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Nach Brexit: Urlaub in Großbritannien

Pass oder Perso?

Wollen Sie in diesem Jahr nach Großbritannien reisen? Dann sollten Sie sich informieren, welche Reisedokumente Sie aktuell brauchen.

Rechtsfrage des Tages:

Großbritannien ist nach wie vor mit seiner pulsierenden Hauptstadt und den schönen Landschaften ein reizvolles Reiseziel. Brauchen Sie für Ihren Urlaub in GB nach dem Brexit und dem Ablauf von Übergangsfristen mittlerweile ein Visum?

Antwort:

Am 31. Januar 2020 war es nach langem Hin und Her so weit: Großbritannien hat die Europäische Union verlassen. Aber was bedeutet der Brexit für Reisende und Urlauber? Haben Sie in diesem Jahr eine Reise nach England, Wales oder Schottland geplant, müssen Sie sich gut informieren. Die Übergangsfrist ist nämlich bereits abgelaufen.

Zunächst alles beim Alten

Nach dem Brexit im Januar 2020 galt eine Übergangszeit bis mindestens Ende des Jahres. Binnen dieser Frist konnten Sie weiterhin mit einem gültigen Personalausweis auf die Insel reisen, da sich Großbritannien solange noch an die Regeln der EU halten musste. Diese Frist ist aber mittlerweile abgelaufen.

Visum Pflicht?

Auch wenn der Personalausweis mittlerweile nicht mehr ausreicht, gibt es auch gute Nachrichten. Ein Visum brauchen Sie derzeit für einen normalen Ferienaufenthalt nicht. Bis zu sechs Monate dürfen Sie sich als Urlauber oder Geschäftsreisender ohne Visum im Land aufhalten. Bei Geschäftsreisen müssen Sie unterscheiden. Für die Teilnahme an Geschäftstreffen, Konferenzen oder Messen brauchen Sie kein Visum. Auch Aufenthalte für eine kurze Dauer für Vertragsverhandlungen sind visumfrei. Wollen Sie hingegen konkret Waren verkaufen oder Dienstleistungen erbringen, müssen Sie sich vorher um ein Visum kümmern. Da die Abgrenzung nicht immer ganz leicht ist, sollten Sie sich vor jeder Geschäftsreise erkundigen. Damit ersparen Sie sich Scherereien bei der Einreise.

Reisepass nicht vergessen

Seit dem 01.01.2021 brauchen Sie für Ihre Einreise nach Großbritannien einen Reisepass. Ihre Kinder müssen einen Kinderreisepass haben. Der Personalausweis reicht nun nicht mehr aus. Ausnahmen können für Personen mit einem Settled oder Pre-Settled Status gelten. Dann sollten Sie aber zum besseren Nachweis Ihren Personalausweis mit dem digitalen Aufenthaltsstatus verbunden haben. Und viele Fluggesellschaften verlangen ohnehin grundsätzlich einen Reisepass.

Krank auf Reisen

Am Flughafen oder an der Grenze brauchen Sie keine allzu großen Veränderungen zu früheren Urlauben auf der Insel befürchten. Es werden Grenz- und Passkontrollen stattfinden. Das ist aber nicht neu, da Großbritannien nicht zur Schengenzone gehört. Und die europäische Gesundheitskarte (EHIC) gilt auch nach Ablauf der Übergangszeit in Großbritannien weiter. Schauen Sie zur Sicherheit mal auf Ihre Karte. Die meisten Krankenversicherungen haben die Europäische Gesundheitskarte auf der Rückseite der Versicherungskarte abgedruckt. Können Sie die EHIC nicht vorlegen und haben auch keine vorläufige Bescheinigung oder ein S1/S2-Formular, müssen Sie die Kosten selbst tragen. Eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung ist aber, wie bei allen Reisen ins Ausland, anzuraten.

Achtung Zoll!

Denken Sie daran, dass Großbritannien nun als Drittland beziehungsweise Nicht-EU-Staat gilt. Es gelten daher kleinere Reisefreimengen als früher, wenn Sie zollpflichtige Waren aus dem Urlaub mit nach Hause nehmen wollen. Haben Sie vor, Reisesouvenirs zu kaufen? Dann erkundigen Sie sich vorher auf der Internetseite des Zolls , welche Regeln Sie beachten müssen.

Praktikum, Au-pair und Co.

Was früher unproblematisch war, ist heute nicht mehr so leicht möglich. So dürfen Sie als EU-Bürger seit dem 01.01.2021 nicht mehr als Au-pair in Großbritannien arbeiten. Auch Pflichtpraktika einer deutschen Universität sind im Vereinigten Königreich nur noch schwer möglich. Sie können zwar unter bestimmten Voraussetzungen ein Visum beantragen, in der Praxis ist das aber kaum noch durchsetzbar. Möchten Sie Ihren Wohnsitz nach Großbritannien verlegen, müssen Sie bestimmte festgelegte Kriterien erfüllen. Nur dann können Sie ein Visum beantragen.

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