Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 28. Juni 2016
Schreiben bezüglich der Heilmittelerstattung vom 12.05.2016 wurde nicht schriftlich beantwortet. Weitere Leistungsabrechnung vom 23.06.2016 wurde keine Erstattung gewährt, da der versicherte Tarif die Anwendungen pro Versicherungsjahr begrenzt. Durch die Versicherung wird eine Operation in Kauf genommen, obwohl konventionelle Therapien vom Sportorthopäden verordnet und empfohlen wurde.
Vielen Dank für Ihr Feedback. Ihre kritischen Worte nehmen wir sehr ernst. Nur so können wir besser werden. Ihren Brief vom 12.5.2016 haben wir telefonisch beantwortet. Die vertraglichen Regelungen sind in Ihrem Tarif für Heilmittel klar geregelt. Hieran können wir nichts ändern. Sollten Sie an einem Tarifwechsel interessiert sein, rufen Sie uns einfach an. Wir helfen Ihnen gern weiter. Ihr ERGO Team