Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 20. Juli 2015
Sehr schnelle Bearbeitung meines Anliegens. Kostenerstattung erfolgte sofort. (Anders als es früher der Fall war) Leider gilt bei einer Krankenhaustagegeldversicherung keineRehabilitationsmassnahme mit stationären Aufenthalt.
Vielen Dank für die tolle Bewertung. Dass wir Ihr Anliegen schnell klären konnten, freut uns sehr. Dass wir ein Krankenhaustagegeld nicht für eine Reha- oder Anschlussheilbehandlung bezahlen können, ist richtig. Dies sieht der Tarif nicht vor. Wenn Sie sich wegen eines Tarifwechsels erkundigen möchten, sprechen Sie uns einfach kurz an!
Ihr ERGO Team
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 20. Juli 2015
Sehr guter Kundenservice, kompetente, freundliche Mitarbeiter und zügige Auszahlung der geforderten Leistungen. Gerne empfehle ich diese Versicherung weiter.
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 20. Juli 2015
Am Anfang meiner Erkrankung lief die Leistungsabwicklung " holprig " ab, aber mittlerweile bin ich mit Allem sehr zufrieden.
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 20. Juli 2015
bin sehr zufrieden, habe die DKV schon mehrfach weiter
empfohlen
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 20. Juli 2015
Schnelle, unkomplizierte Bearbeitung!
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 19. Juli 2015
Pro
- sehr gutes Online-Portal
- gutes Leistungsspektrum
- unkompliziertes Handling
Kontra
Gerade bei hohen Rechnungsbeträgen sollte die Leistungsabrechnung und Erstattung schneller gehen. Ich konnte in der Vergangenheit mehrfach Rechnungen nicht innerhalb der 14-tägigen Zahlungsfrist begleichen und musste Mahnungen hinnehmen.
Unser Kommentar zu Ihrer Bewertung:
Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit für ein Feedback genommen haben. Wir freuen uns, dass Sie mit unserem eService zufrieden sind. Dass Sie aktuell länger auf Ihr Geld warten, ist richtig. Wir ergreifen sämtliche Maßnahmen, um künftig wieder deutlich schneller zu werden.
Ihr ERGO Team
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 19. Juli 2015
Kostenübernahme für Brillen und vor allem bei Hörgeräte ist immer mit zusätzlichem Begründungen und ärztlichen Begründungen zu "erstreiten".Die Übernahme von"Nahrungsergänzungsmittel" ist viel zu restriktiv.
Unser Kommentar zu Ihrer Bewertung:
Vielen Dank für Ihre Meinung. Diese ist uns wichtig. Dennoch gilt: Kosten sind erstattungsfähig, wenn sie medizinisch notwendig sind. Daher brauchen wir bei hochpreisigen Sehhilfen und Hörgeräten genaue Angaben. Aus demselben Grund sind die Kosten für Nahrungsergänzungsmittel nicht versichert: für diese Präparate ist die diagnosebezogene Wirksamkeit nicht wissenschaftlich erwiesen. Wir freuen uns, wenn wir Ihnen mit diesen Informationen unsere Bearbeitung näher bringen konnten.
Ihr ERGO-Team
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 19. Juli 2015
Alles bestens !!