Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 16. November 2018
Ich habe eine Rechnung für eine Brille eingereicht. Es kam ein Brief,dass ich die Refraktion Bestimmung vom Optiker oder Augenarzt mit abgeben soll. Nach sinsm Anruf bei der DKV hat manmmkr erklärt, ich solle mir die Bestimmung der Refraktion durch den Optiker auf die Rechnungskopie schreiben lassen. Allerdings war das ,wie ich 3 Wochen später nach Ruckfrage erfahren hab, doch nicht richtig sondern ,also musste ich erneut zum Optiker und mir erneut die Brillenglasbestimmung (diesmal separat und nicht auf der Rechnungskopie) geben lassen.
Jetzt hat alles geklappt und ich habe die Rechnung errstattet bekommen. Allerdings muss ich zu meinem Optiker immer 30 km fahren und das hat das Ganze mehr als ärgerlich gemacht, da ich mehr als 1 h für hin und Rückweg brauche..ganz ausgenommen von der Parkplatz Suche.
In Zukunft wäre es sinnvoller, dass sich die DKV auf dem Brief um die Bitte fur die Einreichung der Refraktionsmessung verständlicher ausdruckt,damit unnötiges rumgefahre u.ä. vermieden werden kann.
Sie haben recht: Natürlich wollen wir verständlich darlegen, warum wir ergänzende Unterlagen für die Leistungsabrechnung brauchen. Dass uns das diesmal nicht gelungen ist, tut uns leid. Gern greifen wir Ihren Hinweis auf, um künftig solche Missverständnisse zu vermeiden. Ihr ERGO Team
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