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Blümchen zum Muttertag

Strauß aus dem Park

Ist ein Blumenladen fern, bedarf es für einen Strauß zum Muttertag einiger Kreativität. Von manchen Blumen sollten Sie aber die Finger lassen.

Ganz in pink: eine Oma drückt ihre Enkelin, die ihr Blumen gebracht hat.

Rechtsfrage des Tages:

Am Muttertag erfreut die Familie die Mama traditionell mit kleinen Geschenken und Liebesbeweisen. Ist kein Blumenladen in der Nähe oder hat er nicht ausnahmsweise am Sonntag geöffnet, müssen andere Ideen herhalten. Dürfen Sie ein paar Blümchen im Stadtpark pflücken?

Antwort:

Der Frühling ist in vollem Gange und in den Parks und Gärten grünt und blüht es. Natürlich kann es da schon verlocken, sich ein buntes Sträußchen zu pflücken. Aber selbst wenn der Blumengruß zum Muttertag gedacht ist: Blumenpflücken im Park ist verboten.

Fremdes Eigentum

Der Park steht im Eigentum der Stadt oder Gemeinde und damit auch alle Pflanzen, die dort wachsen. Unter Umständen können Sie sich sogar strafbar machen. Bei Ihrem Nachwuchs käme es auf dessen Alter an. Die Strafmündigkeitsgrenze liegt bei 14 Jahren. Von einer Verfolgung wird zwar bei ein paar wenigen Blümchen meist abgesehen. Werden aber bei der Pflückaktion auch noch andere Pflanzen zertreten, können Schadensersatzansprüche drohen. Das Gleiche gilt übrigens für Blumen, die in Rabatten oder zwischen zwei Fahrbahnen in der Stadt gepflanzt sind. Auch von dieser blühenden Pracht müssen Sie die Finger lassen.

Hausverbot im Stadtpark

Werden Sie mit Ihrem Kind beim wilden Pflücken erwischt, müssen Sie außerdem mit einem Hausverbot rechnen. Dieses kann der Eigentümer nämlich als Hausrechtsinhaber aussprechen. Dann hätten sich gemütliche Spaziergänge im Grünen erledigt.

Nachbarsgarten ist tabu

Dass Sie keine Blumen im Nachbargarten pflücken dürfen, müsste jedem klar sein. Klären Sie aber auch Ihre Kinder darüber auf. Je jünger das Kind ist, desto eher kann hier das Unrechtsbewusstsein fehlen. Gerade, wenn der Vorgarten vielleicht nicht umzäunt und damit vermeintlich leicht zugänglich ist. Gleich anzeigen wird Ihr Nachbar das Kind zwar sicherlich nicht. Dem nachbarschaftlichen Frieden zuträglich wären geplünderte Blumenbeete aber sicherlich auch nicht.

In Wald und Flur

Denken Sie auch daran, dass die Blumen für alle gedacht sind. Würde nur jeder Zweite sich ein paar davon abpflücken, könnte sich niemand mehr am bunt blühenden Park erfreuen. Einfacher ist es für Sie, wenn Sie am Stadtrand wohnen. Am Wald- oder Feldrand dürfen Sie ein kleines Sträußchen zusammentragen, halten Sie sich an ein paar Regeln. Statt Ihr Kind in den Stadtpark zu schicken, lassen Sie es lieber ein buntes Blumenbild malen. Darüber freut sich seine Mutter vielleicht noch mehr.

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