Kundenbewertungen

Gefiltert nach negativen Bewertungen

  • Bewertung Service vom 13. Juni 2021
    Mit Antrag vom 03.06.21 wurde Krankenhaustagegeld für meine Tochter beantragt, die entbunden hat. Hierbei sind Komplikationen beim Säugling aufgetreten, die die verzugslose Verlegung des 4 Tage alten Säuglings in ein spezialisierteres Krankenhaus erforderten. Die Bescheinigung des 2. Krankenhauses zum Aufenthalt wies meine Tochter als Begleitperson des Säuglings (=stillende Mutter) als *therapeutisch und diagnostisch erforderlich* für eine *schwere lebensbedrohliche Erkrankung* aus.
    In der Leistungsabrechnung vom 08.06.21 wurde der Folgeaufenthalt in der 2. Klinik nicht erwähnt und kommentar- sowie begründungslos einfach nicht erstattet ! Eine namentliche Nennung und persönliche Erreichbarkeit des Bearbeiters der DKV als Nachfragemöglichkeit erfolgte auf der Abrechnung nicht.
    Auf telefonische Nachfrage bei der einzig angegebenen 0800-Telefonnummer wurde ich über 5 Minuten in die Warteschleife verwiesen, die nach 4 Minuten auf möglichen email-Verkehr hinwies. (=Standardverfahren ?)
    Als ich endlich eine Bearbeiterin erreichte, verwies sie darauf, dass die AVB (ohne Bezugnennung des Paragraphen) regeln würden, keine Erstattung für Begleitpersonen vorzunehmen - nur wenn die versicherte Person selbst medizinisch behandelt werden müsse trete die Versicherung ein. Auch wenn sich dies der Tatsache entspricht, so ließe die meines Erachtens untrennbare Kausalität des verbundenen Mutter-Säugling-Aufenthaltes in der 2.Klinik -auch aufgrund meiner ca. 15 jährigen Mitgliedschaft bei der DKV- in diesem Bagatellfall (=Wert ca. ***Euro) auch eine Kulanzregelung zu meinen Gunsten zu. Dieses wurde jedoch durch die namentlich nicht bekannte Bearbeiterin schroff abgelehnt, da ich ihrem argumentativ stets einzig widerholten Verweis auf die AVB ohne die Einzelfallbetrachtung nicht gefolgt bin.

    Als Folge auf diesen Fall werde ich von meinem Kündigungsrecht gebrauch machen, da ich bislang davon ausgegangen war, dass die Versicherung einen notwendigen Krankenhausaufenthalt der versicherten Person abdeckt. Da nicht ausdrücklich erwähnt, war mir die Nicht-Leistung für eine erforderliche Begleitperson weder bewusst, noch konnte man sich bei Versicherungsabschluss solch eine Situation vorstellen.
    Ich werte diesen impliziten Ausschluss von Leistung somit einzig als unlauteres Schlupfloch für die Versicherung, da die Sinnhaftigkeit einer Krankenhaustagegeldversicherung ja wohl kaum vom Grund des Aufenthaltes abhängt !
  • Bewertung Service vom 01. Juni 2021
    Man hat versucht mit Angabe mehrerer Begründungen eine Leistung - 100 % Chefarzt - abzulehnen. Die Klärung dauerte vom 02.07.2020 bis zum 25.05.2021.
    Die DKV hält sich nicht an die übergeordneten gesetzlichen Vorgaben, sondern formuliert in seinen Bedingungen davon abweichende Bedingungen. Dies erfolgt mit der Absicht Glaubwürdigkeit beim Patienten zu erzeugen. Angeforderte, mir zustehende Unterlagen für die Begründung durch fremde beauftragte Fachärzte sowie deren Namen wurden nicht übermittelt. Es lohnt sich mal gründlich die Methoden der DKV zu hinterfragen.
  • Bewertung Service vom 21. Juni 2020
    In dem postalischen Schreiben ist unklar worum es überhaupt geht.
    Unklare, unvollständige Auflistung.
    Hat man mehrere Schreiben von der DKV geht der Überblick schnell verloren.
    Zahlungsempfänger, Kontoinhaber, Bankverbindung etc.sind aufgelistet.... aber das betrifft den Kunden ja gar nicht.
    Résumé: Zu viel Standard Text & zu wenig kundenfreundlicher personalisierter Inhalt der zum Vorgang paßt.
    z.B. steht dort: ....wir haben Ihren Leistungsantrag bearbeitet....dabei habe ich gar keinen Antrag gestellt sondern das Krankenhaus hat Rechnung an DKV gestellt d.h. Aufgrund des Vorlegens der Versichertenkarte hat die DKV direkt mit dem Krankenhaus abgerechnet. Ich habe also gar keinen Leistungsantrag gestellt gehabt werde aber über den Vorgang, zudem unvollständig, informiert....u.s.w.
    Ergo: ...viel geschrieben.... wenig Inhalt.
  • Bewertung Service vom 29. April 2020
    Bei 2 Rechnungen habe ich Sie gebeten an den Rechnungsaussteller direkt zu überweisen.
    Es wurde 2x ignoriert. Ich habe kein Onlinebanking und musste daher Überweisungsträger ausfüllen und zur Bank bringen! Daher diese Bewertung. MfG. ***
  • Bewertung Stationäre Zusatzversicherung vom 23. Februar 2020
    Ich kann das Produkt heute noch nicht bewerten, der Abschluss ist erfolgt zum 1.3.2020.
    Allerdings sehe ich einen Widerspruch zwischen der Bewerbung (ausschließlich eine Wartezeit von 3-Monaten) und den in der Police genannten Voraussetzungen (dort sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, z.B. gilt ein Ausschluss der Leistung für 24 Monate, falls ein Krankenhausaufenthalt erforderlich wird, der von einem Arzt auch nur als evtl. Behandlungsmethode empfohlen wurde).
    Empfehlung: richtige Information in der Bewerbung geben
    Unser Kommentar zu Ihrer Bewertung:
    Wir bedanken uns für Ihre ehrlichen Worte und die Zeit die sich genommen haben, um eine Bewertung abzugeben.
    Sie haben einen Tarif gewählt, der ohne Gesundheitsprüfung abschließbar ist. Bestehende Vorerkrankungen sind somit für den Vertragsabschluss kein Hindernis. Für Versicherungsfälle, die vor Abschluss des Versicherungsvertrages eingetreten sind, leisten wir aber nicht. Darunter fallen auch, wenn innerhalb der letzten 24 Monate vor Vertragsabschluss eine stationäre Krankenhausbehandlung besprochen wurde.
    Ihre offenen Worte sind uns eine große Hilfe, Schwachstellen zu erkennen und diese zu beseitigen.
    Ihre ERGO-Team
  • Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 30. August 2019
    Fast 3 Wochen nach Briefeingang baten Sie um Nachreichung der Entlassungspapiere . Baten im gleichen Schreiben mich aber um zügige Einreichung, damit Sie den Vorgang SCHNELL bearbeiten können !! Und dann endlich nach weiteren DREI Wochen die Zahlung. Das dauert alles zu lange!!!
    Unser Kommentar zu Ihrer Bewertung:
    Vielen Dank für Ihre Bewertung. Wir verstehen, dass Sie sich eine schnellere Bearbeitung Ihrer Leistungsanträge wünschen. Daran sind wir selbstverständlich auch interessiert. Deswegen arbeiten wir an einer langfristigen Lösung. Bis dahin bitten wir Sie noch um ein wenig Geduld. Ihr ERGO Team
  • Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 19. November 2018
    ja, der Bearbeitungsstand sollte einfacher abrufbar sein
    Unser Kommentar zu Ihrer Bewertung:
    Sie möchten den Bearbeitungsstand Ihrer Anträge verfolgen können? Dann haben wir das richtige Angebot für Sie: Kennen Sie schon „Meine Versicherungen“ – den ganz persönlichen Kundenbereich der DKV? Hier können Sie Ihre aktuellen Verträge einsehen und bearbeiten. Oder laden Sie zum Beispiel einfach Ihre Rechnungen hoch. Anschließend schicken wir Ihnen Ihre Abrechnung in Ihr Onlinepostfach – alles ganz bequem und ohne zusätzliches Papier. Der aktuelle Bearbeitungsstand des jeweiligen Antrages wird Ihnen dabei angezeigt. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Registrieren Sie sich noch heute oder rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gern, damit Sie möglichst schnell von unseren exklusiven Services profitieren! Ihr ERGO Team
  • Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 21. September 2018
    Sehr oft nicht verständliche Nachfragen und danach sehr lange Bearbeitung bis zu Erinnerung -siehe bisherige Vorgänge.
    Unser Kommentar zu Ihrer Bewertung:
    Zu der letzten Rechnung haben sich tatsächlich Rückfragen unsererseits ergeben. Daher waren wir auf ergänzende Informationen angewiesen. Auch wenn wir Ihre Verärgerung hierüber verstehen, sind solche Leistungsprüfungen wichtig und notwendig. Falls wir daher einmal Leistungen nicht direkt auszahlen können, bitten wir um Verständnis. Ihr ERGO Team
  • Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 19. September 2018
    Ich habe eine Krankenhaustagegeldversicherung bereits
    seit über 40 Jahren. Jetzt,wor ich sehr lange im Krankenhaus war, muß ich erfahen, daß ich bei "Reha"
    kein KHT erhalte. Es ist schließlich auch ein Krankenhaus !
    Eine diesbezügliche Mitteilung habe ich seinerzeit nie erhalten.
    Unser Kommentar zu Ihrer Bewertung:
    Vielen Dank für Ihre Meinung. Denn diese ist uns wichtig. Gern haben wir Sie hierzu persönlich angeschrieben. Es freut uns, wenn wir die Sachlage klären konnten. Ihr ERGO Team
  • Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 07. September 2018
    lange Bearbeitungszeit
    Ablehnung der Zahlung, obwohl Fakten eindeutig
    waren. 14 Tage später Zahlung ohne nähere Begründung. Nach der Ablehnung hatte ich einen größeren Zeitaufwand, um eine weitere Bescheinigung vom Krankenhaus zu beschaffen, die ich dann wegen der Zahlung aber nicht mehr benötigte
    Unser Kommentar zu Ihrer Bewertung:
    Gern haben wir die Sachlage geprüft. Zur Klärung haben wir Sie persönlich angeschrieben. Es freut uns, wenn wir Ihnen damit alle Fragen beantworten konnten. Oder haben Sie noch weitere Fragen? Dann rufen Sie uns einfach an. Wir sind gern für Sie da. Ihr ERGO Team