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Vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 VVG

Damit Ihr Versicherungsschutz sicher ist

Informationen über die Folgen einer Verletzung Ihrer gesetzlichen Anzeigepflicht

Junge Frau sitzt gemütlich auf dem Sofa mit einer Tasse in der Hand.

Vertrauen beruht auf Gegenseitigkeit

Wenn Sie eine Versicherung abschließen, vertrauen Sie darauf, dass der Versicherer im Leistungsfall tatsächlich die vereinbarte Leistung erbringt. Das ist Ihr gutes Recht.

Die ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG als Ihr Versicherer wiederum vertraut darauf, dass Sie bei der Antragstellung alle schriftlichen Fragen wahrheitsgemäß beantworten. Denn nur so kann sie ihr Risiko richtig beurteilen und Sie tariflich korrekt einstufen. Damit profitieren nicht zuletzt Sie selbst von Ihrer Ehrlichkeit.

Zwei Parteien – ein gemeinsames Interesse

Übrigens sind Sie sogar gesetzlich verpflichtet, die bei der Beantragung des Versicherungsschutzes in Textform gestellten Fragen richtig und vollständig zu beantworten. Und zwar im Rahmen der vorvertraglichen Anzeigepflicht nach § 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Das dient Ihrem eigenen Schutz. Denn es kann für Sie schwerwiegende Folgen haben, wenn Sie unvollständige oder unwahre Angaben machen. So kann dann z. B. Ihr Versicherungsschutz eingeschränkt sein oder sogar ganz entfallen.

Genau wie Sie ist auch die ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG sehr daran interessiert, dass es im Leistungsfall keine Probleme gibt. Deshalb finden Sie hier weitere Informationen über die Folgen einer Verletzung Ihrer gesetzlichen Anzeigepflicht nach § 19 Abs. 5 VVG.