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Bewerbungsfoto als Profilbild

Bild vom Profi

Sie finden Ihr neues Bewerbungsfoto besonders gelungen? Einfach so als Profilbild in den sozialen Medien sollten Sie es nicht verwenden.

Eine eine junge Frau zeigt auf eine blaue Bewerbungsmappe.

Rechtsfrage des Tages:

Wer kann, der kann: Und daher macht es Sinn, Bewerbungsfotos vom Profi fertigen zu lassen. Eigentlich schade, wenn das schöne Bild nur in Bewerbungsschreiben auftaucht. Dürfen Sie professionelle Fotos als Profilbilder in sozialen Netzwerken nutzen?

Antwort:

Die Verwendung von Fotos und Bildern im Internet stellt ein sehr sensibles Thema dar und hat schon so manchen in eine Abmahnfalle tappen lassen. Haben Sie bei einem Fotografen ein Set Bewerbungsfotos machen lassen, dürfen Sie diese für Bewerbungen frei nutzen und zwar in der Regel sowohl für die klassische Bewerbung auf Papier als auch für Online-Bewerbungen. Ob Sie die Bilder auch auf andere Art nutzen dürfen, kommt darauf an, welche Nutzungsrechte Sie erworben haben.

Nutzung im Rahmen

Fotografien sind urheberrechtlich geschützte Werke. Dies bedeutet, dass der Fotograf selbst entscheiden kann, ob und in welchem Umfang seine Bilder verwendet werden. Sie erhalten vom Fotografen Nutzungsrechte an den Bildern, die entweder unbegrenzt gelten oder aber auf einen bestimmten Verwendungszweck beschränkt sind. Für die Nutzung von Fotos im Internet, sei es als Profilbild in sozialen Netzwerken oder auf der eigenen Homepage, bedarf es nach der Rechtsprechung einer ausdrücklichen Erlaubnis des Urhebers.

Daten statt Scan

Wollen Sie Ihre Bewerbung online abschicken, sollten Sie das Bewerbungsfoto nicht einfach einscannen. Bereits das kann ein Urheberrechtsverstoß sein. Heutzutage werden Ihnen die Bilder aber meist ohnehin digital zur Verfügung gestellt, da auch die Online-Bewerbung gang und gäbe geworden ist.

Was darf ich?

Trotzdem ist es angeraten, mit dem Fotostudio eine schriftliche Vereinbarung über den Umfang des Nutzungsrechtes zu treffen. Wird Ihnen beispielsweise schriftlich gestattet, die Fotos für private Internetauftritte zu nutzen, dürfen Sie Ihre eigene Homepage mit dem Profifoto aufhübschen. Haben Sie eine solche Vereinbarung nicht getroffen, sollten Sie lieber vorsichtig sein.

Abmahnung droht

Wer unerlaubt urheberrechtlich geschützte Fotos ins Internet stellt, riskiert eine Abmahnung und setzt sich einem erheblichen Kostenrisiko aus. Der Urheber hat nämlich gegen das unerlaubte öffentliche Zugänglichmachen einen Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch. Und da die meisten professionellen Fotografen ihre Bilder mit digitalen Wasserzeichen versehen, können sie diese auch leicht auffinden.

Schnappschuss

Rechtlich unbedenklich ist es, ein Selfie ins Internet zu stellen oder Schnappschüsse von der letzten Party. Bei letzteren müssen Sie aber darauf achten, dass keine anderen Personen abgebildet sind. Diese legen vielleicht keinen Wert darauf, im Internet zu erscheinen. Unfreiwillig abgebildete Personen könnten einen Unterlassungsanspruch und unter Umständen sogar Schadensersatz gegen Sie geltend machen, wenn die Veröffentlichung eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellt.

 

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