Für Riester-Kunden gilt vor allem eines: Bestehende Riester-Verträge bleiben erhalten. Wer bereits einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, kann ihn weiterhin behalten und weiter besparen. Riester-Kunden haben künftig die Möglichkeit, auch mit ihrem bestehenden Riester-Vertrag in die neue Förderung zu wechseln. Sie müssen dafür keinen neuen Vertrag abschließen.
Ihr Riester-Vertrag bleibt bestehen.
Was die Altersvorsorge-Reform ab 1.1.2027 für Sie bedeutet wird hier einfach erklärt.
Auf dieser Seite erfahren Sie:
1. Was sich für Ihren bestehenden Riester-Vertrag ändert – und was nicht
2. Welche Optionen Sie ab 2027 haben
Viele Riester-Kunden fragen sich, welche Möglichkeiten die Altersvorsorge-Reform künftig eröffnen könnte.
Das Wichtigste für Riester-Kunden auf einen Blick
Die Altersvorsorge-Reform soll die private Altersvorsorge weiterentwickeln und zusätzliche Fördermöglichkeiten schaffen. Ob die Fortführung des bestehenden Vertrags mit der bisherigen Förderung, eine ergänzende Vorsorgelösung oder ein Wechsel in die neue Förderung sinnvoll sind, hängt von der persönlichen Situation ab.
Auf einen Blick
Möglichkeiten für Riester-Kunden
Silke und Manfred (34, 33, zwei Kinder) möchten den Riester-Vertrag einfach weiterführen.
Wenn Sie mit Ihrem Riester-Vertrag zufrieden sind, können Sie ihn wie bisher weiterführen.
Dabei bleiben die vereinbarten Leistungen, Garantien und Fördermöglichkeiten erhalten. Für viele Riester-Kunden ist das eine attraktive Lösung, insbesondere, wenn Sie im bestehenden Riester-System weniger Eigenbeitrag leisten müssen, um die volle Förderung zu erhalten.
Das spricht dafür:
- Ihr Vertrag bleibt bestehen
- staatliche Riester-Förderung kann weiterhin genutzt werden
- Garantien und vereinbarte Leistungen bleiben erhalten
- es besteht kein Handlungsbedarf
Sandra (39) möchte ihren Vertrag behalten und gleichzeitig von neuen Fördermöglichkeiten profitieren.
Der bestehende Vertrag bleibt erhalten, während künftig die Förderung nach den neuen gesetzlichen Regelungen erfolgt.
Das kann interessant sein für alle, die:
- ihren bestehenden Vertrag behalten möchten.
- neue Fördermöglichkeiten nutzen wollen.
- auf bestehende Garantien nicht verzichten möchten.
- von der Reform profitieren möchten.
Claus und Susanne (34, 33, zwei Kinder) möchten den Riester-Vertrag behalten und neue Förderungen im Blick behalten
Die Altersvorsorge-Reform soll neue Fördermöglichkeiten schaffen.
Ihr bestehender Riester-Vertrag muss dafür nicht automatisch aufgegeben werden. Bei Abschluss eines zusätzlichen neuen Vertrags gilt für den bisherigen Riester-Vertrag automatisch die neue Förderung.
Das kann interessant sein für alle, die:
- ihren Riester-Vertrag behalten möchten.
- offen für neue Fördermöglichkeiten sind.
- neue Beiträge ab 2027 lieber in Fonds oder ETFs investieren wollen.
Peter (48) möchte wissen, ob ein Wechsel sinnvoll sein könnte
Viele Menschen fragen sich aktuell, ob sie ihren Riester-Vertrag kündigen oder später in ein neues Fördermodell wechseln sollten.
Deshalb gilt aktuell:
Ein Wechsel sollte gut überlegt sein.
- Für bestehende ERGO Riester-Kunden besteht derzeit kein Handlungsbedarf.
- Neue Produkte und auch das sog. Standardprodukt befinden sich noch in der Entwicklung. Derzeit verfügt noch keines der neuen Produkte über die erforderliche Zertifizierung.
- Wir empfehlen Ihnen daher mit der Entscheidung noch zu warten.
Warum eine Entscheidung heute meist noch nicht notwendig ist
- Für Sie besteht derzeit kein Handlungsbedarf: Ihr Riester-Vertrag bleibt unverändert bestehen und wird weiterhin nach den gültigen Regelungen gefördert. Sie müssen aktuell nichts ändern.
- Ab Herbst 2026 informieren wir Sie über die neuen gesetzlichen Förderungsmöglichkeiten der Reform. Diese können Sie ohne feste Fristen nutzen. Wichtig ist nur, dass Sie Ihre bisherige Förderung und Ihren Vertrag vorerst unverändert fortführen.
Expertenwissen, das weiterhilft
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Welche Auswirkungen die geplante Reform auf Ihren bestehenden Vertrag haben kann.
Viele Riester-Kunden fragen sich aktuell, was die Altersvorsorge-Reform für ihren bestehenden Vertrag bedeutet. Die wichtigsten Antworten zu Bestandsschutz, Förderung, Wechselmöglichkeiten und neuen Produkten ab 2027 fasst dieses FAQ kompakt zusammen. Bestehende Riester-Verträge bleiben erhalten, neue geförderte Altersvorsorgeprodukte sollen ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden.
Für Neuabschlüsse wird das bisherige Riester-Modell durch neue geförderte Altersvorsorgeprodukte ersetzt. Bestehende Riester-Verträge bleiben jedoch erhalten und können weitergeführt werden.
Bestehende Riester-Verträge laufen unverändert auch ab 2027 weiter. Ab 2027 können allerdings keine neuen Verträge mehr nach dem bisherigen Riester-Modell abgeschlossen werden. Aber: Soweit ab 2027 ein neuer Altersvorsorgevertrag abgeschlossen wird, gelten automatisch auch für den bisherigen Riester-Vertrag die neuen gesetzlichen Regelungen zur Förderung.
Nein. Allein wegen der Reform besteht für Riester-Kunden kein automatischer Handlungsbedarf. Bestehende Verträge können weitergeführt werden. Ob der Vertrag weiterhin zur persönlichen Vorsorgestrategie passt, lässt sich unabhängig davon individuell prüfen.
Ja. Für bestehende Riester-Verträge gelten weiterhin die bisherigen Förderregelungen. Dazu zählen insbesondere Grundzulage, Kinderzulage, Sockelbeitrag und Mindesteigenbeitrag und mögliche steuerliche Vorteile nach den bisherigen Riester-Regeln.
Riester-Kunden haben künftig die Möglichkeit, auch mit ihrem bestehenden Riester-Vertrag in die neue Förderung zu wechseln. Soweit ab 2027 ein neuer Altersvorsorgevertrag abgeschlossen wird, gelten automatisch auch für den bisherigen Riester-Vertrag die neuen gesetzlichen Regelungen zur Förderung.
Ja. Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, kann diesen auch nach der Reform weiter besparen. Der Vertrag bleibt bestehen und wird nicht automatisch beendet oder umgestellt.
Ja. Ein freiwilliger Wechsel in das neue Altersvorsorgedepot wird ab 1.1.2027 möglich sein. Aber Achtung: Ein Wechsel des Produktes kann mit Nachteilen verbunden sein, wie der Verlust von vertraglichen Garantien (z. B. Garantiezins, Rentenfaktor, Zusatzversicherungen). Daher ist ein individueller Vergleich sinnvoll.
Die Reform ist bereits beschlossen, die neuen Altersvorsorgeprodukte sollen aber erst ab dem 1. Januar 2027 verfügbar sein. Ab diesem Zeitpunkt sollen neue geförderte Produkte für Bürger angeboten werden.
Das Altersvorsorgedepot ist ein neues gefördertes Produkt der privaten Altersvorsorge. Es soll die Förderung auch für renditeorientierte Kapitalanlagen ohne Garantievorgabe öffnen, zum Beispiel Aktienfonds oder ETFs.
Nein. Auch nach der Reform sollen weiterhin Garantieprodukte mit 80 oder 100 % Beitragsgarantie möglich sein. Neben dem neuen Altersvorsorgedepot ohne Garantie bleibt damit auch eine sicherheitsorientierte Vorsorge weiterhin vorgesehen.
Nach den bisherigen Riester-Regeln sind unter anderem Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte, Richter, Soldaten sowie unter bestimmten Voraussetzungen Ehepartner förderberechtigt. Für bestehende Riester-Verträge gelten diese bisherigen Regelungen weiter.
Die Reform soll die private Altersvorsorge flexibler, renditestärker, kostengünstiger und attraktiver machen. Ziel ist es, mehr Menschen einen einfacheren Zugang zu staatlich geförderter zusätzlicher Altersvorsorge zu ermöglichen. Daher wird der Kreis der förderberechtigten Personen auf Selbstständige und Pflichtmitglieder einer berufsständischen Versorgung erweitert.
Stand: 26.06.2026
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