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Fitnessstudio: Vertrag und Kündigung

Keine Lust mehr?

Haben Sie sich entschieden, mehr Sport zu machen? Bevor Sie sich in einem Fitnessstudio anmelden, sollten Sie die Vertragsbedingungen anschauen.

Ein Mann ist im Fitnessstudio.

Rechtsfrage des Tages:

Wollen Sie sich sportlich mal wieder richtig in Schwung bringen, stehen Ihnen unzählige Fitnessstudios mit unterschiedlichsten Programmen zur Verfügung. Was müssen Sie beachten, bevor Sie einen Vertrag unterzeichnen?

Antwort:

Das Wetter wird schöner und viele haben den Wunsch, trotz Frühjahrsmüdigkeit endlich mehr Sport zu betreiben. Ein guter Beleg dafür ist die stetig steigende Anzahl von Fitnessstudios. Diese bieten tatsächlich eine gute Möglichkeit, unter fachkundiger Anleitung und in Gesellschaft Gleichgesinnter etwas für die eigene Gesundheit zu tun. Wer sich für ein ausgedehntes Sportprogramm entschieden hat, sollte aber nichts überstürzen.

Erst ausprobieren

Vor dem Vertragsschluss sollten Sie immer ein Probetraining vereinbart. Dabei können Sie testen, ob Ihnen das Studio, die Betreuung und das Konzept gefällt. Für so manch einen kann es auch sinnvoll sein, zunächst nur eine Zehnerkarte zu erwerben. So können Sie erstmal prüfen, wie beharrlich Sie das Sportprogramm in Ihren Alltag einbauen können. Sollte es mit Ihrer Disziplin dann doch nicht so gut laufen, sind Sie noch nicht vertraglich gebunden. Denn häufig sind Verträge mit Fitnessstudios auf eine längere Zeit ausgelegt.

Drum prüfe, wer sich bindet

Nach der Rechtsprechung sind Vertragsbindungen bis zu zwei Jahren zulässig. Allgemeine Vertragsklauseln, die eine längere Laufzeit als 24 Monate vorsehen, können hingegen unwirksam sein. Beachten Sie, dass eine vorzeitige ordentliche Kündigung des Vertrages in aller Regel nicht möglich ist. Haben Sie keine Lust mehr auf Sport, müssen Sie trotzdem die Beiträge zahlen. Selbst, wenn Sie das Angebot nicht nutzen. Eine außerordentliche Kündigung ist hingegen stets möglich. Vertraglich kann dies auch nicht ausgeschlossen werden.

Aus gesundheitlichen Gründen

Ein möglicher außerordentlicher Kündigungsgrund kann beispielsweise eine Erkrankung sein, die Ihnen eine sportliche Betätigung verbietet. Gut zu wissen: Als Nachweis darf das Studio kein ärztliches Attest verlangen, in dem Art und Ausmaß Ihrer Erkrankung genau benannt sind. Eine Bescheinigung Ihres Arztes über eine bestehende Sportunfähigkeit sollten Sie aber schon beifügen. Ist die Erkrankung vorübergehend, kann der Vertrag für diese Zeit ausgesetzt werden. Bei dauerhafter Sportunfähigkeit steht einer kurzfristigen Beendigung des Vertrages nichts im Wege.

Automatische Verlängerung?

Ist die Erstlaufzeit um, stellt sich die Frage, wie es weitergeht. Haben Sie Ihren Fitnessvertrag ab dem 01. März 2022 abgeschlossen, darf sich der Vertrag nicht für einen bestimmten, festen Zeitraum verlängern. Eine Verlängerung ist nur noch für unbestimmte Zeit mit einer regulären Kündigungsfrist von höchstens einem Monat zulässig. Bei älteren Verträgen ist hingegen eine Bindung für einen längeren Zeitraum durchaus noch zulässig. Die Grenze zieht die Rechtsprechung aber auch hier bei einer Verlängerung von höchstens einem Jahr.

Wenn es teurer wird

So ohne weiteres darf das Fitnessstudio die Preise nicht erhöhen. Allerdings werden Sie in den meisten Verträgen im Rahmen der Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) sogenannte Preisanpassungsklauseln finden. Solche Klauseln müssen für ihre Wirksamkeit strenge Voraussetzungen erfüllen. Ohne wirksame Klausel müssten Sie der Preiserhöhung zustimmen. Ob Ihr Fitnessstudio rechtmäßig die Preise erhöht und ob Sie in einem solchen Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht haben oder der Erhöhung wirksam widersprechen können, kommt immer auf die vertragliche Ausgestaltung an.

Vergleichen und ausprobieren

Mittlerweile gibt es die unterschiedlichsten Arten von Sportstudios. Manche legen einen Schwerpunkt auf medizinische Aspekte, andere bieten viele Kurse oder das Training an speziellen Geräten an. Es lohnt sich auf jeden Fall, die unterschiedlichen Sportmöglichkeiten zu vergleichen und auch bei einem Probetraining auszuprobieren. So haben Sie die Möglichkeit, den für Sie idealen Sport zu finden.

 

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