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Paket beim Nachbarn

Zugestellt oder nicht?

Es ist allgemein üblich, dass Pakete auch mal beim Nachbarn landen. Aber ist das überhaupt zulässig?

Ein Lieferbote bringt einer Frau  zwei Pakete zur Haustür.

Rechtsfrage des Tages:

Sind Sie nicht zu Hause, liefern viele Paketboten die Päckchen einfach beim Nachbarn ab. Müssen Sie sich das gefallen lassen? Und wer haftet, wenn das Paket beim Nachbarn kaputt geht?

Antwort:

Die Paketdienste haben ungebrochen viel zu tun. Natürlich kommt es immer wieder vor, dass der Empfänger der Lieferung nicht zu Hause ist. Da bietet es sich für die Auslieferer an, das Paket beim Nachbarn abzugeben. Benachrichtigungskarte in den Briefkasten und erledigt. In ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben viele Versandunternehmen festgelegt, dass Pakete auch bei Nachbarn ausgeliefert werden dürfen.

Nur mit Zustimmung

Nach der Rechtsprechung ist die Zustellung eines Pakets beim Nachbarn nur zulässig, wenn der Empfänger zustimmt. Die meisten Zustelldienste haben eine entsprechende Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Damit diese Klausel aber nicht überraschend und benachteiligend ist, hat der Bundesgerichtshof eine zusätzliche Voraussetzung benannt (Urteil vom 07.04.2022, Aktenzeichen: I ZR 212/20). Wirksam ist eine solche Klausel nur, wenn der Empfänger auch zwingend über die Zustellung beim Nachbarn benachrichtigt wird. Finden Sie also eine Benachrichtigungskarte im Briefkasten und haben der Ersatzzustellung nicht widersprochen, ist rechtlich alles soweit korrekt.

Wer ist „Nachbar“?

Problematisch ist dabei, was Sie unter dem Begriff "Nachbarn" verstehen dürfen. Eine gesetzliche Definition gibt es in diesem Bereich nicht. So müssen Sie auch damit rechnen, dass Ihre Sendung im Laden an der Ecke abgegeben werden könnte. Geht der Inhalt Ihres Pakets beim Nachbarn zu Bruch, kommt es auf die Umstände an. Behandelt Ihr Nachbar Ihr Paket so, wie er auch mit einem eigenen umgehen würde, besteht in der Regel keine Haftung. Nur wenn er das Paket absichtlich beschädigt, kann er zur Kasse gebeten werden. Oder er stellt das Paket einfach vor Ihre Haustür und es wird gestohlen. Auch dann kommt eine Haftung in Betracht.

Paket verschwunden

Den Kaufpreis müssen Sie dem Verkäufer erst zahlen, wenn Sie das Paket tatsächlich erhalten haben. Ist die Sendung verschwunden, können Sie einen geleisteten Kaufpreis auch zurückverlangen. Der Händler muss selbst Nachforschungen anstellen, was mit der Lieferung passiert ist. Möchten Sie verhindern, dass Pakete bei Ihren Nachbarn abgegeben werden? Teilen Sie dies schriftlich dem Versandunternehmen mit. Oder vereinbaren Sie entsprechendes mit dem Verkäufer. Der Absender hat nämlich die Möglichkeit, einer Ersatzzustellung bei Nachbarn oder Hausmitbewohnern zu widersprechen. Dies ist insbesondere bei besonders wertvollen Sendungen ratsam. Häufig werden Sie dafür aber extra bezahlen müssen.

 

Nicht bei mir!

Sind Sie selbst der Nachbar, bei dem Pakete ersatzweise zugestellt werden, beachten Sie Folgendes: Zunächst sind Sie nicht verpflichtet, Pakete für Nachbarn entgegenzunehmen. Tun Sie dies dennoch, müssen Sie sorgsam mit der Lieferung umgehen. Auch sind Sie verpflichtet, dem Empfänger auf Verlangen das Paket auszuhändigen. Kennen Sie die Person nicht, scheuen Sie sich nicht, nach einem Ausweis zu fragen. Geben Sie einem Betrüger das Paket, können Sie haftbar gemacht werden. Zumindest gilt dies dann, wenn Sie ein Verschulden trifft. Umgekehrt sind Sie nicht verpflichtet, Ihrem Nachbarn hinterherzulaufen. Da dieser über die Zustellung informiert wird, muss er sich auch zu Ihnen bemühen.

 

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