
Rechtsfrage des Tages:
In einigen Bundesländern stehen die Winterferien vor der Tür. Und auch der Osterurlaub ist nicht mehr fern. Wollen Sie verreisen, sollten Sie sich trotz aller Lockerungen über die Einreisebestimmungen Ihres Urlaubslandes erkundigen. Was gilt derzeit?
Antwort:
In den letzten Jahren war das Reisen deutlich erschwert. Urlauber mussten sich mit den teils strengen Einreisebedingungen auseinandersetzen. Mittlerweile hat das Auswärtige Amt sämtliche Einreisebeschränkungen nach Deutschland aufgehoben, mit Ausnahme von Reisenden aus China. Sie müssen sich nach Ihrer Rückkehr aus den Ferien also weder testen noch in Quarantäne. Etwas anderes gilt nur, wenn Sie aus einem Virusvariantengebiet wie China einreisen. Und haben Sie sich im Urlaubsland infiziert, müssen Sie Ihre Rückreise verschieben.
EU: derzeit keine Reisewarnung
Bis zum 15. Juni 2020 hatte das Auswärtige Amt eine weltweite Reisewarnung ausgesprochen. Von nicht notwendigen Reisen wurde generell abgeraten. Diese Reisewarnung wurde für die EU-Länder aufgehoben und in Reisehinweise umgewandelt. Zwischen den beiden Beurteilungen besteht ein großer Unterschied. Bei Reisewarnungen geht das Auswärtige Amt davon aus, dass für jeden Reisenden eine konkrete Gefahr für Leib und Leben besteht. Daher sollte jeder Urlauber von nicht zwingend notwendigen Reisen Abstand nehmen. Eine Reisewarnung berechtigt einen Urlauber übrigens, die Reise kostenlos zu stornieren. Reiseveranstalter von Pauschalreisen müssen in diesem Fall in der Regel den vollen Reisepreis ohne Stornokosten erstatten. Reisehinweise enthalten hingegen nur Informationen über bestimmte Einreisebestimmungen, Zollvorschriften und medizinische und strafrechtliche Besonderheiten. Ein Reisehinweis gibt Reisenden nicht ohne Wenn und Aber das Recht, eine Reise kostenfrei abzusagen. Eine kostenlose Stornierung mag im Einzelfall zwar möglich sein, bedarf aber einer besonderen Begründung.
Virusvariantengebiet
Das Auswärtige Amt kann ein Gebiet als Virusvariantengebiet einstufen, so wie zurzeit China. Für diese Gebiete gilt ein Beförderungsverbot. Das bedeutet, dass Sie aus einem Virusvariantengebiet nicht nach Deutschland einreisen dürfen. Aber keine Angst. Sind Sie deutscher Staatsbürger oder haben mit Aufenthaltsrecht Ihren Wohnsitz in Deutschland, dürfen Sie und Ihre engen Familienangehörigen natürlich nach Hause fliegen. Allerdings müssen Sie eine digitale Einreiseanmeldung und einen negativen Covid-19-Test nachweisen. Außerdem besteht Quarantänepflicht.
Informieren Sie sich!
Bevor es in den Urlaub geht, sollten Sie sich über die unterschiedlichen Reisehinweise informieren. Diese können in den einzelnen Ländern unterschiedlich ausfallen. Gerade die Einstufung als Virusvariantengebiet kann sich schnell ändern. Daher ist es sinnvoll, vor der konkreten Abreise die Lage noch einmal zu prüfen. Wollen Sie in ein Land außerhalb der EU reisen, müssen Sie auch die jeweiligen Einreisebedingungen genau nachlesen.
Wo finden Sie Informationen?
Als Pauschalurlauber können Sie sich bei Ihrem Reiseveranstalter informieren. Sind Sie auf eigene Faust unterwegs, können Sie beispielsweise auf die Internetseite des Auswärtigen Amtes schauen. Denken Sie auch an die Transitländer. Wollen Sie von Deutschland mit dem Auto nach Italien fahren, müssen Sie Österreich oder die Schweiz passieren. Die dort geltenden Regeln sollten Sie also auch kennen.
Und im Skiurlaub?
Noch im letzten Jahr hieß es vor dem Betreten der Gondelstation: Handschuhe aus und Maske aufsetzen. Momentan ist in den Skigebieten in Österreich, Frankreich, der Schweiz, Italien und Südtirol die Maskenpflicht in Bergbahnen und Stationsgebäuden aufgehoben. Auch beim Après-Ski brauchen Sie nicht mehr mit Maske zu feiern. Für Hotels, Bars und Restaurants gilt ebenfalls keine Pflicht mehr, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Mancherorts wird aber zumindest noch empfohlen, einen solchen Schutz zu tragen. Die Einreise ist in all diese Länder uneingeschränkt möglich. Teilweise müssen Sie aber noch in Bussen und Bahnen eine Maske tragen. Zur Sicherheit sollten Sie sich also eine in die Skijacke stecken.