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Krankentagegeld
Damit Sie im Krankheitsfall nicht die Tage zählen müssen.
Ob Krankheit oder Unfall: Dass Gesundheit Ihr wichtigstes Gut ist, merken Sie spätestens, wenn es damit nicht zum Besten steht. Besonders, wenn es Wochen dauert, bis Sie wieder auf den Beinen sind. Das kostet Kraft und Nerven. Aber irgendwann auch einen Teil Ihres Einkommens.
Sichern Sie sich ab
Sorgen Sie dafür, dass Sie im Falle eines Falles genügend Zeit haben, ruhigen Gewissens zu genesen – mit einer Krankentagegeld- Versicherung der DKV Deutsche Krankenversicherung AG, des Gesundheitsversicherers von ERGO.
Sie bietet Ihnen:
die Absicherung Ihres Einkommens im Krankheitsfall
ein unbefristetes Krankentagegeld, und das auch an Sonn- und Feiertagen – steuerfrei. Das Krankentagegeld endet erst bei Ende der völligen Arbeitsunfähigkeit oder im schlimmsten Fall bei Feststellung der Berufsunfähigkeit mit Beendigung des Vertrags
die Anpassung des Krankentagegeldes im Rahmen der allgemeinen Einkommensentwicklung
die flexible Wahl des Leistungsbeginns. Ein Krankentagegeld kann bereits ab dem vierten Tag gezahlt werden.
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Lassen Sie sich von Ihrem persönlichen Gastro-Experten der ERGO beraten. Wir freuen uns darauf!
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Interessant zu wissen
Interessant zu wissen
Wenn Sie Mitglied in einer Krankenkasse sind, müssen Sie das Krankengeld erst beantragen. Kümmern Sie sich nicht aktiv, haben Sie keinen Anspruch. Und Vorsicht: Sie bekommen erst ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit das Krankengeld ausgezahlt. Die ersten 42 Tage gehen Sie leer aus. Und dann ist das Krankengeld in der Höhe begrenzt.
Fazit
Fazit
Wer selbstständig ist, will stets im Einsatz sein und neigt dazu, Krankheiten zu unterschätzen oder auf die leichte Schulter zu nehmen. Das Krankentagegeld der DKV unterstützt Sie dabei, ganz in Ruhe gesund zu werden.
ERGO Versicherung AG
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