Bewertung für ERGO Versicherungsgruppe
Gesamtbewertung
4,7 / 5
Ermittelt aus
64.874
Bewertungen
Positiv:
96,3%
Neutral:
2,1%
Negativ:
1,6%
Kundenbewertungen
Von Kunden:
Nur Bewertungen von Personen mit direkter Erfahrung mit ERGO Direkt Versicherungen
Unabhängig:
Unabhängige Bewertungen gewährleistet durch eKomi
Mit Schadensfall:
Bewertungen auch zur Schadensfallregulierung
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Bewertung Kraftfahrtversicherung vom 22. August 2019
Auch dieses Auto wieder bei ERGO versichert.
Bewertung Unfallversicherung vom 22. August 2019
Fühle mich bestens abgesichert
Bewertung Zahn-Zusatzversicherung vom 22. August 2019
Ich fühle mich rund um abgesichert.
Bewertung Gewerbeversicherung vom 22. August 2019
Sehr gutes Produkt!
Bewertung Gewerbeversicherung vom 22. August 2019
Sehr gutes Produkt, viele Leistungen!
Bewertung Kraftfahrtversicherung vom 22. August 2019
Die Versicherungskarten könnten besser ausgestanzt sein.
Bewertung Kraftfahrtversicherung vom 22. August 2019
Durch meine Eltern bekomme ich einen günstigen Einstieg in meine Auto Versicherung.
Bewertung Kraftfahrtversicherung vom 21. August 2019
Als langjähriger Kunde bin ich mit Ihrem Produkt sehr zufrieden.Bei Problemen wurde mir immer schnell und gut geholfen.
Weiterempfehlen würde ich Sie selbsverständlich.
Bewertung Kraftfahrtversicherung vom 21. August 2019
Hilfe in letzter Sekunde. Sehr zu empfehlen.
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 21. August 2019
diesmal Erstattung eingereichier Arzt Rechnung in kurzer Zeit. Negativ: 1.Verweigerung der Erstattung nicht verschreibungspflichtiger Medikamente trotz ärztlichem Rezepts und Begründung des Arztes, Sondergenehmigung estrem schwierig, auch im Fall von ASS 100 (***).
2. Sonderfall - daher ausführliche Darstellung: Verweigerung der Erstattung einer Anziehhilfe für Kompresseionsstrümpfe trotz Rezept. Ablehnung:
Anziehhilfe ist bei den erstattungsfähigen Hilfsmitteln nicht aufgeführt und gehört nicht zu den angefürten „orthopädischen Rumpf, Arm- und Beinstützapparate“
Dass es dem Probanden unmöglich ist ,den Kompressionsstrumpf allein, ohne Ünterstützung und ohne mechanische Anziehhilfe, anzuziehen, zumal täglich, über 80-jährig und mit 40 Grad Körperbehinderung, spielt keine Rolle.
„Anziehhilfe ist in der Liste der genehmigungsfähigen Hillfsmittel nicht aufgeführt, daher nicht genehmigungsfähig, wenn er sie braucht, muß er sie selbst bezahlen“ es handelt sich um ***
Gespräch mit der ***: Identische Situation – 1. Anziehhilfe muß vom Arzt vrordnet sein, 2. Anziehilfe muß bei den Hilsmitteln der KK gelistet sein – ist es nicht ! Ausweg: Arzt muß täglichen Pflegedienst als Anziehhilfe verordnen oder mech. Anziehhilfe mu ß vom Medizinischen Dienst begutachtet und verordnet werden.
Anruf bei ***: Ist nur für Gesitzliche Krankenkassen zuständig, nicht für Privatkassen,
Anziehhilfe muß von *** bei *** geordert werden, keine Aussage, ob das bisher irgendwann, irgendwo geschehen ist.
Unser Kommentar zu Ihrer Bewertung:
Vielen Dank für Ihre ausführliche Bewertung. Bitte beachten Sie hierzu Folgendes: Wir zahlen Ihnen die versicherten Leistungen. Nicht alles, was ein Arzt verordnet, ist automatisch versichert. Bei unseren Prüfungen haben wir Ihren individuellen Gesundheitszustand berücksichtigt. Jeder Versicherungsschutz hat dennoch Grenzen. Für Kosten darüber hinaus zahlen Sie auch keinen Beitrag. Ein Tipp: Sollten Sie Fragen zur Erstattungsfähigkeit eines Mittels oder einer Behandlung haben, rufen Sie uns einfach an. Wir sind gern für Sie da. Ihr ERGO Team
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