Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 03. September 2017
Es wurde eine Zahnbehandlung durchgeführt, die vorher per Kostenvoranschlag bekannt gegeben und von Ihnen genehmigt worden war. Dennoch war die Rechnung drei Wochen nach der Einreichung noch nicht erstattet worden. Erst nach telefonischer Nachfrage wurde der Betrag erstattet. Bei einem Betrag von über *** € ist das sehr ärgerlich und da die Rechnung ja schon durch den Kostenvoranschlag zu erwarten war ist das auch absolut nicht nachvollziehbar.
Vielen Dank für Ihre Bewertung. Bei der Kritik zur Bearbeitungsdauer sind wir Ihrer Meinung: Wir möchten unseren Kunden einen optimalen Service bieten. Hierzu gehört auch eine möglichst kurze Bearbeitungszeit. Dieses Ziel haben wir in Ihrem Fall leider nicht erreicht. Wir versichern Ihnen: Wir arbeiten kontinuierlich daran, unseren Service für Sie zu verbessern. Ihr ERGO Team
Bewertung Kraftfahrtversicherung vom 03. September 2017
Da ich keinen Versicherungsvergleich gemacht habe, kann ich hierzu keine Aussage treffen.