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Versicherungen im Todesfall

Was ist zu tun?

Was passiert mit den Versicherungen des Verstorbenen? In welchen Fällen müssen Angehörige aktiv werden?

Eine Frau kniet vor einem mit Laub bedeckten Grab.

Ein Todesfall in der Familie ist stets eine emotionale Ausnahmesituation. Hinzu kommt die finanzielle Belastung durch die Beerdigungskosten. War der Verstorbene Hauptverdiener der Familie, kann ein Todesfall schnell die Existenz bedrohen.

Hier erfahren Sie, dass

  • die Krankenversicherung und die Privathaftpflichtversicherung im Todesfall automatisch enden.
  • die Kfz-Versicherung sich im Todesfall auf den Erben überträgt.
  • die Sterbegeldversicherung und die Todesfallleistung der Unfallversicherung die Bestattungskosten decken.
  • die Kapitallebensversicherung und die Risikolebensversicherung Ihre Familie über die Bestattungskosten hinaus umfassend absichern.

Versicherungen kündigen nach dem Todesfall

Bei einem Trauerfall in der Familie ist es nicht leicht, sich mit Formalitäten wie Versicherungsleistungen auseinanderzusetzen. Für den Anspruch auf Auszahlung ist es trotzdem sehr wichtig.

Die folgenden personenbezogenen Versicherungen enden automatisch mit dem Ableben des Versicherten. Bei diesen Versicherungen müssen Sie aber die Meldefrist des Todesfalls beachten:

  • Kapitallebensversicherung
  • Risikolebensversicherung
  • Sterbegeldversicherung
  • Unfallversicherung

Die Meldefrist der Unfallversicherung liegt bei 48 Stunden. In dieser Zeit überprüft die Versicherung die Todesursache, ggf. durch eine Obduktion. So wird ermittelt, ob tatsächlich ein Unfall zum Tod führte.

Die Meldefristen der Kapital- und Risikolebensversicherung sowie der Sterbegeldversicherung liegen i. d. R. zwischen 24 und 72 Stunden. Einige Anbieter geben keine exakten Fristen vor. Trotzdem gilt: Als Angehöriger sollten Sie den Todesfall unverzüglich melden. Halten Sie sich vorsätzlich nicht daran, kann die Versicherung unter Umständen die Auszahlung verweigern.

Folgende Versicherungen enden ebenfalls automatisch mit dem Tod des Versicherten. Eine bestimmte Meldefrist müssen Sie nicht einhalten.

Krankenversicherung:

  • Es reicht aus, den Verstorbenen abzumelden und seine Versicherungskarte abzugeben.
  • Wenn Sie über den Verstorbenen mitversichert waren, können Sie den Vertrag weiterführen. Dazu müssen Sie sich innerhalb von 2 Monaten bei der Versicherung melden.
  • Anteilig gezahlte Beiträge werden erstattet.

Privathaftpflichtversicherung:

  • Gezahlte Beiträge werden anteilig erstattet.
  • Umgehende Meldung wird empfohlen: Die Rückzahlung des Jahresbeitrags wird ab dem Tag der Meldung berechnet.
  • Sind Sie als Familienmitglied mitversichert, besteht der Versicherungsschutz noch bis zur nächsten Beitragszahlung. Die Versicherung wird automatisch fortgeführt, wenn Sie weiter zahlen.

Hausratversicherung:

  • Versicherungsschutz besteht bis maximal 2 Monate nach dem Tod.
  • Die Erben müssen den Vertrag nicht kündigen.
  • Er läuft weiter, wenn die Erben Haus oder Wohnung übernehmen.
  • Der Jahresbeitrag wird anteilig erstattet. Die Rückzahlung wird ab dem Tag der Meldung berechnet.

Rechtsschutzversicherung:

  • Die Versicherung besteht bis zum Ende der Zahlungsperiode fort. Allerdings unter der Voraussetzung, dass die Prämie am Todestag bezahlt war.
  • Der Rechtsschutz überträgt sich auf die Erben. Dafür müssen sie die Beitragszahlungen fortführen und die Rolle des Versicherungsnehmers übernehmen, z. B. die Unternehmensführung.

Folgende Versicherungen enden nicht automatisch:

Wohngebäudeversicherung:

  • Sie geht direkt auf die Erben über. Als Erbe können Sie die Versicherung innerhalb von 3 Monaten kündigen.

Kfz-Versicherung:

  • Sie ist nicht an eine Person gebunden, sondern an ein Fahrzeug.
  • Im Todesfall geht die Kfz-Versicherung direkt an die Erben über. Die Versicherung kann den Beitrag nachträglich anpassen.
  • Eine schriftliche Kündigung ist erforderlich.
Mädchen am Friedhofsgrab

Versicherungen für den Todesfall – generelle Hinweise für die Absicherung

Im Todesfall können Ihre Angehörigen von einigen Versicherungen Leistungen beanspruchen. Dazu zählen:

  • Kapitallebensversicherung
  • Risikolebensversicherung
  • Sterbegeldversicherung
  • Todesfallleistung der Unfallversicherung

Bei diesen Versicherungen vereinbaren Sie eine Versicherungssumme. Das ist der Betrag, der Ihrer Familie nach Ihrem Tod oder ggf. nach Ablauf der Vertragsdauer ausgezahlt wird. Der Richtwert der Versicherungssumme hängt u. a. von der Art der Versicherung und Ihrer persönlichen Lebenssituation ab.

Junge Familien etwa haben oft einen hohen Absicherungsbedarf. Sind die Kinder noch klein, muss die Versicherungssumme so lange reichen, bis sie finanziell auf eigenen Beinen stehen.

Sie müssen die Personen als Bezugsberechtigte festlegen, die Sie im Fall Ihres Todes finanziell absichern möchten. Das können z. B. Ihr Ehepartner, Ihre Kinder, Freunde oder Geschäftspartner sein. Das Bezugsrecht können Sie über die Laufzeit ändern. Das ist dann wichtig, wenn sich Ihre Lebensumstände ändern, z. B. durch eine erneute Heirat.

Die Lebensversicherung als finanzielle Absicherung im Todesfall

Eine Lebensversicherung sichert in Ihrem Todesfall Ihre Hinterbliebenen finanziell ab. Man unterscheidet zwischen der Kapitallebensversicherung und der Risikolebensversicherung. Mit der Auszahlung einer Lebensversicherung kann Ihre Familie nicht nur die Bestattungskosten begleichen, sondern ihren Lebensunterhalt sicherstellen und laufende Kredite tilgen. Der richtige Zeitpunkt, eine Lebensversicherung abzuschließen, ist z. B.:

  • Hochzeit
  • Start des Hausbaus
  • Geburt eines Kindes

Die Stiftung Warentest empfiehlt als Richtwert für die Versicherungssumme das etwa 3- bis 5-Fache Ihres Bruttojahreseinkommens. Planen Sie zusätzlich noch laufende Kredite mit ein, z. B. für den Hausbau. Möglich sind Beträge bis in Millionenhöhe.

Die Versicherungssumme und die Vertragslaufzeit können Sie bei der Kapital- und Risikolebensversicherung i. d. R. nachträglich ändern. Die Konditionen hängen aber immer vom Einzelfall und ggf. von der Tarifoption ab.

Gesundheitsfragen bei der Lebensversicherung

Beide Versicherungen prüfen vor Vertragsabschluss i. d. R. verschiedene Gesundheitsfragen ab. Mit höheren Beitragszahlungen müssen z. B. Personen rechnen, die rauchen oder Herz-Kreislauf-Leiden haben. Das sind biometrische Faktoren, die statistisch betrachtet die Wahrscheinlichkeit eines Todesfalls erhöhen.

Betreiben Sie regelmäßig eine Risikosportart oder üben Sie einen riskanten Beruf aus, müssen Sie ebenfalls mit höheren Beiträgen rechnen. Die meisten Versicherungen fragen vor Abschluss einer Risikolebensversicherung folgende Punkte ab:

  • Alkohol- und Zigarettenkonsum
  • Chronische Erkrankungen, z. B. Diabetes
  • Erkrankungen und Beschwerden der letzten 5 Jahre, die einen Arztbesuch oder einen Aufenthalt im Krankenhaus zur Folge hatten
  • Grad der Behinderung

Bei Risikolebensversicherungen müssen Sie stets mit Gesundheitsfragen rechnen. Es gibt aber einige Anbieter, die Kapitallebensversicherungen ohne Gesundheitsprüfung anbieten.

Tipp

Sind Sie jung und gesund, sollten Sie Gesundheitsfragen der Versicherung nicht umgehen. Denn Angebote ohne Gesundheitsprüfung gehen stets mit höheren Beitragszahlungen einher. Haben Sie Vorerkrankungen, können Sie von einem Tarif ohne Gesundheitsfragen profitieren.

Die Kapitallebensversicherung

Die Kapitallebensversicherung eignet sich neben der finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen auch für die private Altersvorsorge. Im Gegensatz zur Risikolebensversicherung unterscheidet man 2 Fälle:

  • Erlebensfall: Der Vertrag der Kapitallebensversicherung läuft vor Ihrem Tod aus. Sie bzw. Ihre Bezugsberechtigten erhalten die Versicherungssumme plus Zinsen.
  • Ableben des Versicherungsnehmers: Ihre Bezugsberechtigten erhalten nach Ihrem Tod die Versicherungssumme plus Zinsen.

Die Versicherung kann zudem Überschüsse erwirtschaften. Diese erhalten Sie ggf. am Ende des Jahres als Gutschrift.

Die Risikolebensversicherung

Im Unterschied zur Kapitallebensversicherung wird die Versicherungssumme bei der Risikolebensversicherung nur in Ihrem Todesfall ausgezahlt. Es wird also kein Vermögen aufgebaut, auf das Sie nach Ablauf der Laufzeit zurückgreifen können. Ihre Angehörigen sichern Sie mit der Risikolebensversicherung aber rundum ab. So können diese mit der Versicherungssumme nicht nur die Beerdigungskosten, sondern auch die Kosten der Lebenshaltung und ggf. Kreditforderungen decken.

Tritt Ihr Tod nach Ende der Vertragslaufzeit ein, besteht kein Versicherungsschutz mehr. Somit erhalten Sie bzw. Ihre Angehörigen auch keine Auszahlung. Vorteil der Risikolebensversicherung: Die Beitragszahlungen sind im Vergleich zur Kapitallebensversicherung geringer. Einige Verträge können Sie schon ab 3 € im Monat abschließen. Die Risikolebensversicherung ist deswegen auch für gering verdienende Familien geeignet.

Achtung: Risikolebensversicherungen können Sie nur bis zu einem bestimmten Alter abschließen.

Kinder mit Kerzen am Grab

Die Sterbegeldversicherung

Eine weitere Variante der Lebensversicherung ist die Sterbegeldversicherung. Im Gegensatz zu Kapitallebensversicherung und Risikolebensversicherung vereinbaren Sie bei der Sterbegeldversicherung eine geringere Versicherungssumme. Diese soll lediglich die Bestattungskosten Ihrer Beerdigung decken.

Den Erlebensfall gibt es bei der Sterbegeldversicherung nicht. Nur im Todesfall erhalten Ihre Angehörigen eine Auszahlung. Vorteil: Die Sterbegeldversicherung können Sie noch in hohem Alter abschließen, i. d. R. bis 80 Jahre.

Die Todesfallleistung der Unfallversicherung

Eine weitere Möglichkeit, die Bestattungskosten zu decken, bietet eine Unfallversicherung mit Todesfallleistung. Schließlich können Unfälle auch tödlich enden. Die Todesfallleistung vereinbaren Sie gesondert mit Ihrem Versicherer. Als Richtwert der Versicherungssumme empfiehlt sich eine Höhe von 10.000 €. Schlussendlich ist der Betrag aber immer von Ihrer persönlichen Lebenssituation abhängig.

Die Todesfallleistung der Unfallversicherung greift i. d. R. bis zu einer Frist von 12 Monaten. Kommt es z. B. erst nach 8 Monaten durch einen Unfall zum Tod, haben Ihre Bezugsberechtigen immer noch einen Anspruch auf die Auszahlung.

Tipp

Neben der finanziellen Absicherung Ihrer Angehörigen hat die Todesfallleistung der Unfallversicherung noch einen weiteren Vorteil: Haben Sie nach einem Unfall Anspruch auf eine Invaliditätsleistung, steht der Grad der Invalidität aber noch nicht endgültig fest, können Sie die vereinbarte Todesfallleistung als Vorschusszahlung nutzen.

Unterlagen, die Sie im Todesfall bei der Versicherung einreichen müssen

Unabhängig davon, welche Versicherung Sie wählen: Im Todesfall benötigt das Unternehmen eine Reihe von Unterlagen. Dazu zählen:

  • Versicherungsschein
  • Kopie der Sterbeurkunde
  • Name und Adresse der begünstigten Person(en)
  • Bankverbindung der begünstigten Person(en)
  • Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen
  • Bei Tod durch einen Unfall: kurze Schilderung des Unfallhergangs und ggf. die entsprechenden Zeitungsberichte

Fazit

Die Hausrat-, Privathaftpflicht- und Krankenversicherung enden automatisch im Todesfall. Die Kfz-, Rechtsschutz- und Wohngebäudeversicherung übertragen sich auf die Erben.

Im Fall Ihres Ablebens bieten die Kapitallebensversicherung und die Risikolebensversicherung die größte finanzielle Absicherung für Ihre Familie. Die Sterbegeldversicherung und die Todesfallleistung der Unfallversicherung decken nur die Beerdigungskosten. Wichtig ist, die Versicherung innerhalb einer Meldefrist zu benachrichtigen.

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