Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 04. September 2015
Aufgrund der Dioptrinänderung von 1dpt bzw auf dem anderen Auge 0.82 wurde meiner Frau eine neue Brille im Wert von 170,-€ verordnet ,obwohl seit der letzten Kontrolle und Bezahlung von Kontaktlinsen erst 1 Jahr
vergangen war.DKV lehnte die Zahlung der Brille im April 2015 ab mit der Begründung es sei erst ein Jahr seit der letzten Erstattung der Kontaktlinsen vergangen und eine Änderung größer als 0.5 dpt liege nicht vor .Nach mehreren Reklamationen meiner Frau und zuletzt nach einem deutlichen Brief unseres Optikers erkannte irgend jemand im Hause DKV das man die Dioptrienberechnung
falsch durchgeführt hatte und die Brille wurde uns am 31.08.2015 erstattet
wir wissen das Fehler im Arbeitsleben gemacht werden ,in diesem Fall glauben wir jedoch eindeutig das es der plumpe Versuch einer Erstattungsumgehung war
Dies spricht nicht für Kompetenz und guten Kundenservice der betroffenen Bearbeitungspersonen
Vielen Dank für Ihre offenen Worte. Dass es zu Unstimmigkeiten bei den Leistungen für Ihre Sehhilfe gekommen ist, tut uns leid. Wir wollen Ihnen keineswegs einen berechtigten Leistungsanspruch verwehren. Sollte es einmal zu Unklarheiten kommen, rufen Sie uns einfach an. Wir sind gern für Sie da. Ihr ERGO Team
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 04. September 2015
schnell und unbürokratisch
Bewertung ERGO Rente Garantie vom 04. September 2015
sichere Anlage, bitte weiter empfelen
Bewertung Berufsunfähigkeitsversicherung vom 04. September 2015
Gute Beratung!