Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 02. August 2016
Eine kieferorthopädische Maßnahme wurde unter Hinweis auf die Altersgrenze nicht erstattet. Im vorliegenden Fall wurde die individuelle Situation - geplante Kieferchirurgische Maßnahme und damit verbundene kieferorthopädische Vorbehandlung - in keinster Weise berücksichtigt. Ohne die kieferorthopädische Vorbehandlung ist die nachfolgende kieferchirugische Maßnahme nicht sinnvoll.
Ihre Verärgerung über unsere Entscheidung können wir nachvollziehen. Dennoch richten sich die versicherten Leistungen allein nach den vertraglichen Vereinbarungen. Nach dem gewählten Tarif sind die Kosten für kieferorthopädische Maßnahmen versichert, wenn die versicherte Person vor Beginn der Behandlung das 19. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Individuelle medizinische Gründe können wir dabei nicht berücksichtigen. Hierfür bitten wir um Verständnis. Ihr ERGO Team
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 02. August 2016
Sehr zügige und zutreffende Abrechnung meiner eingereichten Rechnungsblege und zügige Überweisung der Kostenanteile
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 02. August 2016
Schnelle und unkomplizierte Abwicklung der eingereichten Rechnungen/Unterlagen. Dies schon seit Jahren,auch bei Änderungen von Tarifen.