Kundenbewertungen

Gefiltert nach negativen Bewertungen

  • Bewertung Service vom 12. Mai 2021
    Hallo, und wieder einmal frage ich mich, warum bin ich noch in dieser überteuerten Zahnzusatzversicherung? In dieser DKV / ERGO werden nur Versprechungen übermittelt die überhaupt nicht eingehalten werden. Teilweise werden ***% Rückzahlung angepriesen, ich wäre schon mit ***% zufrieden, beim letzten Mal gab es nicht einmal ***% Rückzahlung!!! Für eine schlechte Leistung muss man auch noch sehr viel Beitrag bezahlen!
  • Bewertung Zahn-Zusatzversicherung vom 25. März 2021
    schlecht beraten falsches Produkt
  • Bewertung Service vom 22. Juni 2020
    Wieder eine Rechnung eingereicht und nicht bezahlt. Jedes Mal Ärger mit der Abwicklung. Dokumente die bereits eingereicht wurden, werden erneut angefordert. Versicherung definitiv nicht zu empfehlen.
  • Bewertung Service vom 16. Juni 2020
    Die versprochene Leistung von ***% der Gesamtkosten
    für meinen Zahnersatz wurden in keiner Weise eingehalten. Etwa ***% der eingereichten Rechnungen wurden nicht berücksichtigt obwohl die Behandlungen für den Zahnersatz der Grundsatz waren. Das hätte man bei Vertragsabschluss erwähnen sollen. So überlege ich, ob ich bei Ihnen wirklich gut versichert bin. Für eine Weiterempfehlung ist das zu wenig.
  • Bewertung Service vom 08. Juni 2020
    Bezüglich meiner Abrechnung zur abschließenden Versorgung der Zahnlücke mittels Kronenaufbau auf Implantat. (hier Beteiligung der Krankenkasse für die gesamte Versorgung /Brücke ) hatte ich eine Frage bezüglich der meiner Ansicht nach unvollständigen Ermittlung des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages, der dazu führte, dass keine Kostenbeteiligung der DKV erfolgte, . Telefonisch versuchte ich diese Frage zu klären, die sehr unfreundliche Mitarbeiterin hat sich aber lediglich auf die schriftlichen Ausführungen bezogen und mir mitgeteilt, dass sie mir nicht helfen kann und dann einfach aufgelegt. Mich abgewürgt sozusagen. Dies ist ein sehr kundenunfreundliches Verkalten . Ich würde diesen Fall gerne nochmal mit einer kompetenten Fachkraft besprechen.
  • Bewertung Service vom 11. Mai 2020
    Guten Tag
    Sehr geehrte Damen und Herren

    Kurz gesagt, da Sie die Auswertung einer Maschiene überlassen ist eine Seite, da Sie aus welchen Gründen auch immer, das Ergebnis so hinnehmen obwohl es nicht korrekt ist und ich jetzt hier sitze und Ihnen diese Zeilen schreibe ist nicht ungenügend sondern mangelhaft also eine 6.

    Freundliche Grüsse

    ***
  • Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 20. November 2019
    Die Bearbeitung meiner Erstattung dauerte knapp 3 Wochen. Erst nach einem Anruf bei der Hotline wurde mein Antrag bearbeitet.
    Die Berechnung der Erstattung ist absolut kryptisch und nicht nachvollziehbar.
    Die Überweisung dauert ebenfalls lange. Nach 2 Tagen (Bestätigungstermin der Erstattung) ist noch immer nicht das Geld auf meinem Konto! Normalerweise dauert so etwas nicht mehr als 1 Tag.
    Habe am 6.11.19 gekündigt. Eine Kündigungsbestätigung habe, trotz telefonischen Nachfragens am 18.11.19 bis heute (20.11.19) nicht erhalten.
    Für meine Beriffe ist das sehr schlechter Service.
    Ich will aber ausdrücklich anmerken, dass die Servicedamen, mit denen ich telefonierte, immer sehr freundlich waren.
    Unser Kommentar zu Ihrer Bewertung:
    Vielen Dank für Ihre kritischen Worte. Zu Ihrem Anliegen haben wir uns telefonisch mit Ihnen in Verbindung gesetzt und einen Rückruf mit Ihnen vereinbart. Seien Sie sicher: Kundenservice hat für uns oberste Priorität.
  • Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 19. November 2019
    Mein Anliegen ist eine nichterstattete Rechnung vom Zahnarzt die in meinem Tarif zu erstatten ist.
    Wenn die Hotline angerufen wird, erwarte ich auch das mir geholfen wird. (normale Tageszeit: Dienstag 10:00).
    Erster Sachbearbeiterin schaut im System nach, hört sich am Telefon nicht wirklich motiviert an. Mit der Info: sie sagt sie hat damit nichts zu tun bzw. weiß nichts und verweist auf zweiten Sachbearbeiter, der gerade nicht erreichbar ist. Es kommt die Info, das sie zurück ruft. Das geschah dann auch irgendwann Mittags, als ich natürlich arbeiten war. Beim Rückruf von mir, dann ein dritter Sachbearbeiter am Telefon, der natürlich mal wieder nichts weiß. Mit der Information, das der nächste Rückruf am Donnerstag kommt. Was soll ich jetzt dazu sagen? Das klappt dann bestimmt... MFG ***
    Unser Kommentar zu Ihrer Bewertung:
    Sie haben sich die Zeit für eine Bewertung genommen. Dafür sagen wir „Danke“. Zu Ihrem Anliegen hat sich unsere Fachabteilung telefonisch und schriftlich mit Ihnen in Verbindung gesetzt. Haben Sie hierzu noch Fragen? Dann rufen Sie uns einfach an – wir sind gern für Sie da!
  • Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 16. November 2019
    Bisher mussten ich die Leistungsabrechnungen von meiner Frau öfter reklamieren, obwohl die Leistungen vorher (in den letzten 12 Monaten) schon mal bezahlt wurden. Nach der Reklamation wurde der Restbetrag ein paar Tage später ohne Kommentar (Entschuldigung) nachbezahl.
    Jetzt geht das Theater bei mir los. Die Zahnarztechnung wurde um ***,-- € gekürzt, obwohl die Leistungen vorher schon immer bezahlt wurden. Jetzt ist schon 1 Woche vergangen, kein Bescheid, keine Nachzahlung. Vielleicht sollten Sie ihre Sachbearbeiter öfter mal zur Nachschulung schicken und den Kunden benachrichtigen wenn die Reklamation bearbeitet wird.
    Unser Kommentar zu Ihrer Bewertung:
    Sie haben recht. Bitte entschuldigen Sie die fehlerhaften Abrechnungen. Gern möchten wir Sie künftig wieder von unserem Service überzeugen. Daran arbeiten wir!
  • Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 11. November 2019
    247
    Die Rechnung erhält die Ziffer 5004 der Gebührenordnung für Ärzte/GOÄ. Es handelt sich hier um eine Panoramaschichtaufnahme der Kiefer. Diese Massnahme stellt eine technische Leistung dar. Nach den Bestimmungen der GOÄ ist die Gebühr zwischen dem 1fachen und1,8fachen Satz bemessen. Ein Überschreiten dieses Satzes ist möglich, wenn Besonderheiten bei der Ausführung dies rechtfertigen. Die Kosten haben wir bis zum 1,8 fachen Satz anerkannt. Für Leistungen über diesen Satz hinaus reicht die angegebene Begründung nicht aus.
    Noch ein allgemeiner Hinweis: Begründungen, die allein auf technischen Mehraufwand abstellen, lösen keinen höheren Leistungsanspruch aus.

    Wie und woher soll ich wissen, dass die vom Zahnarzt abgegeben Begründung zur Erreichung des höheren Leistungsanspruches ausreicht? Gibt's es da ein Lexikon in Ihrem Hause über die entsprechenden Wordings, damit das nicht noch einmal passiert?
    Viele Grüße
    Unser Kommentar zu Ihrer Bewertung:
    Bitte beachten Sie, dass dies Vorgaben der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sind. Bei Überschreiten des Satzes muss dies entsprechend begründet werden. Die Pflicht liegt bei Ihrem behandelnden Arzt.