Ambulante Zusatzversicherung

Ambulante Zusatzversicherung

Ambulante Zusatzversicherung - Behandlung als Privatpatient!
Genießen Sie die Vorzüge der Behandlung als Privatpatient trotz gesetzlicher Krankenversicherung! Wählen Sie aus den unten angebotenen Leistungen aus und berechnen Sie Ihren individuellen Beitrag. Informieren Sie sich detailliert über die versicherten Leistungen oder vergleichen Sie alle Tarife in einer einfachen Übersicht.

Ambulante Zusatzversicherung - KombiMed Ambulant Privat Tarif KAMP

    • ohne Selbstbeteiligung

    • Alternativ:
      - 300 € Selbstbeteiligung pro Kalenderjahr
      - 150 € bis zum 20. Lebensjahr

    • 100% ärztliche Behandlung und Untersuchung
      - nach Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse
      - im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
      - 85% ohne Vorleistung

    • 100% Vorsorgeuntersuchungen
      - nach gesetzlich eingeführten Programmen
      - unabhängig von den gesetzlichen Altersgrenzen
      - 85% ohne Vorleistung

    • 100% für Schutzimpfungen
      - für alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) bzw. Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit empfohlenen Schutzimpfungen.
      - 85% ohne Vorleistung

    • Psychotherapie nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse
      - 100% für 1. - 30. Sitzung
      - 80% für 31. bis 60. Sitzung
      - 70% ab 61. Sitzung

    • Psychotherapie ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse
      - 85% für 1. - 30. Sitzung
      - 70% für 31. - 60. Sitzung
      - 50% ab 61. Sitzung
      - vorherige Schriftliche Zusage durch DKV notwendig

    • 100% für Arznei- und Verbandmittel
      - nach Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse
      - 85% ohne Vorleistung

    • Ausnahmen
      - Mittel zur Empfängnisverhütung,
      - Präparate wegen erektiler Dysfunktion oder zur Steigerung der sexuellen Potenz,
      - Mittel zur Abmagerung, Appetitzügelung und Regulierung des Körpergewichts,
      - Präparate zur Verbesserung des Haarwuchses,
      - Präparate zur Raucherentwöhnung,
      - Präparate zur Anti-Aging-Behandlung, Lifestyle-Behandlung bzw. kosmetischen Behandlung (z. B. Faltenglättung),
      - Vitaminpräparate außerhalb der gezielten Behandlung von Vitaminmangelerkrankungen,
      - kosmetische Mittel, Pflege- und Desinfektionsmittel, Badezusätze,
      - Stärkungsmittel, Mineralwässer sowie Nährmittel, sofern nicht medizinisch notwendige Sondennahrung.

    • 100% für Heilpraktiker und Naturheilverfahren
      - einschließlich hierzu verordneter Arzneimittel
      - Pro Versicherungsjahr Begrenzung auf maximal je 1.000 € für Heilpraktiker und 1.000 € für Naturheilverfahren
      - gilt für alle Leistungen im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) bzw. gemäß Hufelandverzeichnis

    • 100% für Sehhilfen und Lasik-Operation
      - nach Vorleistung ihrer gesetzlichen Krankenkasse
      - Begrenzung für Sehhilfen auf max. 500 € innerhalb von 24 Monaten
      - Lasik-Operation nur nach vorheriger schriftlicher Zusage
      - 85% ohne Vorleistung

    • 100% für Hilfsmittel mit vorheriger schriftlicher Zusage
      - nach Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse
      - 85% ohne Vorleistung

    • 100% für Hilfsmittel ohne vorheriger schriftlicher Zusage
      - Bandagen, Blindenstock, Bruchbänder
      - Einlagen zur Fußkorrektur
      - Gehstützen
      - Inhalationsgeräte
      - Kompressionsstrümpfe, Korrekturschienen
      - orthopädische Maßschuhe (erstattungsfähig ist der Teil der Aufwendungen, der 100 EURO – bis zum 20. Lebensjahr 50 EURO – übersteigt)
      - orthopädische Zurichtungen an Konfektionsschuhen
      - Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf).

    • 100% für Hörgeräte
      - nach Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse
      - Begrenzung auf maximal 1.000 € pro Hörgerät
      - 85% bis maximal 850 € pro Hörgerät ohne Vorleistung

    • 100% für Heilmittel (z.B. Masssagen, Bäder)
      - nach Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse
      - bis zu den Höchstsätzen im Heilmittelverzeichnis
      - 85% ohne Vorleistung

    • Leistungserstattung auch im Ausland
      bei vorübergehendem Aufenthalt in anderen Staaten der EU, des europäischen Wirtschaftsraumes und in der Schweiz.

    • 100% für gesetzliche Zuzahlungen
      die im unmittelbaren Zusammenhang mit den versicherten ambulanten Leistungen stehen (z.B. Arzneimittelzuzahlungen).

Zusatzversicherung für Arzneimittel - Tarif KAZM

Mehr Brille als in der gesetzlichen Krankenversicherung - KombiMed Tarif KSHR

    • 80 % vom Rechnungsbetrag (erstattungsfähige Aufwendungen)
      - bis 14 Jahre maximal 100 € je Sehhilfe
      - ab 14 Jahre maximal 200 € je Sehhilfe bei Veränderung der Sehfähigkeit um 0,5 Dioptrien auf einem Auge
      - alle 2 Jahre Leistungsanspruch auch ohne Vorleistung der Krankenkasse

    • 100 % schmerzstillende Zahnbehandlung
      bei Auslandsreisen bis zu 3 Monaten
    • 100 % stationäre Behandlung
      bei Auslandsreisen bis zu 3 Monaten
    • 100 % akute ambulante Behandlung
      bei Auslandsreisen bis zu 3 Monaten
    • 24-Stunden-Notrufservice
    • 100 % Krankenrücktransport
      bei Vermittlung über DKV, sonst 80 %

Zusatzversicherung für Brille, Hilfsmittel (z.B. Hörgeräte) und Reisen - Tarife KHMR

    • 90 % Sehhilfen
      (inkl. Brillenfassungen) bis 300 €, ab dem 14. Lebensjahr besteht ein erneuter Anspruch bei Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien auf einem Auge. Ohne Veränderung frühestens 2 Jahre nach dem letzten Sehhilfenbezug.

    • 80 % Hilfsmittel
      bis zu 300 € je Kalenderjahr nach vorheriger Anrechnung der GKV-Vorleistung
    • 80 % Hörgeräte
      bis zu 600 €

    • 100 % ambulante Behandlung
      akute, nicht geplante Behandlungen
    • 100 % stationäre Behandlung
      akute, nicht geplante Behandlungen
    • 100 % schmerzstillende Zahnbehandlung
      Zahnfüllung in einfacher Ausführung, nicht aber Zahnersatz und Zahnkronen
    • 100 % Krankenrücktransport
      bei medizinischer Notwendigkeit und Organisation durch die DKV
    • bis 10.000 € Überführungs- oder Bestattungskosten im Todesfall
    • bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu 3 Monaten
    • 24-Stunden-Notrufservice

Bitte beachten Sie:
Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des versicherten Tarifs.

Die Leistungen werden im Rahmen der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung erstattet, wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.
Ein Produkt der DKV, dem Gesundheitsversicherer der ERGO.