Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 17. August 2015
Bis jetzt bin ich mit der Erstattung der Aufwendungen für die zahnärztliche Behandlung zufrieden. Die Behandlung ist jedoch noch nicht abgeschlossen, hoffe aber weiterhin mit Ihrem guten Service..
Vielen Dank für Ihre positive Bewertung. Sie erhalten die tariflich vereinbarten Leistungen, wenn Sie uns die Gesamtrechnung nach Abschluss der Behandlung einreichen. Wir wünschen Ihnen einen guten Behandlungserfolg. Selbstverständlich erfahren Sie den gewohnten Service auch in Zukunft. Ihr ERGO Team
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 17. August 2015
Ich bin mit der Leistung sehr zufrieden und würde die DKV weiterempfehlen
Bewertung Hausratversicherung vom 17. August 2015
Viele kleine Leistungsdetails, sehr gute Beratung - ich empfehle sie gerne weiter
Bewertung Haftpflichtversicherung vom 17. August 2015
Ich kann den Umfang der Versicherung weiter empfehlen
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 17. August 2015
Trotz vorhergehender Erkundigung (Kundenservice Center der DKV) und Zusage, dass die Kosten übernommen werden, wurden Heipraktiker- Leistungen nicht erstattet.
Auf telefonische Anfrage wurde uns mitgeteilt, dass das in den Vertragsbedingungen (sehr viele Seiten sehr kleingedruckt) so steht.
Der Sevice-Mitarbeiter war offensichtlich ebenfalls nicht mit dem eigenen vertragsrecht vertraut.
Jetzt bleiben wir natürlich auf den Kosten der Behandlung sitzen.
Empfehlung: Name des Service- Mitarbeiters erfragen und dokumentieren.
Unser Kommentar zu Ihrer Bewertung:
Dass es in Ihrem Fall zu Unklarheiten kam, tut uns leid. Leider können wir den Inhalt des Telefonates nicht rekonstruieren. Ein Tipp: Sollten Sie erneut eine solche Behandlung bei einem anderen Therapeuten planen, reichen Sie uns einen Kostenvoranschlag ein. So können wir Ihren Leistungsanspruch exakt prüfen und Sie erhalten eine schriftliche Antwort von uns. Wir freuen uns, Ihnen so in Zukunft einen zufriedenstellenden Service bieten zu können.
Ihr ERGO Team
Bewertung Haftpflichtversicherung vom 17. August 2015
Gute Beratung
Bewertung Schadenbearbeitung KFZ-Versicherung vom 17. August 2015
Der Ablauf des Leistungsfalls, war unter dem Strich soweit "befriedigend". Positiv war, dass der Fall gemäß der Versicherung, ohne Beanstandung übernommen wurde.
Zum bearbeiten dieses Falles habe ich Ihre Internetseite benutzt, was wohl noch ausbaufähig ist. Es gab leider keine Reaktionen auf meine Nachrichten, welche ich über Ihre Seite zu Ihnen geschickt habe. Zwei waren es insgesamt - einmal die Meldung zum eigentlichen Schadensfall und einmal eine Nachricht, worin ich nachgefragt habe, wie der Stand der Bearbeitung ist. Insgesamt sind dadurch über ein Monat vergangen. Nachdem auch auf die zweite Nachricht nicht reagiert wurde, nahm ich telefonisch Kontakt mit Ihrem Kundenservice auf. Dadurch wurde der Fall letztendlich doch bearbeitet. Die Sachbearbeiterin konnte sich das "Liegenbleiben" meines Falles nicht erklären, war jedoch, was den Fall angeht, freundlich und kompetent und hat letztendlich zu einem für mich "befriedigendem" Ergebnis geführt.
Unser Kommentar zu Ihrer Bewertung:
Wir entschuldigen uns dafür, dass sich die Schadensregulierung verzögert hat. Uns ist es wichtig, dass unseren Kunden gerade im Schadensfall schnell geholfen wird. Die Bearbeitungsdauer Ihrer persönlichen Regulierung entspricht weder Ihren noch unseren Erwartungen. Durch Ihr Feedback helfen Sie uns Schwachstellen im Service zu erkennen und diese zu beseitigen. Wir hoffen, Sie für die Zukunft davon zu überzeugen, dass die ERGO mehr als „befriedigende“ Ergebnisse für Ihre Kunden erzielen kann.
Ihre ERGO Versicherung
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 17. August 2015
Die Abrechnungen sind klar und im allgemeinen kurzfristig erledigt. Bei diversen Rückfragen erhielt ich Antworten, die mir weiter halfen. Ich wuerde die DKV auch weiterempfehlen.
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 17. August 2015
Danke für die zügige und problemlose Bearbeitung meiner eingereichten Rechnungen und Verordnungen.
Auch bei telefonischen Rücksprachen keine Beanstandungen.