Zum Inhalt springen

Schulstart: Vorsicht, Kinder!

Abc-Schützen unterwegs

Das Ende der Sommerferien bedeutet für viele Kinder den ersten Start in die Schulzeit. Für Autofahrer heißt das: Jetzt besonders gut aufpassen!

In einen gelben Schulbus steigen Kinder mit Rucksäcken ein.

Rechtsfrage des Tages:

In den meisten Bundesländern hat die Schule bereits wieder begonnen. Viele Schulkinder starten aufgeregt in einen neuen Lebensabschnitt. Was müssen Sie beachten, wenn Sie Ihren Nachwuchs zur Schule fahren?

Antwort:

Insbesondere vor den Grundschulen wird mit der Einschulung wieder viel Verkehr herrschen. Eltern oder Großeltern fahren die kleinen Abc-Schützen zum Unterricht. Leider kommt es dabei immer wieder zu brenzligen Situationen. Und das, obwohl der Nachwuchs doch eigentlich besonders beschützt werden soll. Als Grundregel sollten Sie vor Schulen besondere Aufmerksamkeit walten lassen. Bedenken Sie, dass unsere kleinsten Schüler meist noch nicht sicher im Straßenverkehr unterwegs sind.

Sicherheit im Auto

Selbstverständlich müssen Sie auch auf dem Weg zur Schule alle Kinder in den vorgeschriebenen Kindersitzen unterbringen. Kinder bis zwölf Jahre, die kleiner als 1,50 Meter sind, müssen Sie in entsprechenden Rückhaltesystemen sichern. Dies gilt auch, wenn Sie das Nachbarskind mitnehmen. Und selbstverständlich auch dann, wenn Sie nur eine kurze Strecke fahren.

Umsicht beim Halten und Parken

Parken in zweiter Reihe, an der Bushaltestelle oder auf dem Zebrastreifen ist ohnehin tabu. Denken Sie aber neben einem möglichen Bußgeld daran, dass Sie Ihre und die anderen Schulkinder dadurch besonders gefährden. Allgemein sollten Sie an Schulen und Kindergärten langsam und besonders bremsbereit fahren. Auch wenn Ihre Kinder ausgestiegen sind, sollten Sie nicht auf die Tube drücken. Leider verschiebt sich der Fokus vieler Eltern auf den schnellen Weg zur Arbeit, sobald das Kind nicht mehr an Bord ist. Vergessen Sie aber nicht, dass andere Kinder zu Fuß oder dem Roller ankommen oder ebenfalls aus dem Auto der Eltern steigen.

Achtung! Zebrastreifen!

Vor einem Zebrastreifen müssen Sie besonders vorsichtig sein. Achten Sie darauf, ob Fußgänger und insbesondere Kinder den Überweg passieren möchten. Als Autofahrer sind Sie verpflichtet, an Fußgängerüberwegen stets bremsbereit und mit gemäßigter Geschwindigkeit zu fahren. An der Schule ist doppelte Vorsicht geboten. Erwarten Sie nicht, dass alle Erstklässler zunächst vor dem Zebrastreifen stehen bleiben. Rechnen Sie lieber damit, dass diese einfach losstürmen. Halten und Parken dürfen Sie vor einem Fußgängerüberweg nur mit einem Mindestabstand von fünf Metern. Hinter dem Zebrastreifen gilt diese Beschränkung nicht.

Schulbus

Ob die Kinder mit dem Schul- oder Linienbus kommen, spielt keine Rolle. Das Ein- und Aussteigen birgt viele Gefahren: So rennen Kinder nicht selten einfach vor dem Bus über die Straße. Geben Sie als Autofahrer nicht besonders acht, ist ein tragischer Unfall schnell passiert. Schaltet der Busfahrer bereits während der Fahrt den Warnblinker ein, dürfen Sie das Fahrzeug nicht überholen. Busse an der Haltestelle mit Warnblinker dürfen Sie nur mit Schrittgeschwindigkeit und ausreichend Abstand passieren. Das gilt auch, wenn der Bus auf der gegenüberliegenden Straßenseite hält. Rund um die Schule sollten Sie sich an diese Regel selbst dann halten, wenn der Warnblinker ausbleibt.

Üben, üben, üben

Im Idealfall haben Sie schon früh mit der Verkehrserziehung Ihres Kindes begonnen und schon vor dem Schulstart den Weg zur Schule geübt. Zu Schulbeginn sollten Sie Ihr Kind zunächst begleiten und insbesondere an den kritischen Stellen das richtige Verhalten trainieren. Ist Ihr Kind dann später allein unterwegs, sollten Sie sein Verhalten im Straßenverkehr ab und zu überprüfen. Vielleicht können Sie es als besondere Familienaktion gelegentlich abholen oder zur Schule bringen. So können Sie sicherstellen, dass sich keine gefährlichen Verhaltensweisen eingeschlichen haben.

Schulschluss: Trotzdem Tempo 30?

Häufig finden Sie bei Geschwindigkeitsbeschränkungen Zusatzschilder, die das Tempolimit erklären. So auch an Schulen. Während der Ferienzeiten oder häufig am Nachmittag findet aber kein Unterricht und damit kein Schulbetrieb statt. So mancher Autofahrer kann da auf die Idee kommen, das Tempolimit gelte in dieser Zeit nicht. Ähnlich gelagert ist die Frage, ob die Geschwindigkeitsbeschränkung auch an Feiertagen oder außerhalb der Unterrichtszeiten gilt. Die meisten Gerichte machen auch an Feiertagen keine Ausnahme vom Tempolimit. Gleiches dürfte auch für die Ferienzeit gelten. Vereinzelt fallen gerichtliche Entscheidungen zwar auch anders aus. Dennoch spricht mehr dafür, auch in Ferienzeiten sein Tempo an Schulen zu drosseln. Oder wissen Sie immer, ob die Schule nicht vielleicht eine Ferienbetreuung anbietet? Auch Schulhöfe und Spielplätze auf dem Schulgelände ziehen Kinder außerhalb des Unterrichts an. Es liegt also nahe, dass Sie trotz geschlossener Klassenzimmer an Schulen immer verstärkt mit Kindern rechnen müssen. Tempo 30 als maximal erlaubte Geschwindigkeit macht daher Sinn. So werden es vermutlich auch die meisten Gerichte beurteilen.

 

Auch interessant:

Mann und Frau lachen bei der Autofahrt.

Damit Sie Ihr gutes Recht bekommen

Hier finden Sie den Verkehrsrechtsschutz nicht nur für Autofahrer, sondern für alle Verkehrsteilnehmer.

Ähnliche Beiträge: