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Zahnersatzkosten

Warum wie viel?

Die Kosten hängen von vielen Faktoren ab: von der Art der Behandlung bis zum Zuschuss der Krankenkasse.

Das Spiegelbild zeigt eine Frau beim Zähneputzen.

Zahnersatzkosten

Die Kosten für Zahnersatz hängen von mehreren Faktoren ab: den gesetzlichen Rahmenbedingungen, den in Anspruch genommenen Leistungen und den regelmäßigen Einträgen im Bonusheft. Damit Sie bei diesen Themen stets den Überblick bewahren, finden Sie hier umfassende und praxisnahe Infos rund um das Thema Zahnarzt-Kosten.

Krankenkassenzuschüsse zum Zahnersatz

Die Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen zum Zahnersatz werden vom Gesetzgeber vorgegeben. Sie wurden das letzte Mal mit dem Inkrafttreten der Gesundheitsreform neu geregelt. Seit 01. Januar 2005 müssen Patienten mehr Eigenverantwortung übernehmen und gleichzeitig höhere Zuzahlungen zum Zahnersatz leisten. Zudem liegt seit diesem Zeitpunkt eine Übersicht mit sogenannten befundbezogenen Festzuschüssen des Gemeinsamen Bundesauschusses vor. Es ist also klar geregelt, welchen Zuschuss die Krankenkassen beim Einsetzen von Brücken, Kronen oder Prothesen leisten.

Zahnzusatzversicherung im Vergleich

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Wählen Sie Ihre individuelle Zahnversicherung mit Leistungen, die Ihnen wichtig sind.

Häufige Formen von Zahnersatz

Zahnersatz

Oben links: Krone, z. B. aus Metall, Keramik, Verblendmetallkeramik (VMK)

Oben rechts: Brücke mit 2 Kronen als Brückenpfeiler und einem freischwebenden Brückenkörper

Unten links: Implantat mit implantatgetragenem Zahnersatz

Unten rechts: Herausnehmbare Teilprothese für 3 fehlende Zähne
 

Im Rahmen Ihrer Behandlung stellt Ihnen Ihr Zahnarzt verschiedene Formen des Zahnersatzes vor. Ihre Wahl beeinflusst Ihre Zahnersatz-Kosten. Es gibt 3 übergreifende Zahnersatzmöglichkeiten, die jeweils mehrere Varianten bieten:

  • Festsitzender Zahnersatz
  • Herausnehmbarer Zahnersatz
  • Kombinierter Zahnersatz

Empfiehlt Ihnen Ihr Zahnarzt Krone, Brücke oder Zahnimplantat, handelt es sich um festsitzenden Zahnersatz. Er bleibt nach dem Einsetzen dauerhaft im Mund. Alle 3 Formen unterscheiden sich in ihren Eigenschaften:

  • Kronen: Ihr Zahnarzt ersetzt mit einer Zahnkrone große Teile eines leider bereits beschädigten Zahnes. Dafür klebt er die Krone direkt auf den kaputten Zahn und stellt so dessen Funktion wieder her. Meistens verwendet Ihr Zahnarzt dann eine Krone, wenn ein Zahn mit einer Füllung nicht zu reparieren ist.
  • Zahnimplantat: Das Zahnimplantat setzt sich aus 3 Teilen zusammen. Ihr Zahnarzt verankert die künstliche Wurzel direkt im Kieferknochen. Danach kommt das Verbindungsstück, das sogenannte Abutment, und der schließlich für Sie sichtbare Zahnersatz.
  • Brücke: Muss Ihr Zahnarzt einen oder auch mehrere natürliche Zähne entfernen, ersetzt er diese durch eine Brücke. Dafür nutzt er die gesunden Zähne daneben als Brückenpfeiler und überkront sie. Die Brücke befestigt er an den Kronen. Bei einer Brücke besteht eine Gefahr für die noch gesunden Zähne. Ihr Zahnarzt wägt daher genau ab, ob diese gesund genug sind.

Neben dem festsitzenden gibt es auch herausnehmbaren Zahnersatz. Mediziner sprechen dabei von einer Voll- und einer Teilprothese. Die Vollprothese kommt erst infrage, wenn Sie am Ober- oder Unterkiefer keine natürlichen Zähne mehr besitzen. Die Vollprothese ersetzt dann alle Zähne am Kiefer. Durch Kaudruck sinkt sie schließlich in Ihre Schleimhaut ein.

Kommt Ihr Zahnarzt bei einer Prüfung der noch vorhandenen Zähne zu dem Fazit, dass sich diese nicht für eine Brücke eignen, rät er zur Teilprothese. Die Teilprothese ist auch als Klammerprothese bekannt. Denn für die Befestigung der Teilprothese bringt er Klammern an den Restzähnen an. Ihr Einsatz ist erst möglich, wenn Ihr Zahnarzt wenigstens 7 Zähne ersetzen muss.

Kombinierten Zahnersatz gibt es in 4 Varianten:

  • Druckknopfprothese: Diese Prothese baut auf dem Druckknopfprinzip auf. Sie besteht aus 2 Elementen: der Prothese mit Hohlform und dem Gegenstück. Das Gegenstück setzt der Zahnarzt auf den gesunden Zahn auf. Beide Elemente der Prothese rasten ein, sodass sie optimal halten.
  • Geschiebeprothese: Der Vorteil dieser Prothese ist die dezente Einbindung. Verbindungselemente sind nicht sichtbar. Ihr Zahnarzt erweitert die Pfeilerzähne um Kronen, die später das Geschiebe aufnehmen. Die eigentliche Prothese kommt über das Geschiebe.
  • Teleskopprothese: Bei der Teleskopprothese ist nur die Krone fest verankert. Bei Bedarf nehmen Sie die Prothese an sich einfach heraus. Befestigt wird sie mit Teleskopkronen.
  • Stegprothese: Zunächst verarbeitet Ihr Zahnarzt einen Steg, der als Befestigung für die Zahnreihe dient. Dadurch können Sie den Zahnersatz zur Reinigung mit einem Handgriff herausnehmen und später wieder einsetzen.

Risiken und Nachteile von Zahnersatz

Muss Ihr Zahnarzt beschädigte Zähne durch Zahnersatz ersetzen, klärt er Sie umfassend über die Risiken auf. Jeder Zahnersatz hat gewisse Schwächen, wobei die Nachteile unterschiedlich ausfallen.

Viele Patienten fürchten bei Einsetzen des Zahnersatzes die Beschädigung oder den Verlust noch gesunder Zähne. Dieses Risiko gibt es vorrangig bei den Brücken. Denn Ihr Zahnarzt schleift für den Einsatz der Brücke gesunde Zähne ab. Dadurch entsteht der nötige Brückenhalt. Der Schleifvorgang beschädigt zwangsläufig die noch gesunde Zahnsubstanz. Der wichtige Zahnschmelz geht verloren. Dadurch nimmt das Kariesrisiko deutlich zu.

Ein weiterer Nachteil von Brücken ist das Risiko des möglichen Kieferknochenabbaus. Darüber klärt Sie Ihr Zahnarzt umfassend auf. Ersetzt Ihr Zahnarzt einen gesunden Zahn durch eine Brücke, geht die Zahnwurzel verloren. Diese ist für die Gesunderhaltung des Kiefers wichtig und stimuliert den Knochenerhalt.

Aufgrund der geringeren Nebenwirkungen raten Zahnärzte oft zu einem Implantat. Die eingesetzte Wurzel übernimmt die Funktion der natürlichen Zahnwurzel. So beugt sie dem Abbau des Kieferknochens vor.

Schmerzen nach der Zahnersatzbehandlung

Natürlich klärt Sie Ihr Zahnarzt vor der Behandlung umfassend über mögliche Schmerzen auf. Gerade nach dem Einsetzen des Zahnersatzes sind diese oft nicht zu vermeiden. Die Schmerzen resultieren zum einen aus den frischen Wunden und zum anderen aus dem Fremdkörper an sich. Ihr Körper muss sich schließlich erst an den Zahnersatz gewöhnen. Um die ersten Tage nach der Behandlung angenehmer zu gestalten, kann Ihnen Ihr Zahnarzt bei Bedarf ein Schmerzmittel verschreiben.

Tipp

Pflegen Sie Ihren Zahnersatz täglich sorgfältig. Nur so vermeiden Sie schmerzhafte Entzündungen an den Implantaten. Denn bei unzureichender Pflege besteht die Gefahr, dass sich Ihre Implantate wieder lockern und Sie diese verlieren.

Weiterhin raten Zahnärzte wenigstens zweimal jährlich zu einer professionellen Zahnreinigung. Dabei entfernen zahnmedizinische Fachangestellte mögliche schädliche Beläge und Bakterien aus dem Mundraum.

Zahnersatz-Kosten für die unterschiedlichen Zahnersatzlösungen

Die Zahnersatz-Kosten hängen erheblich von der Art des Zahnersatzes ab, für die Sie sich entscheiden. Auch zu diesem Thema berät Sie Ihr Zahnarzt umfassend und stellt Ihnen mögliche Alternativen vor. Die Gesamtkosten variieren stark. Entscheidend ist unter anderem, wie viele Zähne der Zahnarzt ersetzt. Die allgemeinen Zahnersatz-Kosten sinken durch die Anteile Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung und eventueller Zusatzversicherungen.

Zu den günstigsten Formen von Zahnersatz gehören Kronen und Prothesen:

  • Für die Einzelkrone veranschlagt Ihr Zahnarzt zwischen 600 und 1.300 €. Dabei spielt das verwendete Material eine Rolle. Keramikkronen kosten zwischen 750 und 950 €. Deutlich teurer sind Kronen aus Gold. Sie starten bei 900 € und kosten bis zu 1.250 €.
  • Modellguss- und Teleskopprothesen bewegen sich in einem ähnlichen Bereich. Für Teleskopprothesen rechnen Sie am besten mit 600 bis 700 €. Bei Modellgussprothesen sind Kosten von rund 900 € möglich.

Die Zahnersatz-Kosten sind bei Brücken und Implantaten am höchsten. Weitere Kosten entstehen durch einen erforderlichen Knochenaufbau, der meist vor den Implantaten steht. Die Kosten für den Knochenaufbau schwanken zwischen 1.300 und 3.200 €.

Welche Behandlungskosten trägt die gesetzliche Krankenversicherung?

Einen beachtlichen Teil der Zahnersatz-Kosten müssen Sie als Patient selbst tragen. Es gibt aber auch viele Behandlungen, für die gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) in vollem Umfang aufkommen. Dazu zählen Füllungserneuerungen in von Karies befallenen Zähnen sowie Behandlungen der Wurzelkanäle. Auch die Zahnextraktion und die Parodontitis-Behandlung gehören zu den Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Zudem erstatten die Krankenkassen meist weiterhin einmal jährlich die professionelle Zahnreinigung. Oder sie zahlen zumindest Zuschüsse.

Karieslöcher erhalten laut Regelversorgung der GKV eine Zementfüllung. Medizinisch ist diese nicht immer sinnvoll, denn Ihr Zahnarzt muss die Zementfüllung nach 3 bis 6 Monaten noch einmal erneuern. Dies ist bei Kunststoff nicht der Fall. Trotzdem müssen Sie eine Kunststofffüllung selbst zahlen. Lassen Sie sich von Ihrem Zahnarzt zur Regelversorgung beraten, denn es gibt Unterschiede bei der Kostenübernahme durch die Kassen.

Welche Faktoren beeinflussen die Zahnersatz-Kosten?

Die Zahnersatz-Kosten setzen sich aus verschiedenen Leistungen zusammen. Es entstehen Kosten durch die Art des Zahnersatzes, für die Sie sich entscheiden. Zudem erhält der Zahnarzt ein Honorar für seine Tätigkeiten. Weiterhin fallen Laborkosten und Aufwendungen für die Vor- und Nachbehandlung an.

Der Zahnersatz selbst gehört nicht mehr zur Regelversorgung der GKV. Die dadurch entstehenden Kosten richten sich nach der GOZ, der Gebührenordnung der Zahnärzte. Die gesetzlichen Krankenkassen gewähren ausschließlich einen Festzuschuss. Haben Sie durch regelmäßige Kontrolluntersuchungen bestmöglich vorgesorgt, erhöhen die Krankenkassen ihre Leistungen: Bei Patienten, die ihr Bonusheft lückenlos führen, steigt der Zuschuss der Kasse zum Zahnersatz. Bei niedrigem Einkommen profitieren Sie nach umfassender Prüfung außerdem von der Härtefallregelung.

Um den Eigenanteil abzufedern, empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung. Diese übernimmt Ihren Eigenanteil je nach Tarifgestaltung komplett oder zumindest in Teilen.

Befundbezogener Festzuschuss zum Zahnersatz

Der Zuschuss der Krankenkassen richtet sich seit 2005 nach dem Befund der Zähne. Für jeden Befund hat der Gesetzgeber eine Regelversorgung festgelegt, die mit ca. 60 % der statistischen Kosten bezuschusst wird. Im Einzelfall können die Kosten abweichen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat sich im Juni 2004 auf 52 Regelversorgungen aller Befunde innerhalb der Mundhöhle oder am Zahnersatz selbst geeinigt. Diese hat er zur Grundlage für die Bezuschussung für Zahnersatz im Jahr 2005 gemacht.

Beispiel: Einem Patienten fehlen 2 Schneidezähne. Als Regelversorgung gilt in diesem Fall laut Gesetzgeber eine Brücke. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt dazu dann etwa die Hälfte der Gesamtkosten. Wenn der Patient statt der Brücke aber ein Implantat möchte, also einen höherwertigen Zahnersatz, erhöht sich dadurch sein Eigenanteil. Denn der Kassenzuschuss bleibt gleich hoch.

Für den Patienten ergibt sich ein Vorteil: Er kann seinen Zahnersatz frei wählen, ohne den Zuschuss der Krankenkasse aufs Spiel zu setzen. Somit entscheidet er selbst, wie viel ihm seine Mundgesundheit wert ist. Einen Nachteil hat die Reform allerdings auch: In der gesetzlichen Regelversorgung ist meist ein sehr einfacher, medizinisch eher veralteter Zahnersatz festgelegt.

Höhere Festzuschüsse für Zahnersatz bei Härtefall

Ist die Eigenbelastung am Zahnersatz unzumutbar, übernimmt die Krankenkasse 100 % der Zahnarzt-Kosten. Allerdings nur, wenn Sie sich für eine Regelversorgung entscheiden.

Der Zahnersatz wird zunächst mit einem doppelten Festzuschuss bewilligt, da die tatsächlichen Kosten noch nicht feststehen. Sie möchten einen Zahnersatz, der von der Regelversorgung abweicht oder darüber hinausgeht, beispielsweise ein Implantat? Dann erhalten Sie von der Krankenkasse den doppelten Festzuschuss dieser Regelversorgung, also einer Brücke. Die anfallenden Mehrkosten übernehmen Sie selbst.

Eine unzumutbare Belastung liegt dann vor, wenn das monatliche (Familien-)Bruttoeinkommen unter einer gewissen Grenze liegt (im Jahr 2019: bei Alleinstehenden 1.246 €, mit einem Angehörigen 1.713,25 €, bei jedem weiteren Angehörigen zusätzliche 311,50 €). Falls Sie mit Ihrem Gehalt diese Grenzen nur knapp übersteigen, sind trotz allem besondere Regelungen möglich. Sprechen Sie darüber am besten direkt mit Ihrer Krankenkasse.

Regelversorgung oder Nichtregelversorgung

Aufgrund der Änderungen in der Gesundheitsreform haben Sie als Patient die Wahl, welche Art von Zahnersatz Sie möchten. Krankenkassen und Zahnärzte unterscheiden dabei zwischen gleichartigem und andersartigem Zahnersatz. Bei einem gleichartigen Zahnersatz kommen zur Regelversorgung noch zusätzliche Leistungen. Bei einer andersartigen Variante entscheidet sich der Patient für eine komplett von der Regelversorgung abweichende Behandlungsart.

Beispiel: Fehlt Ihnen ein Zahn im Unterkiefer, ist die normale Regelversorgung bei diesem Befund eine Brücke. In diesem Fall bekommen Sie von den Krankenkassen 60 % der durchschnittlichen Kosten als Festzuschuss erstattet. Aus ästhetischen Gründen können Sie sich natürlich auch für eine keramische Vollverblendung der Brücke entscheiden. Diese gilt als gleichartiger Zahnersatz. Die Zuzahlung müssen Sie selbst tragen. Die dritte Variante ist der andersartige Zahnersatz. In diesem Fall ist das anstatt der Brücke ein Implantat. Sie bekommen dann nach wie vor den Festzuschuss für die Brücke, müssen aber den Rest der Kosten selbst zahlen. Diesen rechnet Ihr Zahnarzt als Privatleistung direkt mit Ihnen ab.

Begleitleistungen

Meist fallen zusätzliche zahnärztliche Behandlungen an, die mit der eigentlichen Zahnersatzversorgung nichts zu tun haben. Etwa Lokalanästhesien, Röntgenaufnahmen oder Ähnliches. Ohne sie wäre eine korrekte Grundbehandlung nicht möglich oder unzumutbar. Auch dabei wird bei der Abrechnung unterschieden:

Im Rahmen der Regelversorgung werden diese Leistungen ohne Aufpreis abgerechnet. Fallen die Begleitleistungen allerdings nur an, weil Sie sich für einen gleichartigen oder andersartigen Zahnersatz entschieden haben, werden Ihnen diese Kosten privat nach der GOZ in Rechnung gestellt. Inwieweit sie eventuell doch erstattet werden könnten, erfahren Sie direkt von der Krankenkasse.

Laborkosten

Fällt ein Zahnersatz an, kommen immer erhebliche Fremdkosten für Laborarbeiten dazu. Dazu zählt der vor Beginn notwendige Abdruck und die anschließende Herstellung des Zahnersatzes. Wird er aus Edelmetall gefertigt, steigen die Kosten noch weiter.

Die Laborkosten werden nach 2 in Deutschland gängigen Listen berechnet: dem bundeseinheitlichen Verzeichnis zahntechnischer Leistungen (BEL) und der bundeseinheitlichen Benennungsliste (BEB). Da beide Listen jeweils mit den höchsten Preisen rechnen, können sich diese regional unterscheiden.

Nur bei Regelleistungen sind Dentallabore an das BEL gebunden. Es gibt allerdings keine feste Gebührenordnung. Dadurch entstehen bei den Laborkosten für Zahnersatz gravierende Unterschiede, die Ihren Eigenanteil deutlich erhöhen können. Dazu kommt, dass sich viele Zahnärzte für die feste Zusammenarbeit mit einem Labor entscheiden. Die Praxen müssen sich dann natürlich an den Vorgaben des Labors orientieren und die Kosten an Sie weitergeben.

Deutschlandweit große Unterschiede bei den Zahnersatz-Kosten

Unterschiede bei den Zahnersatz-Kosten entstehen nicht nur durch die Wahl der Therapieform und das Dentallabor, sondern auch durch den Behandlungsort. Es gibt deutschlandweit gravierende Unterschiede bei den Zahnersatz-Kosten. Für Sie kann sich daher ein Vergleich durchaus lohnen.

Laut Studienergebnissen müssen Patienten in München und Stuttgart am meisten für den Zahnersatz zahlen. Im Mittelfeld bewegen sich dagegen Städte wie Köln, Mainz und Saarbrücken. Zu den günstigsten Städten für den Zahnersatz gehören Erfurt, Dresden und Potsdam.

Sind Sie flexibel, kann es sich durchaus rentieren, die Behandlung in einer anderen Stadt durchführen zu lassen. Tauschen Sie sich dafür offen mit Ihrem Zahnarzt aus. Grundsätzlich lohnt es sich, beim Zahnersatz die Kosten zu vergleichen und bei einem anderen Zahnarzt eine Zweitmeinung einzuholen.

Ist Zahnersatz aus dem Ausland eine Option?

Noch mehr sparen können Sie bei einer Zahnersatzbehandlung im Ausland, da die Zahnersatz-Kosten dort deutlich geringer sind. Gerade in Osteuropa ist Zahnersatz oft erheblich preiswerter als in Deutschland.

Besonders gravierend sind die Unterschiede bei hochwertigem Zahnersatz. Deshalb entwickelt sich zusehends ein Zahntourismus: Immer mehr Patienten lassen aufgrund der hohen Zahnersatz-Kosten in Deutschland ihre Behandlung im Ausland durchführen. Deutsche Zahnärzte warnen allerdings regelmäßig vor Zahntourismus. Tatsächlich müssen Sie einiges beachten, wenn Sie sich im Ausland Zahnersatz einsetzen lassen wollen:

  • In Deutschland gibt es sehr strenge Vorgaben für den Zahnersatz. Materialien und Verarbeitungsweisen sind genau definiert – zu Ihrer Sicherheit.
  • Die Regelungen in anderen Ländern weichen von denen der Bundesrepublik ab.
  • Teilweise entsprechen die im Ausland eingesetzten Materialien für den Zahnersatz nicht den in Deutschland geltenden Vorgaben.
  • Neben den reinen Zahnersatz-Kosten müssen Sie auch Reisekosten berücksichtigen. Dazu zählen Aufwendungen für An- und Abreise ebenso wie Kosten für die Übernachtung.
  • Setzt eine Praxis im Ausland den Zahnersatz ein, kann es zu Verständigungsproblemen kommen. Denn nicht alle Mitarbeiter in ausländischen Zahnarztpraxen sprechen Deutsch. Ihre Fragen bleiben also unter Umständen ungeklärt.
  • Weitere Kosten kommen eventuell im Garantiefall auf Sie zu: Nicht jede ausländische Zahnklinik kooperiert mit einem Zahnarzt in Deutschland. Sie müssen also für Nachbehandlungen erneut den Weg ins Ausland auf sich nehmen. Das bedeutet weitere Reisekosten. Dadurch geht der Kostenvorteil verloren.

Zahnarzt-Kosten im Griff dank Bonusheft

Auch bei einer Zahnersatzbehandlung in Deutschland können Sie sparen: mit dem Bonusheft. Es ist bares Geld wert, vor allem bei lückenloser Führung. Dann erhalten Sie einen höheren Zuschuss von der Krankenkasse.

Lückenlose Führung bedeutet: regelmäßige Einträge des Zahnarztes bei den jährlich empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen. Ab 5 Jahren haben Sie zum ersten Mal Anspruch auf einen Bonus beim Zahnersatz. Sie bekommen 20 % mehr Zuschuss. Nach weiteren 5 Jahren erhöht sich Ihr Bonus auf 30 % des Krankenkassenzuschusses. Statt 60 % bekommen Sie also 70 oder sogar 75 % der Kosten erstattet.

Sie haben noch kein Bonusheft? Dann lohnt es sich auf jeden Fall, beim nächsten Zahnarztbesuch mit den Eintragungen zu beginnen. Sie bekommen das Heft direkt in der Praxis.

Sie waren in den letzten Jahren bereits regelmäßig beim Zahnarzt, ohne ein Bonusheft zu führen? Kein Problem. Ihre Besuche können Sie nachtragen lassen. Zahnärzte sind verpflichtet, die Krankenakte nach Abschluss der letzten Behandlung mindestens 3 Jahre aufzubewahren. Damit lässt sich feststellen, wann und warum Sie in der Praxis waren.

Denken Sie also daran: Die Zahnarzt-Kosten z. B. für eine Brücke, eine Zahnkrone oder ein Zahnimplantat lassen sich durch ein Bonusheft mit regelmäßigen Eintragungen deutlich reduzieren.

Kosten sparen mit privater Vorsorge

Was die gesetzliche Krankenversicherung nicht bezahlt, können Sie mit einer privaten Zahnzusatzversicherung absichern.

Mit dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung senken Sie Ihren Eigenanteil noch einmal deutlich. Durch den erhöhten Kassenzuschuss dank Bonusheft und die Leistung Ihrer Zahnzusatzversicherung sind 80 bis 95 % Ihrer Kosten abgedeckt. Ihr Eigenanteil reduziert sich auf ein Minimum. Besonders vorteilhaft ist das bei vergleichsweise teurem Zahnersatz.

Tipp: Prüfen Sie die Leistungen und Tarifbestandteile vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung genau. Denken Sie rechtzeitig an eine solche Versicherung, denn eventuell vorhandene Wartezeiten können schnell die Kostenübernahme gefährden. Oder schließen Sie gleich die Zahnzusatzversicherung Sofort ohne Wartezeit von ERGO ab. Die leistet auch, wenn Ihre Behandlung schon begonnen hat.

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