an den Auslagen für eine polizeiliche Wildbescheinigung. Schade, dass Sie mit unserer Schadenregulierung unzufrieden waren, wir hoffen, dass wir Sie in Zukunft mehr überzeugen können.
Ihr ERGO Team
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 01. Juli 2017
Bis jetzt bin ich mit allen Leistungen sehr zufrieden.