Bewertung für ERGO Versicherungsgruppe

Gesamtbewertung
4,7 / 5

Ermittelt aus 64.422 Bewertungen

96,3%

2,1%

1,6%

Alle Bewertungen

  • Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 11. September 2015
    Ich kann DKV nur empfehlen, ich habe Erfahrung mit Privat Versicherung und wurde alles bis jetzt bezahlt..Bei Fragen habe per Telefon Nette Personal die alles geklärt haben. Also mit , DKV man braucht kein sorge um Zukunft.
  • Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 11. September 2015
    absolute Zufriedenheit, durch die unkomplizierte und schnelle Abwicklung.
  • Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 11. September 2015
    ich bin zufrieden mit dem Service und der schnellen Abwicklung, nachdem ich mit der Versicherung in Kontakt getreten bin.
    nicht verstehbar ist für mich, dass obwohl ein Krankenhausaufenthalt der Versicherung vorliegt (dieser musste von der DKV bezahlt werden) erneut ein Einreichen der Krankenhausrechnung nötig war um den Prozess in Gang zu bringen.
    Unser Kommentar zu Ihrer Bewertung:
    Vielen Dank für Ihre freundliche Bewertung. Ihre Zufriedenheit freut uns. Wir bitten um Verständnis, dass wir zur Auszahlung unserer Leistungen immer alle relevanten Informationen benötigen. Nur so ist eine vernünftige Prüfung Ihres Anspruchs möglich. Vielen Dank!
    Ihr ERGO Team
  • Bewertung Glasversicherung vom 11. September 2015
    Sehr gut
  • Bewertung Hausratversicherung vom 11. September 2015
    Ich bin von der ausgezeichneten Beratung mehr als überzeugt.
  • Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 11. September 2015
    mit allem zufrieden noch keine Probleme gehabt.
  • Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 11. September 2015
    Die DKV ist extrem kleinlich, wenn sie eine Leistung erbringen soll, auch für einen jahrzehntelangern Beitragszahler. Obwohl auf das versicherte Einzelzimmer verzichtet werden musste (weil keines frei war), wurde das (Ersatz)-Krankenhaus-Tagegeld gestrichen. Da hat man auf meine Kosten gespart.
    NIE WIEDER DKV !!!!!!!
    Unser Kommentar zu Ihrer Bewertung:
    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Sie haben recht: Für Ihren stationären Aufenthalt konnten wir Ihnen kein Ersatzkrankenhaustagegeld (EKHT) zahlen. Denn ein Anspruch auf EKHT besteht nur dann, wenn sowohl auf eine gesonderte Unterbringung als auch auf die privatärztliche Leistung verzichtet wird. Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt. Haben Sie Fragen hierzu? Dann rufen Sie uns einfach an. Wir sind gern für Sie da. Ihr ERGO Team
  • Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 11. September 2015
    Es ist erfreulich, daß die eingesandten Zahnarztrechnungen anteilsmäßig innerhalb von Tagen beglichen werden.
  • Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 11. September 2015
    Zuverlässige Abrechnung der Belege; freundliche und kompetente Beratung.
  • Bewertung Schadenbearbeitung KFZ-Versicherung vom 11. September 2015
    Alles prima, ich kann ergo nur emphelen.