Bewertung Service vom 27. Mai 2022
Meine Zahnarztrechnung vom 14.04.2022 betrug ***€. Die DKV-Abrechnung hierzu betrug ***, nachdem DKV mir mit der Begründung *** die Position Nr. *** sage und schreibe um *** € gekürzt hat. Hierbei handelte es sich um eine Füllung in Adhäsivtechnik, mehr als dreiflächig, die wegen Schwierigkeitsgrad und hohem Zeitaufwand mit dem Faktor 3,5 mit *** € (***) abgerechnet wurde.Vermutlich hat die automatisierte Abrechnung "Adhäsivtechnik" ausgewertet und daraus den Regelsatz für "Adhäsivtechnik" den 1,8fachen Regelsatz für technische Leistungen abgeleitet. Tatsächlich war die Leistung aufwendig, kompliziert im Schneidezahnbereich erfolgt, was den 3,5fachen Satz rechtfertigt. Aus diesem Grunde bitte ich um Erstattung des nach *** einbehaltenen Abzugsbetrag von *** € und justierung des Algorythmus für "technische Leistungen".
MfG
***
Vielen Dank für Ihr Feedback. Hier handelt es sich um eine tarifspezifische Besonderheit. Wir haben daher veranlasst, dass sich Fachabteilung dazu gesondert mit Ihnen in Verbindung setzt.
Bewertung Haftpflichtversicherung vom 27. Mai 2022
Vergliechbar mit der bisherigen Versicherung bei einem Konkurrenunternehmen. Sehr gut ist die Option zur Aufnahme weiterer Familienmitglieder außerhalb des eigenen Hausstandes.
Bewertung Haftpflichtversicherung vom 27. Mai 2022
gut