ERGO

Fragen und Antworten zum ERGO Kundenbeirat

Warum richtet ERGO einen Kundenbeirat ein?

Nur Sie als Kunde können uns sagen, was Sie wirklich von Ihrer Versicherung erwarten. Deshalb haben wir 2011 den ERGO Kundenbeirat gegründet: Ihre Wünsche, Ideen, Anregungen und Kritik helfen uns dabei, unsere Angebote und Serviceleistungen für Sie zu verbessern. Um dieses Ziel zu erreichen, treffen sich im Kundenbeirat bis zu 25 Kunden zwei Mal im Jahr, um

  • mit ERGO Verantwortlichen gemeinsam Services, Prozesse und Produkte aus Kundensicht zu diskutieren und Verbesserungen anzustoßen,
  • ERGO den „Spiegel“ aus Kundensicht vorzuhalten und
  • ERGO mit ihren Ideen und Impulsen zu inspirieren.

Kurzum: Wir setzen auf Ihre Ideen, um ERGO zu verbessern.

Wer kann Mitglied im ERGO Kundenbeirat werden?

Für den ERGO Kundenbeirat können sich volljährige Kunden der Unternehmen der ERGO Group mit Wohnsitz in Deutschland bewerben. Hier finden Sie eine Übersicht unserer Unternehmen.
Wir legen Wert darauf, dass die Mitglieder ERGO schon seit Längerem als Kunden kennen und motiviert sind, unser Unternehmen zu verbessern. Außerdem ist die Zustimmung zur Satzung Bedingung für eine Mitgliedschaft im Kundenbeirat.

Mitarbeiter und Vertriebspartner der Unternehmen der ERGO Group sowie deren Angehörige können aus Gründen der Neutralität kein Mitglied im ERGO Kundenbeirat werden.

Wer ist verantwortlich für den Kundenbeirat?

Schirmherrin des ERGO Kundenbeirats ist Silke Lautenschläger - Mitglied des ERGO-Top Managements und verantwortlich für den Kundenservice.

„Ich habe das Amt der Schirmherrin für den Kundenbeirat aus Überzeugung übernommen, weil ich jeden Tag merke: Die Serviceerwartungen unserer Kunden an uns steigen. Ein Unternehmen, das den Kunden genau zuhört und versteht, kann nur gewinnen.“

Die Leitung der Sitzungen liegt in den Händen des ERGO Kundensprechers.

Was sind die Auswahlkriterien für eine Mitgliedschaft im Kundenbeirat?

Die Mitglieder des Kundenbeirats vertreten alle ERGO Kunden in Deutschland. Dementsprechend achten wir auf die richtige Mischung unterschiedlicher Kundenprofile. Dazu zählen z.B. die Betreuung durch verschiedene ERGO Gesellschaften und eine gute Mischung unterschiedlicher Alters- und Berufsgruppen. Aber auch die Motivation zur Teilnahme im Kundenbeirat spielt eine wichtige Rolle.

Die Auswahl der Beiratsmitglieder wird von unserem Kooperationspartner Vision Critical GmbH begleitet. Alle Bewerbungen werden durch die Vision Critical GmbH geprüft. Damit ist eine neutrale Auswahl der Kundenbeiratsmitglieder gewährleistet.

Wie lange dauert eine Mitgliedschaft im Kundenbeirat?

Die Amtszeit des Kundenbeirats beträgt drei Jahre. Danach erfolgt eine Neubesetzung. Die Mitgliedschaft im Kundenbeirat endet, wenn das Mitglied nicht mehr Kunde der ERGO ist.

Ist die Mitgliedschaft im Kundenbeirat verbindlich bzw. vertraglich geregelt?

Als Mitglied im Kundenbeirat unterschreiben alle Beiratsmitglieder eine kurze Mitgliedschaftsvereinbarung. In dieser Vereinbarung sind wesentliche Aspekte der Zusammenarbeit zwischen ERGO und Kunden geregelt. Die Grundlage der Vereinbarung stellt die Satzung des Kundenbeirats dar.

Satzung ERGO Kundenbeirat (PDF-Datei)

Werden meine Kosten als Mitglied des Kundenbeirats erstattet?

Natürlich ist die Mitgliedschaft im Kundenbeirat mit etwas zeitlichem Aufwand verbunden. Deshalb bekommen alle Mitglieder ein Sitzungsgeld (300 Euro) und die Reise- und Übernachtungskosten bis zu einem Höchstbetrag erstattet.

Um welche Themen hat sich der ERGO Kundenbeirat in der 1. Amtszeit gekümmert?

Im ERGO Kundenbericht dokumentieren wir jährlich auch die Arbeit des Kundenbeirats.

Hier finden Sie die bisherigen Kundenberichte:

www.ergo.de/kundenbericht

Welche weiteren Möglichkeiten gibt es, um ERGO zu unterstützen?

Ihre Unterstützung ist auch in der ERGO Kundenwerkstatt willkommen. Dort bitten wir Kunden regelmäßig um ihre Meinung und Feedback zu vielen Themen. Die Mitgliedschaft ist kostenfrei.

Anmeldung unter www.kundenwerkstatt.ergo.de

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