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Versicherungsbedarf nach der Eheschließung: So sichern Sie sich richtig ab

Gemeinsam sparen

In eine Ehe bringen beide Partner einiges mit. Auch Versicherungen. Dann heißt es zusammenlegen, mitversichern, sparen.

Hochzeitspaar küssen sich im Fond eines Autos.

Ehepaare haben einen anderen Versicherungsbedarf als Singles. Erfahren Sie hier, dass

  • Sie Beiträge sparen können, indem Sie einige Versicherungen zusammenlegen.
  • Sie Ihren Ehepartner unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei in der Krankenversicherung mitversichern können.
  • Sie nach der Eheschließung die Deckungssumme und den Bezugsberechtigten Ihrer Lebensversicherung anpassen sollten.

Hausrat- und Haftpflichtversicherung zusammenlegen

Haftpflichtversicherung

Bringen Sie und Ihr Partner jeweils eine Hausratversicherung mit in die Ehe, sollten Sie die Policen zusammenlegen. Das gilt übrigens auch für unverheiratete Paare, die zusammenziehen. Schließlich reicht eine Hausratversicherung aus, um Ihr gemeinsames Hab und Gut abzusichern. Die ältere von beiden Policen bleibt i. d. R. bestehen, die zweite können Sie außerordentlich kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt in dem Fall nicht 3 Monate, sondern nur einen.

Achten Sie auch darauf, die Deckungssumme der Hausratversicherung anzupassen. Denn für gewöhnlich vergrößert sich der Hausrat, wenn Sie mit Ihrem Partner zusammenziehen.

Tipp: Die Deckungssumme sollte stets dem Gesamtwert Ihres Hausrats entsprechen. Fällt sie geringer aus, riskieren Sie eine Unterversicherung. Beträgt der Versicherungswert z. B. 50.000 €, die Deckungssumme aber nur 40.000 €, erhalten Sie nur 80 % der Kosten. Das bedeutet: Bei einem Schaden von 10.000 € bekommen Sie nur 8.000 € von der Versicherung. Als Richtwert gilt eine Versicherungssumme zwischen 500 und 750 € pro Quadratmeter Wohnfläche.

Private Haftpflichtversicherung

Bringen nur Sie eine private Haftpflichtversicherung mit in die Ehe, ist Ihr Partner nach der Heirat automatisch mitversichert. Ausnahme: Sie hatten zuvor einen Singletarif. In diesem Fall müssen Sie Ihren Vertrag erweitern.

Haben sowohl Sie als auch Ihr Partner eine Haftpflichtversicherung, sollten Sie den jüngeren Vertrag auflösen und den älteren weiterlaufen lassen. Für die Auflösung gibt es für gewöhnlich ein außerordentliches Kündigungsrecht. Zu viel gezahlte Beiträge erhalten Sie anteilig zurück.

Achtung: Schäden, die sich Ehepartner gegenseitig zufügen, deckt eine gemeinsame Haftpflichtversicherung nicht ab.

Wenn Sie Kinder haben, sollten Sie über eine Familienversicherung nachdenken. Denn verglichen mit 2 Singletarifen zahlen Sie damit weniger Beiträge. In der Familienversicherung können Sie Ihre Kinder mitversichern, auch wenn es sich um Adoptiv- oder Pflegekinder handelt. Voraussetzung ist, dass Ihre Kinder:

  • in Ihrem Haushalt leben,
  • unter 18 Jahren sind,
  • noch nicht berufstätig sind.

Der Schutz der Familienhaftpflichtversicherung endet für Ihre Kinder mit dem Abschluss der ersten Berufsausbildung bzw. des Erststudiums oder wenn sie heiraten.

Auch diese Versicherungen können Sie zusammenlegen oder partnertariflich nutzen:

  • Rechtsschutzversicherung: Bringen sowohl Sie als auch Ihr Partner eine Rechtsschutzversicherung mit in die Ehe, können Sie die jüngere Police außerordentlich kündigen.
  • Kfz-Versicherung: Lassen Sie Ihren Partner in den Vertrag aufnehmen, dann greift der Versicherungsschutz auch für ihn. Nutzen Sie 2 Autos, können Sie den Zweitwagen ggf. in die günstigere Schadensfreiheitsklasse einstufen lassen.
  • Auslandskrankenversicherung: Bei einigen Anbietern profitieren Sie von Partnertarifen.
Familie geht spazieren

Lebensversicherung und private Altersvorsorge nach der Eheschließung

Kapital- und Risikolebensversicherung

Nach der Eheschließung empfiehlt es sich, eine Lebensversicherung abzuschließen. Sie sichert Ihre Familie im Fall Ihres Todes finanziell ab. Eine Kapital- oder eine Risikolebensversicherung ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie z. B. einen Immobilienkredit tilgen müssen. Eine Lebensversicherung bietet sich auch dann an, wenn es einen Hauptverdiener gibt, auf dessen Einkommen die Familie angewiesen ist. Den Bezugsberechtigten und die Versicherungssumme können Sie individuell festlegen.

Die Lebensversicherung wird an den Begünstigten ausgezahlt:

  • Im Fall Ihres Todes (Risikolebensversicherung)
  • Nach Ende der Vertragslaufzeit bzw. im Todesfall (Kapitallebensversicherung)

Die Kapitallebensversicherung dient nicht nur der Absicherung im Todesfall, sondern auch der privaten Altersvorsorge.

Sie haben bereits eine Lebensversicherung abgeschlossen? Dann sollten Sie unbedingt nachsehen, wen Sie als Bezugsperson festgelegt haben. Vor allem dann, wenn Sie schon einmal verheiratet waren. Sicher wollen Sie nicht, dass Ihr ehemaliger Ehepartner weiterhin im Vertrag steht.

Tipp

Tipp: Als Ehepaar können Sie auch eine verbundene Lebensversicherung abschließen. Verglichen mit 2 Singletarifen fallen dafür geringere Beiträge an. Wenn Sie oder Ihr Partner sterben, wird die Versicherungssumme ausgezahlt. Darin liegt auch der Nachteil der Versicherung: Der Vertrag endet mit dem Tod eines der Versicherungspartner, d. h. eine Auszahlung gibt es nur ein einziges Mal. Eine verbundene Lebensversicherung lohnt sich vor allem, wenn keine weiteren Familienangehörigen zu versorgen sind. Sie eignet sich z. B. für kinderlose Paare.

Private Altersvorsorge mit der Riester-Rente

Neben der Kapitallebensversicherung dient auch die Riester-Rente der privaten Altersvorsorge. Riester-Sparer erhalten jährlich eine Zulage von 154 €, ab 2018 sogar 175 €. Vor allem Eltern profitieren von 185 € jährlicher Kinderzulage bei der Riester-Rente.

Ehepartner haben den Vorteil, dass nur einer von beiden förderberechtigt sein muss. Der andere kann einen Zulagenvertrag abschließen und hat damit automatisch Anspruch auf Riester-Förderung. Im Todesfall hat der Hinterbliebene Anspruch auf den angesparten Riester-Betrag des verstorbenen Partners, auch wenn er einen eigenen Riester-Vertrag hat. Das Recht auf Riester-Förderung haben auch Selbstständige, die nicht gesetzlich rentenversicherungspflichtig sind.

Paar sitzt zwischen Umzugskartons

Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung nach der Eheschließung

Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) bietet sich vor allem für den Hauptverdiener der Familie an. Wird dieser berufsunfähig, sei es durch Unfall oder Krankheit, kann das die Familie finanziell stark belasten. Die staatlichen Leistungen bei einer Berufsunfähigkeit reichen meist nicht aus.

Haben Sie oder Ihr Partner bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, sollten Sie die Deckungssumme prüfen. Planen Sie Kinder, erhöht sich oft der Versicherungsbedarf. Bei einigen Anbietern gibt es die Option der Nachversicherung. Dann wird der Vertrag angepasst, ohne dass sich der Versicherungsnehmer nochmals einer Gesundheitsprüfung stellen muss.

Tipp: Im Vergleich zur BU-Versicherung deckt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung weniger Risiken ab, ist aber im Vergleich günstiger. Sie lohnt sich für Personen, die im Beruf vor allem körperlich arbeiten und eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht finanzieren können.

Unfallversicherung für Ehepartner

Die meisten Unfälle passieren in der Freizeit bzw. im Haushalt. Die gesetzliche Unfallversicherung sichert bei Erwachsenen nur Unfälle am Arbeitsplatz oder auf dem Arbeitsweg ab. Bei Kindern greift sie bei Unfällen in der Schule (im Kindergarten) bzw. auf dem Schulweg. Deswegen lohnt sich der Abschluss einer Familienunfallversicherung. Vorteil: Sie zahlen weniger als bei separaten Versicherungen für die Familienmitglieder.

Tipp: Auch die gesetzliche Krankenversicherung bietet eine Familienversicherung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihre Angehörigen kostenfrei mitversichern. Kinder sind bis zum 18. Lebensjahr beitragsfrei mitversichert. Wenn sie bis dahin nicht erwerbstätig sind, sogar bis zu ihrem 23. Geburtstag. Ihren Ehepartner können Sie beitragsfrei mitversichern, wenn dieser

  • nur ein geringes Einkommen hat (425 € oder höchstens 450 € bei einem Minijob).
  • nicht privat versichert ist.
  • nicht verbeamtet ist.
  • nicht hauptberuflich selbstständig ist.

Fazit:

Folgende Versicherungen können Sie nach der Eheschließung zusammenlegen oder im Partnertarif weiterführen:

  • Hausratversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Auslandskrankenversicherung
  • Kfz-Versicherung

Nach der Heirat sollten Sie diese Versicherungen abschließen:

  • Kapital- oder Risikolebensversicherung
  • Familienunfallversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
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