Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 16. August 2015
Vielen Dank für Ihre äußerst gute Bewertung. Eine Aufstockung von Versicherungsleistungen ist nur gegen eine höhere Beitragszahlung möglich. Denn der dieser wurde mit genau den Leistungen kalkuliert, die auch versichert sind. Sie haben aber die Möglichkeit, den Zahnarzt darauf anzusprechen, ob er die Behandlung nicht zu geringeren Faktor der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnet. Leider schreiben Sie nicht, welche Begründung Sie nicht verstanden haben. Sie können uns hierzu anrufen. Wir sind gern für Sie da. Ihr ERGO Team
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 16. August 2015
Tempo und Genauigkeit sind vorbildlich.
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 16. August 2015
Schnelle Abwicklung, korrekte Abrechnung, bei telefonischem Kontakt sehr freundliche Auskunft/Beratung
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 16. August 2015
Ich habe meine ersten Arzt-/Arzneimittelrechnungen eingereicht. Es kam eine sehr detaillierte, korrekte Abrechnung nach einem überschaubaren Zeitraum.
Ich bin sehr zufrieden.
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 16. August 2015
Schnelle und unkomplizierte Abwicklung.
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 16. August 2015
Positiv ist die zügige Bearbeitung der Leistungsanträge. Weniger angenehm ist, dass man die Leistungsaufstellung selber ausrechnen muss .
Unser Kommentar zu Ihrer Bewertung:
Sie haben uns eine sehr gute Bewertung gegeben. Vielen Dank hierfür. Der Leistungsantrag ist eine Serviceleistung. Diese stellen wir unseren Kunden zur Verfügung. Sie können das Formular nutzen, müssen es aber nicht. Doch sehen Sie es bitte einmal so: Wenn Sie die Gesamtsumme ermitteln, dient das auch Ihrer eigener Kontrolle. Ihr ERGO Team
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 16. August 2015
Zügige Bearbeitung der Leistungsabrechnung ohne großen schriftlichen Aufwand