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Drohnen überm Nachbargarten

Ausspähen verboten

Am besten nutzen Sie Ihre neue Drohne in der freien Natur. Wollen Sie im eigenen Garten üben, müssen Sie sich an Regeln halten.

Zwei Männer starten eine Drohne in einem Weinberg.

Rechtsfrage des Tages:

Nicht jeder mag die kleinen schwirrenden Fluggeräte. Und taucht beim gemütlichen Familientreffen im Garten plötzlich eine Drohne überm Rasen auf, fühlen sich viele zu Recht belästigt. Welche Regeln müssen Drohnenpiloten kennen und einhalten?

Antwort:

Von Drohnen geht für viele nach wie vor eine unwiderstehliche Anziehungskraft aus. Allerdings dürfen Drohnen nicht einfach überall in die Luft gelassen werden. Das gilt insbesondere, wenn die Drohne über eine Kamera verfügt. Je nach Größe und Gewicht müssen Piloten vor dem Flugstart ohnehin unterschiedliche Verpflichtungen erfüllen und sich an die jeweiligen Verhaltensregeln der EU-Drohnenverordnung halten. Daneben müssen sie aber auch die Privatsphäre anderer und deren Recht am eigenen Bild beachten. Sonst wird aus dem Flughobby ein teurer Spaß mit einigem Ärger.

Keine Spionage

Fühlen Sie sich von einer Drohne belästigt, haben Sie unter Umständen verschiedene Rechte. Sie müssen es nicht dulden, dass Ihr neugieriger Nachbar Sie beim Laub harken im blickgeschützten Garten von oben ablichtet. Ihr Recht am eigenen Bild verbietet es zudem, dass solche Bilder ohne Ihre Einwilligung zum Beispiel im Internet veröffentlicht werden. Noch weniger müssen Sie akzeptieren, wenn die Drohne Sie durch Ihr Schlafzimmerfenster filmt oder im Esszimmer Ihre Familie beim Mittagessen fotografisch dokumentiert. Dies stellt einen Eingriff in Ihre Intimsphäre und damit eine Verletzung Ihres Persönlichkeitsrechtes dar.

So nicht!

Bevor der Ärger eskaliert, sollten Sie Ihrem Nachbar deutlich machen, dass Sie künftig keinen Besuch von dessen Drohne mehr im Garten wünschen. Vielleicht hat er gar nicht darüber nachgedacht und fliegt seine Drohne künftig gerne andernorts. Respektiert Ihr Nachbar Ihren Wunsch partout nicht, können Sie sogar gerichtlich einen Unterlassungsanspruch durchsetzen. Dafür sollten Sie genau protokollieren, wann und wie lange die Drohne Sie in Ihrem Garten "ausspioniert".

Absturz

Leider kann es natürlich auch passieren, dass eine Drohne auf Abwege kommt. Stürzt seine Drohne in Ihrem Garten ab und zerbricht beispielsweise das Glas Ihres Wintergartens, haftet Ihr Nachbar auf Schadensersatz. Zwar ist nach aktueller Rechtslage für jede Drohne eine spezielle Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Da in den Versicherungsverträgen aber meist eine Selbstbeteiligung vereinbart ist, muss der Drohnenpilot nicht selten trotzdem in die eigene Tasche greifen. Letztlich sollte Ihr Nachbar im Sinne eines friedlichen Miteinanders Verständnis für Ihren Wunsch auf unbeschwerten Gartengenuss haben.

Strafbarkeit möglich

Ihr Nachbar kann sich sogar nach § 201a Strafgesetzbuch (StGB) strafbar machen. Verletzen die Aufnahmen Ihre Intimsphäre, reicht für eine Strafbarkeit schon das Fertigen der Bilder aus. Diese müssen nicht einmal vom Nachbarn veröffentlicht worden sein. Was gar nicht geht: Luftbildaufnahmen von Unglücksstellen zu machen. Werden die Drohnenflieger dabei erwischt, droht ein Strafverfahren. Gerichte und Staatsanwaltschaften kennen dann kein Pardon. Überhaupt eine Drohne an einer Unglücksstelle einzusetzen, sollte für jeden absolut tabu sein.

 

 

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