Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 08. Juli 2015
Wir sind sehr zufrieden, die Regulierung erfolgt meistens schnell und unkompliziert. Nur schade, das nicht alle vom Arzt verschriebenen Medikamente fürs Kind auch erstattet werden obwohl der Kinderarzt sie als notwendig erachtet.
Schön, dass Sie mit unserem Service zufrieden sind. Leider können wir uns nicht an den Kosten für alle vom Arzt verordneten Präparaten beteiligen. Nach den vertraglichen Vereinbarungen sind die Kosten für zugelassene Arzneimittel vereinbart. Auch muss die Wirksamkeit des Präparates in wissenschaftlichen Studien nachgewiesen sein. Für manche Präparate stehen solche Wirksamkeitsnachweise noch auch. Deshalb können wir die Kosten hierfür nicht zahlen. Haben Sie hierzu noch Fragen? Dann rufen Sie uns einfach an. Wir sind gern für Sie da. Ihr ERGO Team