Den Selbstbehalt für alle Leistungsbereiche
– ambulante, zahnärztliche und stationäre Behandlung können Sie wie folgt wählen:
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BMG/0 |
BMG/1 |
BMG/2 |
BMG/3 |
bis zum 15. Lebensjahr |
0 EUR |
200 EUR |
400 EUR |
800 EUR |
ab dem 15. bis zum 20. Lebensjahr |
0 EUR |
200 EUR |
400 EUR |
800 EUR |
ab dem 20. Lebensjahr |
0 EUR |
400 EUR |
800 EUR |
1600 EUR |
Folgende Leistungen werden nicht auf den Selbstbehalt angerechnet:
– Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen
– Professionelle Zahnreinigung und Individual-Prophylaxe
– Pauschalen, z. B. für eine Entbindung oder für eine ambulante Operation.
Jeweils zum 01.01. eines Jahres kann ohne Gesundheitsprüfung in eine der vier Selbstbehaltstufen gewechselt werden.