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Urlaubskosten: Kurtaxe und Strandgebühren

Wer muss zahlen?

Ist Kurtaxe fällig, obwohl Sie im Urlaub sind und nicht auf Kur? Was verbirgt sich wirklich dahinter, wenn Urlauber zur Kasse gebeten werden?

Breiter Strand mit Liegestühlen, Sonnenschirmen und Palmen.

Rechtsfrage des Tages

Wollen Sie Urlaub in Deutschland machen, müssen Sie bei der Kalkulation Ihrer Reisekosten unter Umständen auch an die Kurtaxe denken. Was steckt dahinter?

Antwort:

Heilstätten, Kurorte und Seebäder erheben von Besuchern regelmäßig eine Kurtaxe. Diese auch Ortstaxe genannte Abgabe erheben die Gemeinden für die Erhaltung der Sauberkeit und Attraktivität des Ortes. Wer sich an einer entsprechenden Örtlichkeit aufhält und nicht Einwohner ist, muss pro Tag einen Obolus zahlen. Allerdings dürfen Gemeinden in der Regel keine zusätzlichen Strandgebühren verlangen. Eine Gemeinde darf zumindest nicht den gesamten Küstenbereich zum kommunalen Strandbad erklären und Badegäste zur Kasse bitten.

Taxe ohne Kur

Jeder, der regelmäßig seinen Urlaub an der Nordsee verbringt oder im Harz wandern geht, kennt die Tourismusabgabe. Ob sie nun Kurtaxe, Ortsabgabe, Kurbeitrag oder City-Tax heißt: Gemeint ist immer eine kommunale Abgabe zur Unterhaltung und Verbesserung des touristisch attraktiven Orts. Das können Strandbäder, Luftkurorte oder Städte mit hohem touristischen Anreiz sein. Geregelt ist die Kurtaxe in den Kommunalabgabengesetzen der Länder. Entsprechend können die Regelungen unterschiedlich ausfallen. Als Gast zahlen Sie mit der Abgabe einen Anteil für die Müllbeseitigung, Förderung kultureller Einrichtungen, Pflege der Grünanlagen, öffentlichen Toiletten und noch einiges mehr.

Zahlen alle?

In der Regel erhebt die Kommune eine Kurtaxe für Übernachtungsgäste oder Tagestouristen, die nicht Einwohner der Gemeinde sind. Haben Sie ein Hotel oder eine Ferienwohnung gebucht, ist die Kurtaxe nicht selten bereits im Übernachtungspreis enthalten. Als Tagesgast können Sie vielerorts eine Tageskarte an einem Automaten ziehen, zum Beispiel am Zugang zum Strand. Kinder und Jugendliche zahlen oft eine geringere oder auch gar keine Abgabe. Außerdem ist die Kurtaxe in der Nebensaison meist geringer als in der Hauptsaison.

Manchmal nicht

In einigen Gemeinden gibt es aber auch Ausnahmen von der Zahlungspflicht. Beispielsweise wird teilweise auf die Kurtaxe verzichtet, wenn Sie eine reine Geschäftsreise zu einer Tagung oder einem Seminar unternehmen. Auch Schwerbehinderte sind häufig von der Kurtaxe befreit. Umgekehrt müssen Sie als Hundebesitzer damit rechnen, für so manchen Strand auch für Ihren vierbeinigen Freund eine Abgabe zahlen zu müssen. Kommen Sie um die Kurabgabe nicht herum, müssen Sie aber nicht allzu tief ins Portemonnaie greifen. Je nach Ort kostet die Kurtaxe meist nur wenige Euro pro Tag.

Achtung, Kontrolle!

Sofern Sie als Gast eine Ferienwohnung bewohnen oder im Hotel nächtigen, werden Sie sich vor der Kurtaxe nicht drücken können. Diese wird in der Regel direkt mit den Übernachtungskosten eingezogen. Als Tagesgast können Sie natürlich die Automaten für die Tageskarten ignorieren. Geld sparen werden Sie dadurch vermutlich aber nicht. Denn werden Sie von einem Kontrolleur erwischt, kann es richtig teuer werden. Nutzen Sie die touristischen Einrichtungen wie Toiletten und den Strand mit öffentlicher Stranddusche, ohne Kurtaxe gezahlt zu haben, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Zumindest müssen Sie mit einer erhöhten Abgabe rechnen. Die Gemeinde kann aber auch ein Bußgeldverfahren gegen Sie einleiten, das in einer saftigen Geldbuße gipfeln kann. Da ist es doch sinnvoller, die wenigen Euro für den Strandbesuch zu bezahlen.

Die Vorteile

Die Kurtaxe verursacht den Urlaubsgästen nicht nur Kosten. Häufig bekommen Sie mit Zahlung der Kurtaxe auch Vergünstigungen, beispielsweise für kulturelle Veranstaltungen oder ermäßigten Eintritt im Schwimmbad. Ihre Kurkarte sollten Sie bei sich führen. Dann können Sie bei einer Kontrolle nachweisen, dass Sie als Feriengast die Abgabe ordnungsgemäß gezahlt haben.

Strandgebühren

Etwas anders ist die Rechtslage bei zusätzlichen Strandgebühren. Das Bundesverwaltungsgericht hat nämlich entschieden, dass Gemeinden nicht ihren gesamten Küstenabschnitt als kommunales Strandbad deklarieren dürfen (BVerwG, Urteil vom 13.09.2017, Aktenzeichen: 10 C 7.16). Vielmehr hat jeder das Recht, den Strand als freie Landschaft unentgeltlich zu nutzen. Die Erhebung einer Kurtaxe ist hingegen auch für den Strandbesuch als Tagesgast zulässig, sofern sich am Strandabschnitt Einrichtungen wie Duschen, Toiletten oder ein Kiosk befinden. Wollen Sie die Kurtaxe für einen Strandbesuch sparen, können Sie nach einem Strandabschnitt ohne Einrichtungen suchen, für den keine Gebühren verlangt werden.

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