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Lebensmittel aus dem Internet: Widerrufsrecht

Auch Essen retour?

Viele nutzen derzeit den Online-Handel verstärkt zum Lebensmitteleinkauf. Steht Ihnen bei dieser Shopping-Art auch ein Widerrufsrecht zu?

Jemand schnürt ein Paket eines Lieferdienstes für den Rückversand..

Rechtsfrage des Tages:

Viele Kunden nutzen das Online-Shopping derzeit auch verstärkt für ihren Lebensmitteleinkauf und vermeiden so den Gang zum Supermarkt. Wie sieht es da mit dem Widerrufsrecht aus?

Antwort:

Im Internet finden Sie nicht nur besondere Delikatessen. Schon vor der Corona-Krise haben immer mehr Supermärkte ihren Online-Handel mit Lebensmitteln ausgeweitet. Bei vielen Einkäufen im Internet steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht zu. Das gilt auch beim Kauf von Lebensmitteln. Für verschiedene Produkte besteht aber eine Ausnahme.

Widerrufsrecht im Online-Handel

Private Einkäufer werden im Internet besonders geschützt. Da sie die Ware weder anfassen noch ausprobieren können, steht ihnen in vielen Fällen ein Widerrufsrecht zu. Gefällt der Artikel nicht oder benötigt der Kunde ihn doch nicht, kann er binnen 14 Tagen den Vertrag widerrufen und erhält sein Geld zurück. Allerdings kennt das Gesetz auch verschiedene Ausnahmen, bei denen das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Ein Beispiel: Leicht verderbliche Ware ist vom Widerruf ausgeschlossen. Bestimmte Ausnahmen greifen auch beim Einkauf im Online-Supermarkt.

Widerruf bei Lebensmitteln

In Zeiten von Corona nutzen viele Leute den Online-Handel, um nicht selbst in den Supermarkt gehen zu müssen. Gerade für Personen der Risikogruppen stellt der Einkauf im Internet eine gute Alternative dar. Grundsätzlich haben Kunden im Internet ein Widerrufsrecht auch beim Kauf von Lebensmitteln. Konserven oder verpackte Lebensmittel wie Reis oder Nudeln können Sie problemlos zurückschicken. Den Kaufpreis bekommen Sie dann erstattet.

Leicht verderbliche Ware

Das Widerrufsrecht ist allerdings ausgeschlossen, wenn Ware leicht verderblich ist oder deren Verfallsdatum schnell abläuft. Welche Artikel das genau sind, ist nicht festgelegt. Orientieren können Sie sich an der Lebensmittelhygiene-Verordnung. Ein Widerrufsrecht besteht beispielsweise nicht bei Milchprodukten, Fleisch- und Wurstwaren sowie vielen Obst- und Gemüsesorten.

Versiegelte Ware

Eine weitere Ausnahme gilt für Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn die Versiegelung entfernt wurde. Reißt der Kunde zu Hause die Folie vom Fertiggericht, kann er dieses nicht mehr zurücksenden. Gleiches gilt für Konserven in Dosen oder Gläsern, wenn diese geöffnet wurden. Wann eine Verpackungsfolie allerdings als Versiegelung gilt, ist nicht abschließend von den Gerichten entschieden.

Anderes Thema: die Gewährleistung

Das Widerrufsrecht hat nichts mit den Gewährleistungsansprüchen eines Kunden zu tun. Ist der Joghurt verschimmelt, die Milchtüte undicht oder das Fleisch verdorben, hat er ein Recht auf Nacherfüllung. Er kann die Lieferung eines mangelfreien Artikels verlangen. Weigert sich der Verkäufer oder schlägt der Versuch zweimal fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten und sein Geld zurückverlangen. Gleiches gilt auch, wenn statt der glutenfreien Brötchen Weizenbrötchen oder statt der bestellen Ananas ein Netz Orangen geliefert werden.

Tiefkühlware vom fahrenden Händler

Beliebt sind seit langem Lieferdienste, die ihre Kunden mit Tiefkühltransportern besuchen und ihre Ware an der Haustür verkaufen. Haben Sie den Lieferanten nicht bestellt, können Sie in vielen Fällen ein Widerrufsrecht ausüben. Haben Sie sich allerdings als Kunde registriert und ordern Sie direkt beim Fahrer an der Straße, steht Ihnen ein Widerrufsrecht nicht zu.

Widerruf beim Pizzabringdienst

Da der Besuch im Restaurant derzeit eingeschränkt ist, bestellen viele Pizzafans ihr Lieblingsessen beim Bringdienst. Oder sie nutzen eine Liefer-App, die Lieferungen aus einem Restaurant vermittelt. Zwar gilt auch bei diesen Bestellungen vom Grundsatz her ein Widerrufsrecht. In den meisten Fällen wird dieses aber ausgeschlossen sein, da die Speisen in der Regel schnell verderblich sind oder nach Kundenwünschen zusammengestellt wurden. Haben Sie aber beispielsweise eine Flasche Wein mitbestellt, können Sie diesen Teil des Vertrages widerrufen. Zumindest, solange Sie die Flasche noch nicht geöffnet haben.

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