Wohnen & Garten

Wohnen & Garten - Archiv 2010

Unsere Verbraucherthemen zur Rubrik „Wohnen & Garten“ aus dem Jahr 2010.

Hinweis: Ältere Beiträge können von der aktuellen Rechtslage abweichen.

28. Dezember 2010 - Expertengespräch - Kein Schnee von gestern

ERGO Expertengespräch 
Kein Schnee von gestern

Alle Jahre wieder: Bei Glatteis und Schnee kommt es jedes Jahr aufs Neue zu Stürzen, weil Gehwege nicht ausreichend gestreut wurden. Welche Pflichten Hauseigentümer im Winter haben, um Schäden zu vermeiden, weiß Tanja Cronenberg, Expertin der ERGO Versicherungsgruppe.

Muss ich als Mieter den Gehweg freiräumen oder ist dafür der Hausbesitzer zuständig?
Verantwortlich für den Winterdienst ist der Besitzer eines Hauses beziehungsweise der Grundstückseigentümer. Ein Vermieter kann die Winterpflichten aber auch vertraglich auf die Mieter übertragen. Der Eigentümer bleibt trotzdem in der Verantwortung: Er muss zumindest stichprobenartig kontrollieren, ob seine Mieter ordnungsgemäß geräumt haben.

Es schneit mitten in der Nacht. Kann ich verantwortlich gemacht werden, wenn ausgerechnet dann jemand vor meinem Haus stürzt?
Die Winterpflichten beginnen im Regelfall morgens um 7 Uhr und enden abends um 20 Uhr. Vor 7 Uhr können Passanten nicht darauf vertrauen, dass gestreut worden ist. Die Zeiten variieren allerdings von Bundeslang zu Bundesland. Wenn es nötig ist, muss tagsüber durchaus auch mehrmals geräumt und gestreut werden. Im dichten Schneegestöber muss allerdings erst dann wieder zum Schneeschieber gegriffen werden, wenn sich die Wetterlage beruhigt hat. Urlaub oder Krankheit sind übrigens keine Entschuldigung: Wer verhindert ist, muss sich um Ersatz kümmern.

Worauf sollte ich als Hausbesitzer im Winter noch achten?
Immobilienbesitzer sollten im Winter die Heizung in ungenutzten Kellerräumen entweder ganz entleeren oder wenigstens auf niedrigster Stufe laufen lassen. Ansonsten drohen Leitungswasserschäden, da das Wasser in den Rohren friert und sich ausdehnt, dadurch können Risse in den Rohren entstehen. Damit voller Versicherungsschutz besteht, müssen Bewohner und Hausbesitzer das Risiko eines Frostschadens möglichst gering halten. Darüber hinaus ist es wichtig, regelmäßig das Dach im Auge zu behalten. Immer wieder werden Autos beschädigt, weil Schnee oder Eiszapfen herabstürzen. Allerdings macht es durchaus einen Unterschied, ob das Haus in einer schneereichen Gegend steht oder in einer Region, in der es selten schneit. In schneereichen Gebieten wie in Bayern sind häufig so genannte Schneefanggitter fürs Dach Vorschrift. Das bestimmt aber jede Gemeinde selbst.

Expertin Tanja Cronenberg

27. Dezember 2010 - Knaller-Party zum Jahreswechsel - Gefahren in der Silvesternacht

Knaller-Party zum Jahreswechsel
Gefahren in der Silvesternacht

Silvesterparty Der Jahreswechsel steht vor der Tür – für viele ein Grund, noch ein letztes Mal in 2010 ordentlich „einen draufzumachen“. Doch Vorsicht: Eine ausgelassen begangene Silvesternacht mit Party, Alkohol und Feuerwerk birgt so manche Gefahr sowohl für Hab und Gut, als auch für Leib und Leben. Wie der feucht-fröhliche Rutsch ins neue Jahr nicht zum ersten Jahres-Debakel 2011 wird, weiß Tanja Cronenberg von ERGO.

Ein rauschendes Fest, gute Vorsätze, Veränderungen oder gar ein völliger Neuanfang – an Erwartungen ist die Silvesternacht wohl kaum zu übertreffen. Doch damit der Start ins neue Jahr auch reibungslos und ohne Pannen vonstatten gehen kann, empfiehlt die ERGO-Expertin, einige Party-Grundsätze zu beachten.

Autos aus der Gefahrenzone bringen
„Je ausgelassener die Stimmung zum Jahreswechsel wird, desto größer ist auch die Gefahr, dass etwas zu Bruch geht – und das nicht nur auf der rauschenden Fete in den eigenen vier Wänden“, warnt Haftpflichtexpertin Tanja Cronenberg. Gerade die Unmengen an Knallern, Böllern und Raketen, die den Mief des alten Jahres um Punkt Null Uhr vertreiben sollen, können dabei großen Schaden anrichten. „Denken Sie deshalb unbedingt schon am Nachmittag des 31. Dezembers daran, Ihr Auto ‚in Sicherheit’ zu bringen. Geeignete Abstell-Orte sind in der Regel die eigene Garage, eine nicht allzu belebte Seitenstraße oder ein wenig frequentierter Parkplatz“, rät die ERGO-Expertin.

Brandschäden und Vandalismus vorbeugen
Um die Brandgefahr durch fehlgeleitete Geschosse möglichst gering zu halten, sollten Garten- und Balkonbesitzer auch einen prüfenden Blick vor die Tür riskieren: „Trockene Pflanzenreste, offen gestapeltes Feuerholz oder abgedeckte Sonnenliegen sind alles andere als silvestertauglich“, warnt Tanja Cronenberg. „Denn bei trockenem oder leicht brennbarem Material reicht gerade bei kalten Temperaturen oft schon ein kleiner Funke, und schon brennt im Garten ein ungewolltes – und gefährliches – Silvesterfeuer.“ Um Schäden durch den, leider weit verbreiteten, typischen Silvester-Vandalismus zu vermeiden, sollten zudem alle Mülltonnen sicher vor den meist jugendlichen Tätern versteckt und Briefkästen nach Möglichkeit versiegelt werden. 

Feiern ohne Pannen
Damit die fröhliche Silvester-Party mit Freunden und Familie nicht schon vor Mitternacht ein jähes Ende nimmt, empfiehlt die ERGO-Expertin, auch bei Tisch entsprechende Vorkehrungen zu treffen. So sollten Gastgeber, die etwa auf das traditionelle Silvester-Fondue setzen, keinesfalls Spiritus oder gar Benzin als Brennmittel verwenden. „Leicht entsteht dabei nämlich eine Stichflamme, die schlimmstenfalls noch das heiße Fett in Brand setzt und so zu einem verheerenden Wohnungsbrand führen kann. Besser geeignet – und wesentlich sicherer – sind speziell erhältliche Brennpasten, deren Flammen nicht so heiß werden und leichter zu kontrollieren sind“, warnt die Expertin. Und auch die obligatorische Silvester-Deko birgt Gefahren: Unachtsam gezündetes Tischfeuerwerk oder fröhlich umher geschwungene Wunderkerzen können Luftschlangen, Papiergirlanden und Konfetti entzünden. Der Tipp der ERGO-Expertin: „Ein griffbereiter Feuerlöscher oder ein rechtzeitig bereitgestellter Wassereimer können im Fall der Fälle Schlimmeres verhindern.“ Doch Vorsicht: Brennendes Fett darf keinesfalls mit Wasser in Berührung kommen. „In diesem Fall ersticken Sie das Feuer lieber mit einer Decke. In jedem Fall gilt: Zeigen die Löschversuche nicht sofort Erfolg, zögern Sie nicht, umgehend die Feuerwehr zu rufen!“

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29. November 2010 - Elementarschäden – die unterschätzte Gefahr (Schneelast)

Elementarschäden – die unterschätzte Gefahr
Wenn zuviel Schnee auf dem Dach liegt

Schneelast„Weiße Weihnachten“ stehen hierzulande in der kalten Jahreszeit traditionell ganz weit oben auf der Wetter-Wunschliste. Doch beschert die weiße Pracht gerade Hausbesitzern im ganzen Land zunehmend auch Kopfschmerzen: Denn fällt zu viel Schnee an einem Ort, ächzen die winterlichen Dächer unter der eiskalten Last.
Doch wie schwer ist eigentlich Schnee und ab wann können solche Wetterkapriolen tatsächlich gefährlich werden? – Was beunruhigte Hausbesitzer zum Thema „Schneelast“ unbedingt wissen sollten, erklärt Tanja Cronenberg, Expertin für Gebäudeversicherungen bei ERGO.

Ganz gleich, ob sie in einem Flachdachbungalow, einem Reihenmittelhaus oder einem freistehenden Anwesen mit spitzem Giebel wohnen: In der Regel ist die Tragfähigkeit eines Daches um ein Vielfaches höher, als die normalerweise in einer Region zu erwartenden Schneelasten“, beruhigt ERGO-Expertin Tanja Cronenberg: „Sollten Sie keine Unterlagen über die zulässige Schneelast Ihres Eigenheims zur Hand haben, wenden Sie sich am besten an die untere Bauaufsichtsbehörde Ihrer Kommune. Diese sollte über die entsprechenden Daten verfügen.“

Wenn die Last zu groß wird
Wechseln sich Schneefall und Tauwetter über einen längeren Zeitraum schnell und häufig ab, kann sich die weiße Pracht auf dem Dach allerdings bedrohlich verdichten und so dennoch zu einem schwerwiegenden Problem werden. Denn nasser oder wieder gefrorener Schnee wiegt unter Umständen mehrere hundert Kilo pro Quadratmeter. „Ein Gewicht, als hätten Sie auf Ihrem Dach mehrere Autos nebeneinander geparkt“, bestätigt die ERGO-Expertin. Während der Schnee bei spitzen Giebeln meist nach einiger Zeit aufgrund seines wachsenden Eigengewichts in Form von (nicht immer ungefährlichen) Dachlawinen abrutscht, bleibt dieser Effekt bei flacheren Dachkonstruktionen häufig aus. „Erreicht die weiße Haube so tatsächlich einmal ein bedrohliches Gewicht, sollten Sie deshalb umgehend handeln“, mahnt Tanja Cronenberg.

Wie sich die aktuelle Schneelast berechnen lässt
„Wer abschätzen möchte, wann die Schneelast auf seinem Dach den kritischen Punkt erreicht, hat grundsätzlich mehrere Möglichkeiten“, weiß die ERGO-Expertin. Zum einen lässt sich das Gesamtgewicht der verschiedenen, meist übereinander liegenden Schichten von Neuschnee, feuchtem oder nassem Altschnee sowie Schnee- und Wasser-Eis anhand vorgegebener Durchschnittswerte pro Quadratmeter und Schichthöhe berechnen. Zum anderen kann die aktuelle Schneelast aber auch durch Wiegen einiger Proben festgestellt werden. „Da aber auch ein winterlicher Dach-Spaziergang extrem gefährlich ist, sollten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit immer einen Fachmann, zum Beispiel ein örtliches Ingenieurbüro, zu Rate ziehen – und niemals selbst Hand anlegen.“

Absicherung gegen die Schäden
Dass ein Dach, welches allen statischen und baulichen Vorgaben entspricht, tatsächlich unter dem darauf liegenden Schnee zusammenbricht, ist in Deutschland zum Glück zwar eher selten. Trotzdem können derart schwere „Belastungsproben“ dazu führen, dass die Statik einer Dach-Konstruktion dauerhaft in Mitleidenschaft gezogen wird und aufwändige Reparaturen unausweichlich werden – eine in der Regel kostspielige, aber keinesfalls zu vernachlässigende Folge. Wer die hohen Ausgaben scheut, rät die Expertin für Gebäudeversicherungen zur Vorsorge: „Meist sind Schäden durch so genannte ‚Elementargefahren’ wie zu hohe Schneelast, Überschwemmungen oder Stürme nicht automatisch durch die Gebäudeversicherung abgedeckt. Werfen Sie deshalb unbedingt einen Blick in Ihre Versicherungsunterlagen und lassen Sie sich von einem Fachmann beraten. Denn trotz Klimawandel und zunehmenden Wetter-Kapriolen können bestehende Policen in vielen Fällen noch um entsprechende Zusatzversicherungen gegen eine ganze Reihe von gefährlichen Launen der Natur erweitert werden.“ 

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17. November 2010 - Der schöne (Kerzen-)Schein

Advent, Advent, die Wohnung brennt…
Der schöne (Kerzen-)Schein

Für viele Menschen gehört der beruhigend flackernde Schein echter Kerzen ebenso zur Adventszeit wie etwa Weihnachtsmärkte, Spekulatius oder Glühwein. Doch Vorsicht, warnen die Experten der ERGO: „Kerzenlicht ist zwar romantisch, aber keinesfalls ungefährlich! Denn gerade durch Adventskränze und echte Kerzen am Weihnachtsbaum steigt in den letzten Wochen des Jahres die Brandgefahr in deutschen Haushalten um ein Vielfaches.“ Der Grund: Mit der Zeit trocknen gebundene Adventskränze meist völlig aus. In diesem Zustand reicht dann oft schon die Hitze einer heruntergebrannten Kerze oder der kleinste Funke – und schon steht die Weihnachtsdekoration lichterloh in Flammen. Gleiches gilt übrigens auch für den Christbaum. „Achten Sie deshalb unbedingt darauf, heruntergebrannte Kerzen frühzeitig auszutauschen, und lagern Sie den Baum bis Heiligabend möglichst kühl und nicht zu trocken – zum Beispiel in der Garage“, so der Rat der ERGO-Experten.

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17. November 2010 - Sichere Weihnachtsbeleuchtung

Advent, Advent, die Wohnung brennt…
Sichere Weihnachtsbeleuchtung

Vorweihnachtliche Leuchtmittel wie Lichterketten, blinkende Fenstersterne oder Lichtschläuche haben im Winter 2010 wieder Hochkonjunktur. „Doch leider ist nicht alles Gold, was glänzt“, warnen die Experten der ERGO. Gerade besonders preiswerte Produkte weisen nämlich nicht selten große Mängel in Verarbeitung oder Isolierung auf und bilden damit eine potentielle Gefahr für Leib und Leben. „Sichere Weihnachtsbeleuchtung erkennen Sie unter anderem an Prüfsiegeln wie dem GS-Zeichen („geprüfte Sicherheit“) und am einwandfreien Zustand von Verpackung, Lampen und Kabeln. Wenn der Lichterschmuck dann noch über einen Transformator an die Steckdose angeschlossen ist, steht einem sicher illuminierten Weihnachtsfest im Grunde nichts mehr im Weg“, wissen die ERGO-Experten. Übrigens: Wer nicht nur innerhalb der eigenen vier Wände für weihnachtliche Festbeleuchtung sorgen möchte, sollte darauf achten, ausschließlich außentauglichen Lichterschmuck zu verwenden. Erkennbar ist dieser an den entsprechenden Symbolen: Ein Dreieck mit Wassertropfen steht dabei für „spritzwasserfest“, ein Quadrat mit Tropfen für „regenwassergeschützt“ – alternativ findet sich auch häufig die etwas kryptische Kennzeichnung „IP 44“.

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17. November 2010 - Prasselndes Kaminfeuer beruhigt…

Advent, Advent, die Wohnung brennt…
Prasselndes Kaminfeuer beruhigt…

…und birgt so manche Gefahr. Denn ganz gleich, ob mit Holz im klassischen offenen Kamin oder rauchfrei als moderne Ethanol-Variante: So angenehm und beruhigend ein fröhlich vor sich hinprasselndes Feuer gerade in der kalten Jahreszeit auch sein mag, so vorsichtig sollte man auch damit umgehen. „Achten Sie immer darauf, dass Sie die allgemeinen Sicherheitsvorschriften des Herstellers genau befolgen, sorgen Sie stets für ausreichend Frischluftzufuhr in den betroffenen Räumen und verlassen Sie nach Möglichkeit nie für längere Zeit das Zimmer, in dem das Feuer brennt“, warnen die Experten der ERGO und ergänzen: „Auch einen Feuerlöscher in Griffweite zu deponieren, ist sicher nicht verkehrt.“
Vor (Wieder-)Inbetriebnahme einer „echten“ Feuerstelle sollten zudem unbedingt sowohl der Kamin selbst als auch der entsprechende Schornstein auf Rußablagerungen fachmännisch untersucht und gegebenenfalls gereinigt werden. Bei alternativen Ethanol-Brennstellen gilt: Vor dem Anzünden sollte die Brennschale von Rückständen wie eingetrocknete Brennpaste oder Reste von altem Bio-Ethanol gereinigt werden – ansonsten besteht unter Umständen Verpuffungs- bzw. Explosionsgefahr!

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2. November 2010 - Damit man vom Regen nicht in die Traufe gerät… (Starkregen)

Damit man vom Regen nicht in die Traufe gerät…
Maßnahmen zum Schutz vor Starkregen

StarkregenDer Klimawandel hinterlässt Spuren: Vor allem im Herbst sind Haus und Hof zunehmend extremer Witterung ausgesetzt. Starker Dauerregen kann dabei den Keller überschwemmen und sogar Erdrutsche auslösen. Doch nur wenige Hauseigentümer und Mieter haben ausreichend vorgesorgt, warnen die Experten der ERGO Versicherung.



Risiko Starkregen
Meldungen über Stürme, Starkregen und Überschwemmungen gehören mittlerweile zum festen Bestandteil der Nachrichtensendungen. Und spätestens, wenn der eigene Keller nach sintflutartigen Regengüssen unter Wasser steht, und sich das Abwasser aus der Kanalisation durch die Abflüsse zurückstaut, wird die Frage akut: Wer kommt für den Schaden auf? Hintergrund: Mittlerweile werden rund 50 Prozent aller Überschwemmungsschäden durch Starkregen verursacht, die Reparaturkosten am Haus können sich schnell auf mehrere 10.000 Euro summieren. Die klassische Hausrat- und Wohngebäudeversicherung bietet hier keinen umfassenden Schutz, dennoch sind nur 26 Prozent aller Hauseigentümer und nur 15 Prozent der Mieter finanziell gegen die Starkregen-Risiken abgesichert.

Gut geschützt in den Herbst
„Erst eine Zusatzversicherung gegen Elementarschäden, die neben Starkregen auch Überschwemmungen, Schneedruck oder Erdrutsche mit einschließt, sorgt dafür, dass zum Ärger über das Wetterchaos nicht auch noch finanzielle Sorgen kommen“, wissen die Experten der ERGO Versicherung. Am wichtigsten ist es deshalb, zunächst zu prüfen, ob in der Wohngebäude- und der Hausratversicherung bereits eine so genannte Elementarschadenversicherung eingeschlossen ist.

Genau dokumentiert ist halb reguliert
Zusätzlich zur Rundum-Absicherung kann jeder Hausbesitzer eigene Vorsorge-Maßnahmen treffen, die dabei helfen, die Folgen heftiger Unwetter so gering wie möglich zu halten. Wer noch in der Bauphase ist, der sollte darauf achten, Elektroverteiler und Steckdosen im Erdgeschoss sowie im Keller möglichst weit oben zu montieren und so vor steigendem Wasser zu schützen. Wichtig ist zudem, dass der Öltank gegen Auftrieb gesichert ist, und Tiefkühltruhen sowie Waschmaschinen auf einem mindestens 15 cm hohen Podest stehen. Tipp: Wer in seinem Keller lieb gewonnene oder wertvolle Erinnerungsstücke aufhebt, der sollte sie besser im Regal als in Kartons auf dem Boden lagern. Grundsätzlich lohnt es sich, vorsorglich ein paar Fotos oder ein Video der Räume und ihrer Einrichtung zu machen – im Schadenfall können die Folgen des Wassers so viel leichter dokumentiert werden.

Technik auf dem neuesten Stand?
Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, der sollte die so genannte Rückschlagsicherung von einem Klempner überprüfen lassen – dabei handelt es sich um spezielle Ventile gegen den Rückstau von Abwässern aus der Kanalisation in Waschbecken und Toiletten. Dieser Schutz ist zwar mittlerweile gesetzlich vorgeschrieben, fehlt jedoch immer noch in vielen Altbauten. Wer derart weitblickend vorgesorgt hat, kann das nächste Unwetter zwar nicht verhindern, ihm aber zumindest gelassener entgegensehen. 

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20. Oktober 2010 - Mit Wärme richtig haushalten

Klimaschutz für den „Hausgebrauch“ – Energiespartipps, die viel bringen und wenig kosten
Mit Wärme richtig haushalten

Klimagipfel 2010Knapp drei Viertel des Energiebedarfs eines durchschnittlichen deutschen Privathaushalts entfallen auf das Heizen. Hier liegt also mit das größte Einsparungspotenzial – und bereits kleine Maßnahmen können große Effekte bewirken. Weithin bekannt ist, dass allein durch die Reduzierung der Raumtemperatur von 21 auf 20 Grad Celsius rund sechs Prozent der Heizenergie – und natürlich auch der entsprechenden Kosten – eingespart werden können. „Was nur wenige wissen: Weitere drei bis sieben Prozent können Energiesparer gutmachen, indem sie regelmäßig ihre Heizkörper entlüften und nachts die Rolläden herunterlassen“, wissen die Experten der ERGO. Wer meint, er könne Energie sparen, indem er tagsüber die Heizung ganz abdreht, irrt hingegen. Eine konstante Durchschnittstemperatur zu halten kostet weit weniger Energie als das ständige Wiederaufheizen erkalteter Räume. „Wer für mehr als eine Woche in Urlaub fährt, kann die Temperatur allerdings getrost auf Frostschutz-Niveau absenken“, raten die ERGO-Experten. In diesem Fall kompensiert die Einsparung den Mehraufwand.

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20. Oktober 2010 - Bewährte Rezepte fürs Energiesparen

Klimaschutz für den „Hausgebrauch“ – Energiespartipps, die viel bringen und wenig kosten
Bewährte Rezepte fürs Energiesparen

Klimagipfel 2010Kochen, Kühlen, Backen – in der Küche wird viel Strom verbraucht. Mit geringem Aufwand lässt sich die Energiebilanz des Haushalts aber verbessern, wissen die Experten der ERGO. Generell gilt: Je neuer das Gerät, desto günstiger der Stromverbrauch. Wer jedoch den funktionierenden Kühlschrank oder E-Herd noch nicht ausmustern möchte, kann dennoch viel für den aktiven Klimaschutz tun. „Kühlschränke kommen mit weniger Strom aus, wenn sie an einem kühlen Ort stehen – oder zumindest möglichst weit entfernt von Wärmequellen wie Heizkörpern oder dem Küchenherd“, raten hierzu die ERGO-Experten. „Außerdem sollten sie so aufgestellt werden, dass sie die beim Kühlvorgang entstehende Wärme rasch nach außen abgeben können – sind die Lüftungsschlitze verstellt, entsteht ein Wärmestau, der bis zu zehn Prozent mehr Stromverbrauch kostet.“ Auch bei der Zubereitung lässt sich ganz einfach Zeit und Geld sparen: „Wer das Kochwasser sparsam dosiert, Töpfe und Pfannen mit gut schließenden Deckeln sowie nach Möglichkeit einen Schnellkochtopf verwendet, kommt am Herd mit bis zu zwei Drittel weniger Strom aus“, rechnen die ERGO-Experten vor. 

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20. Oktober 2010 - Sauber Energie gespart

Klimaschutz für den „Hausgebrauch“ – Eergiespartipps, die viel bringen und wenig kosten
Sauber Energie gespart

Klimagipfel 2010Nach der Raumwärme gehört die Warmwasserbereitung zu den energieintensivsten Posten im Privathaushalt. „Wer daher bewusst mit dem kostbaren Nass umgeht, kann nicht nur das Klima, sondern auch das Familienbudget merklich entlasten“, so die Experten der ERGO. Dazu braucht es keine teuren Umbauten – auch Mieter können ihren Warmwasserverbrauch mithilfe einer Einhebel-Mischbatterie mit Perlator-Aufsatz sowie einem Sparduschkopf um 40 bis 50 Prozent senken, ohne Einbußen beim Komfort. „Koppelt man elektrisch beheizte Warmwasserspeicher mit einer Zeitschaltuhr, rechnet sich die Anschaffung bereits in den ersten Monaten“, wissen die ERGO-Experten. Denn über Nacht und tagsüber wird in den meisten Haushalten kein Heißwasser benötigt – der Speicher müsste also eigentlich nicht rund um die Uhr heizen. Für eine nächtliche Ausnahme-Dusche reicht die Temperatur dennoch allemal: Dafür sorgt die Wärmeisolation des Boilers. „Wer dann noch häufiger duscht statt zu baden, kann bei einem Vier-Personen-Haushalt mehr als eine halbe Tonne CO2 pro Jahr einsparen“, resümieren die ERGO-Experten.

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11. Oktober 2010 - Herzliche Einladung @ alle Einbrecher!

Herzliche Einladung @ alle Einbrecher!
Das Internet als Infobörse für Langfinger

EinbruchEin Kurztrip übers lange Wochenende, eine Partynacht bei Freunden oder die einwöchige Fortbildung in einer anderen Stadt – bei Twitter, Facebook und Co. hinterlassen wir eine Fülle von Informationen über unseren Standort und unsere Freizeitgestaltung. Ohne groß darüber nachzudenken, und vor allem, ohne uns zu fragen, wer diese Informationen vielleicht zu unserem Nachteil nutzen könnte. Dabei wirkt mancher Facebook-Status geradezu als herzliche Einladung an die Einbrecher-Community online, auch ganz ohne Google StreetView. Was Internet-Nutzer deshalb unbedingt beachten sollten, wissen die Experten der ERGO.

**Diva1972* sucht eine Übernachtungsmöglichkeit in Duisburg, weil sie dort ein mehrtägiges Seminar besucht, und Coco4Loco pinnt TexAsTexCan ein tolles Urlaubsfoto an die Pinnwand – weil er doch demnächst für zwei Wochen in die USA fliegt. „Wer Übles plant, braucht nicht erst auf Google StreetView zu warten, um etwa einen Einbruch vorzubereiten“, wissen die Experten der ERGO. „Die wichtigsten Informationen über Aufenthaltsort und Abwesenheit liefern im Zeitalter des Social Web viele User selbst.“

Chatten ist silber, Schweigen ist Gold
Erfahrene Internet-User haben hier freilich meist vorgebaut und ihr Nutzer-Profil, etwa bei Xing oder Facebook, so angelegt, dass ihre Daten nicht öffentlich einsehbar sind. „Wer sich damit sicher fühlt, übersieht, dass seine Freunde und Bekannten vielleicht nicht so vorsichtig sind und die frohe Nachricht von der gewonnenen Urlaubsreise oder der anstehenden Partynacht im Netz munter weiter verbreiten“, warnen die ERGO-Experten. Ist nach der Rückkehr dann Wohnung oder Garage aufgebrochen, kann der „Tipp“ dazu durchaus aus dem Internet gekommen sein. „Wer genug kriminelle Energie für einen Einbruch aufbringt, der ist auch findig genug, an solche Informationen heranzukommen“, wissen die ERGO-Experten. Deshalb sollten weder Postanschrift noch Datum und Dauer einer Abwesenheit von zuhause im Internet verbreitet werden – selbst, wenn es andere Personen betrifft. „Auch die Anschaffung eines neuen Autos oder eines teuren High-Tech-Geräts ist im Zweifel nicht nur für die eigenen Freunde interessant, sondern kann auch Langfinger hellhörig machen.“

Feind liest mit
Sind die Informationen erst einmal im World Wide Web, ist es zudem meist schwierig, sie wieder einzufangen: Mitunter ist dies mit erheblichem Aufwand verbunden, und selbst nachdem die Daten gelöscht wurden, haben sie meist schon vielfach Spuren hinterlassen. „Am besten ist es, auf allzu freizügige Berichte zu verzichten und erst nach einem Urlaub davon zu erzählen“, raten daher die Experten der ERGO. Auch entsprechende Nachrichten per Mail sind nicht wirklich sicher: „Für versierte Hacker ist es ein Leichtes, Postfächer zu knacken und auszuspähen; wer drahtlose Netzwerkverbindungen nutzt, sollte sich zudem vergewissern, dass diese entsprechend gesichert sind.“ Neben dem bewussten Umgang mit Informationen helfen natürlich auch die klassischen Maßnahmen, einem Einbruch vorzubeugen: Mit einer Zeitschaltuhr an Lampen und Jalousien Anwesenheit vortäuschen, den Briefkasten regelmäßig leeren und den Rasen mähen lassen sowie Fenster und Türen professionell sichern. Dann können Reisende Internetdiensten wie Google StreetView und Co. auch bei längerer Abwesenheit ganz entspannt entgegensehen.

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30. August 2010 - Unter einem Haufen Schutt begraben…

Unter einem Haufen Schutt begraben…
Damit der Traum vom Eigenheim nicht plötzlich platzt

Bauherrenhaftpflicht - ERGO-VerbraucherinformationDas eigene Haus mit Garten, irgendwo im Grünen – ein Traum, den sich gerade Familien mit Kindern nur zu gern erfüllen möchten. Doch der Weg vom Luftschloss hin zum fertigen Eigenheim ist nicht selten beschwerlich, lang und ziemlich teuer. Denn es gibt eine Fülle unerwarteter Fallstricke, die schon in der Bauphase den Traum von den eigenen vier Wänden zum Alptraum machen können. Auf welche Gefahren Bauherren deshalb unbedingt vorbereitet sein sollten, wissen die Experten der ERGO Versicherungsgruppe.

Steht erst einmal die Finanzierung und ist das passende Grundstück gefunden, kann es für viele angehende Hausbesitzer gar nicht schnell genug losgehen. Doch vor den Einzug ins Traumhaus hat der liebe Gott viel Schweiß, Ärger und so manche Gefahr gesetzt. Zwar kalkulieren vorausschauende Bauherren übliche Missgeschicke wie eine falsch gesetzte Zwischenwand oder Blessuren an Material und Mensch bei einem Bauvorhaben in der Regel bereits frühzeitig ein. Doch was, wenn ein kleines Malheur, etwa eine umgestürzte Leiter oder ein einziger herabfallender Ziegel, plötzlich große Folgen hat?

Bauherren tragen die Verantwortung
„Von einem Neubau gehen oft Gefahren aus, die man als Laie im Vorfeld nur schwer abschätzen kann“, bestätigen die ERGO-Experten und fügen hinzu: „Da aber grundsätzlich der Bauherr die Verantwortung für das von ihm in Auftrag gegebene Bauvorhaben trägt, sollte dieser auch mit dem Unvorhersehbaren rechnen. Sonst fällt der Traum vom Eigenheim nämlich schlimmstenfalls wie ein Kartenhaus wieder in sich zusammen.“ Landet ein umgestürztes Gerüst oder die XXL-Leiter beispielsweise im Garten oder auf der Garage des Nachbarn, haftet nämlich zunächst der Bauherr – auch wenn dieser zum Zeitpunkt des Unglücks nicht einmal anwesend war. Auch wer die Arbeiten ganz oder teilweise von einer Baufirma erledigen lässt und die Verantwortung für das Bauvorhaben an einen Bauleiter überträgt, ist dadurch nicht vor Schadenersatzansprüchen geschützt. Denn die Verpflichtung des Bauherren, für die Beseitigung von Gefahrenquellen zu sorgen, bleibt auch dann bestehen.

Haftpflicht ist (keine) Pflicht – aber sinnvoll
Kleinere Schäden an Nachbars Zaun oder einem vor der Baustelle geparkten Auto lassen sich ja oft noch auf „gut nachbarschaftliche“ Weise lösen. Größere Sach- oder gar Personenschäden überschreiten allerdings das ohnehin meist strapazierte Budget des Bauherren schnell um ein Vielfaches. „Trifft beispielsweise der heruntergefallene Ziegelstein einen unbeteiligten Passanten am Kopf, stehen im Handumdrehen Millionenforderungen für Behandlungs- und Therapiekosten oder sogar lebenslange Rentenzahlungen im Raum“, warnen die Versicherungsexperten der ERGO. Eine frühzeitig abgeschlossene, spezielle Haftpflichtversicherung schützt den verantwortlichen Bauherren in diesem Fall vor den gesetzlichen Haftungsansprüchen der Geschädigten und wehrt sogar unberechtigte Forderungen ab.

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16. August 2010 - „Verhagelte“ Sommerlaune

„Verhagelte“ Sommerlaune
Schutz vor Unwetter-Schäden

Unwetter - ERGO-VerbraucherinformationSintflutartiger Platzregen, Gewitter, Sturm und Hagel – der Sommer ist leider auch die Jahreszeit heftiger Unwetter. Häufig ziehen sie so schnell heran, dass kaum noch Gelegenheit bleibt, Haus und Garten richtig wetterfest zu machen. Wie man durch rechtzeitige Information zuverlässig auf dem Laufenden bleiben und dadurch größere Sturm-Schäden häufig vermeiden kann, wissen die Experten der ERGO Versicherung.

So werden Haus und Garten wetterfest
Zieht ein Unwetter auf, ist schnelles Handeln angesagt: Gartenmöbel gehören in den Schuppen oder zumindest in eine besonders geschützte Ecke der Terrasse. Fest miteinander verzurrt, kann sie der Wind so nicht einfangen. „Schließen Sie zudem alle Fenster- und Rollläden und nehmen sie Haushaltsgeräte möglichst durchgängig vom Stromnetz. Denn auch ein Blitzeinschlag in einiger Entfernung kann zu kostspieligen Überspannungsschäden führen“, warnen die ERGO-Experten. Ist Starkregen angekündigt, sollten Hausbesitzer unbedingt prüfen, ob alle Rückstauventile und Bodeneinläufe frei sind. Andernfalls kann sich das Abwasser aus dem Kanal ins Haus zurückstauen und im Handumdrehen den Keller unter Wasser setzen.

Während des Unwetters
„Auch wenn es an allen Ecken kracht und ächzt – widerstehen Sie dem Drang, während des Unwetters nach dem Rechten zu sehen“, warnen die Schaden-Experten der ERGO Versicherung. Die Gefahr, von umher fliegenden Ästen, Trümmerteilen oder Glassplittern getroffen zu werden, ist einfach zu groß. Der sicherste Ort im Haus oder in der Wohnung ist deshalb auch der Raum mit den wenigsten Fenstern. „Unwetter-Profis“ haben übrigens immer eine Taschenlampe griffbereit, um von einem Stromausfall nicht zusätzlich überrascht zu werden. Zudem kann es nicht schaden, ein batteriebetriebenes UKW-Radio griffbereit zu haben – so ist man auch mitten im größten Sturm jederzeit über den aktuellen Wetterverlauf informiert. „Wer dagegen im Auto von einem Unwetter überrascht wird, sollte weder aussteigen noch unter einem Baum parken“, empfehlen die ERGO-Experten und ergänzen: „Achten Sie bitte auch auf einen gebührenden Abstand von mindestens 50 Metern zu Strom- und Überlandleitungen – nehmen diese in einem Sturm nämlich Schaden, wird es in ihrer Nähe schnell lebensgefährlich.“

Die Ruhe nach dem Sturm
Ehe elektrische Geräte wie Wecker, Fernseher oder Waschmaschinen wieder „ans Netz“ dürfen, gilt es zu checken, ob sie mit Wasser in Berührung gekommen oder beschädigt worden sind. In diesem Fall besteht unter Umständen Lebensgefahr, sobald das Gerät unter Strom steht! Alle entstandenen Sachschäden sollten möglichst schnell dokumentiert und der Versicherung gemeldet werden. „Haben Sie bereits vor dem Sturm ausreichend Fotos von Haus, Wohnung oder Inventar gemacht, lassen sich Sturmschäden auf diese Weise leichter anschaulich machen und somit auch schneller ersetzen“, raten die Experten der ERGO Versicherung.

Tipp: Wissen, wann´s kracht…
Um immer rechtzeitig vor Unwettern und Stürmen gewarnt zu sein, bietet die ERGO Versicherung allen Verbrauchern einen besonderen Service: Der kostenlose Frühwarn-Dienst der ERGO informiert rechtzeitig per SMS über drohende Wetterstürze und aufziehende Gewitterfronten. So bleibt genügend Zeit, um Haus und Hof wetterfest zu machen und unnötige Schäden zu verhindern.

Mehr zum kostenlosen Unwetter-Service der ERGO unter www.ergo.de.

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16. Juni 2010 - Aufrüstung im Wohnzimmer

Gut gepackt ist halb eingezogen
Aufrüstung im Wohnzimmer

Führt der Umzug ins neue Eigenheim, sollten die Eigentümer eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Denn Unwetter mit Sturm, Hagel und Blitz können in Zeiten des Klimawandels zu allen Jahreszeiten auftreten: „Jedes Jahr werden fast zwei Millionen Wohngebäudeschäden gemeldet“, wissen die ERGO-Versicherungsexperten, „darunter alleine 700.000 Schäden durch Sturm und Hagel.“ Zerstört der Sturm den neuen Gartenpavillon, deckt eine Wohngebäudeversicherung die notwendigen Wiederherstellungskosten ab. Haben die neuen Eigenheimbesitzer eine Immobilie erworben, für die bereits eine Wohngebäudeversicherung besteht, geht diese zunächst automatisch auf die Käufer über.

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16. Juni 2010 - Hausratversicherung zieht mit!

Gut gepackt ist halb eingezogen
Hausratversicherung zieht mit!

Die Hausratversicherung geht mit dem Umzug auf das neue Zuhause über – der Versicherte muss seine Versicherung spätestens bei Einzug in die neue Wohnung informieren“, ergänzen die Experten der ERGO Versicherungsgruppe. Wichtig sind dabei die Angabe der Wohnfläche des neuen Heims sowie die aktuelle Versicherungssumme, die sich eventuell durch die Anschaffung neuer Möbel erhöht hat. Der Versicherungsschutz wird entsprechend den neuen Verhältnissen angepasst. Während des Umzugs und bis zwei Monate nach Umzugsbeginn gilt der Hausratversicherungsschutz dann sogar in beiden Wohnungen, sofern sie sich in Deutschland befinden. Danach umfasst der Schutz dann nur noch die neue Bleibe. Geht der Umzug ins Ausland, gilt die Versicherung noch zwei Monate für die alte Unterkunft und erlischt dann automatisch.

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16. Juni 2010 - Sicher ins neue Zuhause

Gut gepackt ist halb eingezogen
Sicher ins neue Zuhause

Umziehen ist eine teure Angelegenheit: Neben Mietkaution und Renovierungskosten fallen meist auch Ausgaben für neue Möbel an. Kaum verwunderlich, dass viele daher für ihren Umzug lieber Freunde und Verwandte mobilisieren, als ein Umzugsunternehmen zu beauftragen. „Lässt dann allerdings der hilfsbereite Freund die teure Lampe fallen, zahlt dessen Privat-Haftpflichtversicherung nur, wenn Schäden aus Gefälligkeitshandlungen mitversichert sind“, warnen die ERGO-Experten. Ein Umzugsunternehmen dagegen unterliegt dem Güterkraftverkehrsgesetz, das ihnen eine Haftpflichtversicherung vorschreibt. Abhängig vom Umzugsvolumen haftet eine Möbelspedition mit einem so genannten Grundhaftungsbetrag von 620 Euro pro Kubikmeter. Allerdings nur, wenn der Spediteur mit seinen Helfern wirklich alles selbst erledigt, angefangen vom Kistenpacken bis zum Transport in die neue Wohnung.

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12. Mai 2010 - Wie der Fernseher auch bis zur nächsten WM hält

ERGO-Fußballtipps: Auch zu Hause live dabei
Wie der Fernseher auch bis zur nächsten WM hält

Die neuen Plasma- und LCD-Fernseher brauchen im Vergleich zu den alten Röhren-Geräten eine besondere Pflege: Wasser und Reinigungsmittel sind absolut tabu und können schnell zu bleibenden Schäden führen, die das Fernseherlebnis deutlich schmälern. Und auch größere Temperaturunterschiede bekommen den High-Tech-Schirmen nicht gut: „Wer beispielsweise eine Art privates ‚Public Viewing‘ auf der heimischen Terrasse veranstaltet, sollte den Fernseher auch bei schönem und trockenem Wetter keinesfalls über Nacht im Freien stehen lassen“, mahnen die Experten der ERGO Versicherungsgruppe. Denn sogar im Hochsommer kann sich Kondenswasser im Inneren des Gerätes sammeln und die empfindliche Elektronik beschädigen. Zudem stehen die Glasscheiben der Bildschirme unter Spannung und könnten bei einem zu schnellen Temperaturwechsel reißen. „Kommt der neue Flatscreen-TV dagegen in der Wohnung durch Brand, Leitungswasser oder Überspannung bei Blitzschlag zu Schaden, greift in der Regel die normale Hausratversicherung – genauso wie bei Einbruchdiebstahl“, wissen die ERGO-Experten und empfehlen, eine umfassende Inventurliste anzulegen.

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12. Mai 2010 - Wie kommt der Flatscreen heil nach Hause?

ERGO-Fußballtipps: Auch zu Hause live dabei
Wie kommt der Flatscreen heil nach Hause?

„Wer auf die Kosten für Lieferung und Aufbau der neuen Home-Entertainment-Anlage verzichten möchte, sollte für den Transport der empfindlichen Geräte einige Vorkehrungen treffen“, raten die Schaden-Experten der ERGO Versicherungsgruppe. Denn gerade die modernen Flatscreens sind meist nicht sonderlich robust und sollten deshalb besonders vorsichtig behandelt werden. So können gerade Plasma-Fernseher schnell Schaden nehmen, wenn sie liegend befördert oder etwas zu heftig geschüttelt werden. Der Grund für diese Anfälligkeit liegt in der Micro-Waben-Technik, die hinter dem scharfen Bild steckt: Die kleinen, mit Gas gefüllten Zellen, die das Fernsehbild entstehen lassen, können nämlich reißen und damit dauerhaft die Darstellung des Fernsehprogramms beeinträchtigen.

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12. Mai 2010 - Aufrüstung im Wohnzimmer

ERGO-Fußballtipps: Auch zu Hause live dabei
Aufrüstung im Wohnzimmer

Das Fußball-Mekka dieses Sommers liegt bekanntlich im fernen Südafrika, das heißt: nur ein kleiner Teil der deutschen Fans wird die Spiele hautnah vor Ort verfolgen können. Trotzdem müssen die Daheimgebliebenen nicht auf das Live-Erlebnis verzichten. Denn mit hochauflösendem Fernsehen und digitalem Dolby-Surround-Sound stellt sich auch im heimischen Wohnzimmer – zumindest ein wenig – Stadion-Feeling ein. Deshalb müssen in vielen Wohnzimmern gerade ältere Röhrengeräte einer neuen Heimkino-Anlage Platz machen. Zur „Profi-Ausstattung“ gehören dabei ein HD-fähiger Fernseher (mit Aufdruck „HD ready“ oder „Full-HD“), ein Digitalreceiver (eine so genannte „Set-Top-Box“, also ein Empfangsgerät, das die digitalen Signale DVB-T, DVB-S oder DVB-C entschlüsseln kann) und eine Surround-Anlage (besteht zumeist aus einem Verstärker, einem Bass-Lautsprecher und vier kleinen Satellitenlautsprechern). Wer technisch wenig bewandert ist, sollte sich vor dem Kauf allerdings ausgiebig beraten lassen und darauf achten, dass alle Komponenten über die nötigen Anschlüsse verfügen, um miteinander verbunden zu werden. Zur Vermeidung von Fehlern beim Aufbau und möglichen Schäden an den Geräten bieten viele Händler zudem einen – allerdings meist kostenpflichtigen – Liefer- und Aufbauservice an.

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24. März 2010 - Schutz für den ersten Schritt in die Selbstständigkeit

Auszug aus dem Elternhaus
Schutz für den ersten Schritt in die Selbstständigkeit

Ist der Auszug aus dem Elternhaus erst einmal geschafft, freuen sich die meisten auf eine Fülle neuer Freiheiten. Doch diese bringen auch neue Verantwortung mit sich: Für selbst verursachte Schäden muss man jetzt beispielsweise auch selber gerade stehen. Denn der Versicherungsschutz aus der Privathaftpflicht der Eltern fällt mit abgeschlossener Ausbildung beziehungsweise abgeschlossenem Studium weg. Das kann schmerzhaft ins Geld gehen, warnen die ERGO-Versicherungsexperten. Deshalb gehört eine Privathaftpflicht ebenso zur neuen Wohnung wie ein eigener Staubsauger. Fällt beispielsweise beim Bepflanzen des neuen Balkons ein Blumentopf auf ein im Hof geparktes Fahrzeug und beschädigt dies, so übernimmt eine Privathaftpflicht die dadurch entstehenden Kosten.

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24. März 2010 - Vorsicht bei Altgeräten!

Auszug aus dem Elternhaus
Vorsicht bei Altgeräten!

Ziehen die Kinder von zu Hause aus, brauchen sie meist von heute auf morgen einen neuen Hausstand – mit hohen Ausgaben für Kind und Eltern. Gerne greifen viele daher für den Anfang auf den gebrauchten Fernseher oder die alte Spülmaschine aus dem Elternhaus zurück. Allerdings bieten speziell ältere Spül- und Waschmaschinen meist noch keine modernen Schutzvorrichtungen wie den so genannten Aqua-Stopp, warnen die Experten der ERGO Versicherungsgruppe. Platzt der Schlauch der alten Spülmaschine, kann das gerade für ein junges Budget schnell verheerende finanzielle Folgen haben. Deshalb ist es für junge Leute, die ihr erstes eigenes Zuhause beziehen, eine besondere Überlegung wert, eine Hausratversicherung abzuschließen.

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24. März 2010 - Weiterführung der privaten Krankenversicherung

Auszug aus dem Elternhaus
Weiterführung der privaten Krankenversicherung

Kinder, die ein Studium an einer Hochschule oder Universität aufnehmen, können ihre private Krankenversicherung weiterführen. Allerdings, so der Rat der Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung, sollte der zukünftige Student sich rechtzeitig eine Versicherungsbescheinigung von der privaten Krankenversicherung besorgen. Denn diese muss bereits bei der Einschreibung zum Studium an der Universität abgegeben werden. Die Wahl zwischen privatem und gesetzlichem Krankenschutz haben Studenten nämlich nur vor Antritt des Studiums. Fehlt der Hochschule eine Bestätigung der privaten Krankenkasse, rutscht der Student automatisch in die gesetzliche Krankenversicherung.

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1. März 2010 - Wenn vom Fahrrad nur das Schloss übrig bleibt

Wenn vom Fahrrad nur das Schloss übrig bleibt
Wichtige Vorkehrungen und richtiges Verhalten bei Fahrraddiebstählen 

Statistisch wechseln in Deutschland täglich fast 1.000 Fahrräder unfreiwillig den Besitzer – sie werden gestohlen. Die Aufklärungsrate dieser Straftaten ist ernüchternd gering: In gerade einmal knapp einem Viertel aller gemeldeten Fälle findet das abhanden gekommene Velo seinen Weg zurück zum rechtmäßigen Eigentümer. Wie Fahrradbesitzer einem Diebstahl am besten vorbeugen und was zu tun ist, wenn sich doch einmal ein Langfinger am Zweirad vergreift, fasst die ERGO Versicherungsgruppe zusammen.

Dass allein in der Bundesrepublik jährlich über 350.000 Fahrräder gestohlen werden, mag auf den ersten Blick nicht sonderlich überraschen. Denn wahrscheinlich gibt es keinen Fahrradfahrer, der sein Bike nicht schon einmal ungesichert abgestellt hat. Doch sind es in erster Linie nicht die unzähligen, rostigen und herrenlosen Drahtesel vor Schulen, Universitäten oder Kinos, die massenweise entwendet werden. Gerade vermeintlich gut gesicherte Mountainbikes und teure Sporträder stehen ganz oben auf der Wunschliste der Langfinger.

Wichtig: Vorkehrungen treffen
„Natürlich können Fahrradfahrer die Wahrscheinlichkeit beeinflussen, mit der sie Opfer eines solchen Diebstahls werden. Beispielsweise, indem sie ihr Rad mit einem massiven Bügelschloss an einem festen Gegenstand, zum Beispiel Laternenpfahl, anketten. Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es jedoch nicht“, wissen die Experten der ERGO Versicherungsgruppe. Um das Risiko so gering wie möglich zu halten, empfehlen die Fachleute, gerade teure Räder grundsätzlich nie lange unbeaufsichtigt in der Öffentlichkeit abzustellen. Wird ein Fahrrad dennoch gestohlen, erleichtern Fotos des Diebesguts die Arbeit der Polizei ungemein. Denn auf diese Weise wissen die Beamten, wonach sie suchen müssen. Außerdem sollten Fahrradbesitzer immer wissen, um welches Modell es sich bei ihrem Zweirad handelt und von welchem Hersteller es stammt. „Am besten notieren Sie sich direkt nach dem Kauf die relevanten Hersteller- und Modelldaten sowie die Rahmennummer des Rades und bewahren diese zusammen mit den Fotos an einem sicheren Ort auf“, raten die ERGO-Experten deshalb besonders den Besitzern von wertvollen Marken-Rädern. Zwar ist eine Anzeige bei der Polizei – in der Regel „gegen Unbekannt“ – immer der erste Schritt, wenn man den Diebstahl bemerkt. Doch wenn das Rad trotz intensiver Ermittlungen nicht wieder auftaucht, muss sich der Geschädigte irgendwann mit dem Verlust abfinden. Und je teurer das Rad in der Anschaffung war, desto größer ist dann natürlich der finanzielle Verlust.

Lohnt sich eine teure Zusatzversicherung?
Anstatt eine der mittlerweile selten angebotenen und oft übermäßig teuren Fahrradversicherungen abzuschließen, lohnt sich für viele ein kritischer Blick in die eigene Hausratpolice. Denn was viele Fahrradfahrer nicht wissen: Oft übernimmt die Hausratversicherung, sofern vereinbart, auch die Kosten für ein gestohlenes Fahrrad. Jedenfalls dann, wenn es ordnungsgemäß abgeschlossen war und der Geschädigte den Diebstahl unverzüglich sowohl der Polizei als auch der betreffenden Versicherung angezeigt hat. Zudem sollten auch dem Versicherer die vorgehaltenen Daten über Rahmennummer, Hersteller und Modell zugänglich gemacht werden. Die ERGO-Experten empfehlen den Verbrauchern allerdings darauf zu achten, dass der Wert des Zweirades dem mit der Versicherung vereinbarten Entschädigungsbetrag entspricht. Auch sollten sich in der Police keine zeitlichen Beschränkungen für den Versicherungsschutz befinden.

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3. Februar 2010 - Geschosse vom eigenen Grundstück

Versicherungsschutz gegen die Launen der Natur
Geschosse vom eigenen Grundstück

Tobt ein Sturm über Land und Dächern, lösen sich mitunter schon einmal ein paar Dachziegel. Oder ein Baum im Vorgarten ist nach dem Unwetter um einige Äste ärmer. Die auf Abwege geratenen Trümmerteile können sich zu wahren Geschossen entwickeln und Eigentum, Leib und Leben von Anderen gefährden. In diesem Fall haftet der Hauseigentümer für den entstandenen Schaden im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfehlen die Experten der ERGO Versicherungsgruppe deshalb eine entsprechende Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Um rechtzeitig vor einem Sturm gewarnt zu sein, bietet die ERGO Versicherungsgruppe zudem einen kostenlosen SMS-Unwetter-Service an.

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3. Februar 2010 - Und was ist mit den Möbeln

Versicherungsschutz gegen die Launen der Natur
Und was ist mit den Möbeln? 

Um nach einem Sturm nicht von den Kosten umgeworfen zu werden, empfehlen die Experten der ERGO Versicherungsgruppe allen Verbrauchern eine Hausratversicherung. Diese erstattet die Kosten für Schäden, die während eines Unwetters an Möbeln und anderem Inventar entstehen. Darüber hinaus sind neben Möbeln oder elektrischen Geräten in den Wohnräumen mit einer Hausratpolice auch Gegenstände in privat genutzten Garagen, die sich in der Nähe der Wohnung befinden, versichert. Zudem ersetzt die Hausratversicherung die Kosten, wenn beispielsweise ein Fenster durch Sturmböen beschädigt wird und Regen den teuren Perserteppich ruiniert.

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3. Februar 2010 - „Natürliche“ Risiken für Hausbesitzer

Versicherungsschutz gegen die Launen der Natur
„Natürliche“ Risiken für Hausbesitzer

Aktuelle Studien belegen einen beunruhigenden Trend: Die Häufigkeit heftiger Unwetter nimmt in Deutschland Jahr für Jahr zu – und damit auch die Zahl der dadurch verursachten, schweren Schäden an Gebäuden und der gesamten Infrastruktur. Viele Hausbesitzer fühlen sich dennoch mit ihrer klassischen Gebäudeversicherung ausreichend abgesichert und machen dabei keinen Unterschied beispielsweise zwischen einfachen Sturm- und weiter reichenden, so genannten Elementarschäden, zu denen auch Starkregen gehört. Die Experten der ERGO Versicherungsgruppe raten daher allen Immobilienbesitzern, diesbezüglich einen prüfenden Blick in ihre Versicherungspolice zu werfen. Denn oftmals sind Schäden gerade durch extreme Wetterereignisse nicht versichert: Damit es bei stolzen Hausbesitzern nach dem Unwetter nicht zum bösen Erwachen kommt, sollten sie darauf achten, dass ihre Gebäudeversicherung auch Versicherungsschutz gegen Elementarschäden bietet.

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20. Januar 2010 - Vorsicht bei Ceranflächen in der Küche

Gefahren im Haushalt
Vorsicht bei Ceranflächen in der Küche

Die meisten Hausfrauen schwören auf pflegeleichte Ceranflächen statt klassischer Herdplatten: Töpfe können darauf nicht mehr kippen, und selbst eingebrannte Krusten sind im Handumdrehen mithilfe einer Rasierklinge wieder sauber entfernt. Einziger Nachteil: Die praktische Glaskeramikfläche kann zu Bruch gehen, wenn zum Beispiel ein schwerer Topf darauf fällt. Eine häufige Annahme ist, dass solche Schäden durch eine Hausratversicherung abgedeckt sind. Die Experten der ERGO Versicherungsgruppe weisen jedoch darauf hin, dass für die Absicherung eines Cerankochfeldes eine Glasversicherung notwendig ist. Sie übernimmt im Schadenfall die Kosten für den Austausch oder eine Reparatur.

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20. Januar 2010 - Staubwischen kann gefährlich sein

Gefahren im Haushalt
Staubwischen kann gefährlich sein

In vielen Haushalten wird das Aufräumen der Weihnachtsdekoration zu einem gründlichen Wohnungsputz genutzt. Auch der Staub auf der Vitrine muss weg – und um an ihn heranzukommen, machen Hausfrauen gerne abenteuerliche Kletterpartien mit Hilfe wackeliger Stühle oder Leitern. „Leider enden diese Abenteuer häufig mit einem bösen Sturz“, warnen die Experten der ERGO Versicherungsgruppe. Ein gebrochenes Bein kann im schlimmsten Fall lebenslange Beschwerden nach sich ziehen. Eine private Unfallversicherung kommt in solchen Fällen für den finanziellen Schaden auf. Bei der Wahl der Versicherung und des passenden Tarifs empfiehlt es sich, einen Blick auf die zusätzlichen Leistungen (so genannte Assistance-Leistungen) zu werfen, die individuelle Reha-Maßnahmen zur Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit, Fahrdienste nach dem Unfall oder Unterstützung bei der Haushaltsführung bieten.

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20. Januar 2010 - Gefahrenquelle Nummer 1: Der Haushalt

Gefahren im Haushalt
Gefahrenquelle Nummer 1: Der Haushalt

Über fünf Millionen Mal passieren jährlich Unfälle im Haushalt, so die Experten der ERGO Versicherungsgruppe. Ob beim Putzen, Handwerkern oder dem Einsatz von Haushaltsgeräten – die Gefahr eines Personen- oder Sachschadens ist sehr groß. Doch nur 70 Prozent der deutschen Haushalte verfügen über eine Privathaftpflicht und nur 40 Prozent haben eine private Unfallversicherung abgeschlossen. Dabei ziehen Sachschäden oft so hohe Kosten nach sich, dass auf den Schadenverursacher hohe finanzielle Belastungen zukommen können, gegen die es ratsam ist, sich zu wappnen: Ist beispielsweise ein Dichtungsring der Waschmaschine kaputt und das Wasser dringt in die darunter liegende Wohnung ein, dann übernimmt die Privathaftpflichtversicherung diesen Schaden. Verletzt sich ein Heimwerker so schwer an der Hand, dass er nicht mehr mit dem Auto zu seiner Arbeitsstelle fahren kann, organisiert die Unfallversicherung einen Fahrdienst dorthin und bietet für eventuell schwerwiegende und bleibende Schäden – Invalidität – finanzielle Unterstützung.

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18. Januar 2010 - Was ist nach einem Einbruch zu tun?

Was ist nach einem Einbruch zu tun?
Höchste Priorität hat die Auflistung der gestohlenen Gegenstände

EinbruchEin Einbruch in die eigenen vier Wände kann eine traumatische Erfahrung sein. Neben der Verletzung der Privatsphäre und dem Verlust persönlicher Erinnerungsstücke müssen die Betroffenen auch den finanziellen Schaden bewältigen. Über notwendige Schutzmaßnahmen informieren Polizei und zahlreiche Sicherheitsfirmen. Doch welche Vorkehrungen kann man treffen, um im Fall eines Einbruchs zumindest eine finanzielle Entschädigung zu erhalten? Die ERGO Versicherungsgruppe zeigt auf, welche ersten Schritte nach einem Einbruch unbedingt einzuhalten sind.

Über 100.000 Einbrüche hat die Polizei 2008 allein in Deutschland offiziell erfasst, die geschätzte Dunkelziffer liegt vermutlich noch einmal so hoch. Für die Bestohlenen bedeutet ein Einbruch nicht nur den Verlust von Wertsachen, sondern häufig auch Vandalismus in der Wohnung. Oft verschaffen sich die Täter mit schwerem Werkzeug Zutritt, durchwühlen ohne Rücksicht auf Verluste Schränke und Schreibtische und zerstören, was ihnen im Weg ist.

Erste Schritte nach dem Einbruch
„Verständlicherweise ist die erste Reaktion der meisten Betroffenen das Bedürfnis, aufzuräumen und damit die Spuren und das Chaos des Einbruchs zu beseitigen“, so die Sicherheitsexperten der ERGO Versicherungsgruppe. Dennoch sollte der Geschädigte den „Tatort“ zunächst unangetastet lassen. Denn für eine reibungslose Schadenbegleichung durch die Versicherung ist es ratsam, unverzüglich die Polizei und das Versicherungsunternehmen zu informieren. Meist reicht bei letzterem ein Anruf beim Schadenservice. Je nach Umfang des Schadens wird die Servicestelle den Betroffenen bitten, alles so lange unverändert zu lassen, bis ggf. ein Sachverständiger der Versicherung die Schadenstelle freigibt.

Oberste Priorität hat dann die Aufstellung der so genannten Stehlgutliste. Denn sobald diese Auflistung der abhanden gekommenen Gegenstände der Polizei und der Versicherung schriftlich vorliegt, kann mit der Fahndung nach dem Stehlgut bzw. der Ermittlung der Entschädigung begonnen werden. Beim Erstellen der Stehlgutliste ist es wichtig, die fehlenden Gegenstände möglichst detailliert und unter Angabe des Neupreises zu beschreiben. Soweit noch vorhanden, sind alle Belege, auch Fotos, beizulegen. Man kann diese Liste gegebenenfalls nachreichen, wenn die Zeit sehr knapp ist - aber Vorsicht: Wird die Stehlgutliste erst mit großer Verspätung eingereicht, kann die Versicherung die Leistung zumindest teilweise verweigern.

Gewappnet für den Schadenfall
Zu den Präventivmaßnahmen gegen Einbruch sollten nicht nur zahlreiche Sicherheitsvorkehrungen gehören, sondern auch die Anlage eines Verzeichnisses der versicherten Wertgegenstände. Eine derartige Liste ist meist bei Abschluss einer Hausratpolice notwendig, da der Versicherungsnehmer den Wert seines Hausrats festlegen muss. Rechnungen, Gutachten oder sonstige Wertbelege helfen bei der Festlegung des Wertes. Und im Falle eines Einbruchs dient die Aufstellung als Grundlage für die Stehlgutliste. Ein Rat der ERGO-Sicherheitsexperten: „Nehmen Sie sich für diese Zusammenstellung ausreichend Zeit und fotografieren Sie auch Ihre Wertgegenstände!“

Was ist was wert?
Beim Abschluss einer Hausratversicherung muss der Wert der versicherten Gegenstände beziffert werden. Das ist ohne sachverständigen Rat oft schwierig – was ist die Perlenkette wert, die ein Freund von einer China-Reise mitgebracht hat und welchen Wert hat wohl Großmutters Erbstück, die Porzellanfigur? Häufig wird deshalb nur ein Schätzwert angegeben, der sich dann im Schadenfall als zu niedrig herausstellen kann. „Wenn der Wert des gesamten Hausrats höher ist als die Versicherungssumme, spricht man von einer Unterversicherung“, erläutern die ERGO-Experten. Im Schadenfall kann das bedeuten, dass die Entschädigung nur im Verhältnis der Versicherungssumme zum Versicherungswert berechnet wird. Positiv für den Versicherten ist es daher, wenn der Versicherungsvertrag eine Klausel zum Unterversicherungsverzicht enthält. Damit verzichtet die Versicherung auch bei einer zu niedrigen Versicherungssumme auf einen Abzug von der Entschädigungssumme, allerdings ist die Entschädigungsleistung auf die Versicherungssumme begrenzt.

Der Wert des eigenen Hausrats ändert sich immer wieder: Die erwachsene Tochter nimmt beim Auszug ihre Stereoanlage mit, die Eltern schaffen sich im Gegenzug einen neuen, hochwertigen Flachbildschirm an. Daher der abschließende Tipp der Versicherungsexperten: „Überprüfen Sie auch während des laufenden Vertragsverhältnisses regelmäßig, ob die vereinbarte Versicherungssumme noch ausreichend ist.

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13. Januar 2010 - Schutz für Hausbesitzer bei Unwetterschäden

Sicherheit für das eigene Heim
Schutz für Hausbesitzer bei Unwetterschäden

Egal, wie solide ein Haus gebaut ist und wie sicher sich die Bewohner darin fühlen: Jährlich werden bundesweit fast zwei Millionen Wohngebäudeschäden gemeldet. Zum Glück deckt eine Wohngebäudeversicherung die Kosten ab, die durch Unwetterschäden in Folge von Sturm, Hagel und Blitz, aber auch bei Schäden durch Brand und Leitungswasser entstehen, beruhigen die Experten der ERGO Versicherungsgruppe. Die Haftung erstreckt sich auch auf Folgeschäden, wenn beispielsweise durch ein eingedrücktes Fenster Regenwasser eingedrungen ist und das Parkett ruiniert hat. Abhängig von den Vertragsbedingungen umfasst der Versicherungsschutz auch Schäden an Garagen, Zäunen und Gartenhäuschen. Wird ein Haus neu erworben, so geht eine bestehende Gebäudeversicherung vom Verkäufer auf den Erwerber über. Nach einem Urteil des BGH (17.06.2009, Az. IV ZR 43/07) ist eine Übertragung des bestehenden Versicherungsvertrages auf den Käufer bereits vor dem Grundbucheintrag möglich, um einen durchgehenden Versicherungsschutz zu gewährleisten, betonen die Experten der ERGO Versicherungsgruppe.

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13. Januar 2010 - Hausbesitzer haften für Gehsteige rund ums eigene Grundstück

Sicherheit für das eigene Heim
Hausbesitzer haften für Gehsteige rund ums eigene Grundstück

Für viele Hausbesitzer ist ihr Eigenheim der ganze Stolz – aber besonders im Winter auch eine große Verantwortung, warnen die Experten der ERGO Versicherungsgruppe: Denn für die Sicherheit auf den Gehsteigen, die an das eigene Grundstück angrenzen, ist dessen Besitzer selbst zuständig. Sinken die Temperaturen über Nacht und rutscht ein Passant auf dem vereisten, nicht rechtzeitig gestreuten Bürgersteig vor dem Grundstück aus und verletzt sich, so haftet der Hausbesitzer für mögliche daraus entstehende Kosten. Daher ist für Immobilienbesitzer eine Privathaftpflichtversicherung unerlässlich. Sie deckt die wichtigsten Risiken im Alltag ab, d.h. Personen- und Sachschäden. Der Versicherungsschutz umfasst auch den Partner, die Kinder und sogar das Hauspersonal des Versicherten. Wohnt der Versicherungsnehmer selbst in seiner Immobilie, so beinhaltet die Privathaftpflichtversicherung automatisch auch eine Haus- und Grundbesitzhaftpflicht.

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13. Januar 2010 - Immobilienfinanzierung durch Lebensversicherung

Sicherheit für das eigene Heim
Immobilienfinanzierung durch Lebensversicherung

Ein eigenes Haus mit Blick ins Grüne ist für viele ein Lebenstraum, allerdings auch eine nachhaltige finanzielle Herausforderung: Zu der nicht unerheblichen Belastung durch den reinen Kaufpreis kommen, so die Experten der ERGO Versicherungsgruppe, Gebühren für Notar und Grundbuchamt sowie die Grunderwerbssteuer hinzu. Zudem entstehen oft zusätzliche Kosten für die Erschließung, die Wertermittlung durch Bank oder Gutachter und Honorare für Architekten, Bauleiter und Makler. Lässt sich der Umzug ins neue Heim nicht nahtlos mit dem Auszug aus der alten Wohnung verbinden, schlagen unter Umständen auch eine Mietfortzahlung oder Aufwendungen für eine Zwischenlagerung des Hausrats zu Buche. Bei der Finanzierung der Wunschimmobilie raten die Experten, mindestens 20 Prozent des Kaufpreises und die zusätzlich anfallenden Kosten aus dem Eigenkapital aufzubringen. Damit kann die monatliche Belastung überschaubar gehalten und dafür gesorgt werden, dass bei einer unvorhersehbaren Änderung der Lebensumstände wie beispielsweise Scheidung oder Umzug wegen Arbeitgeberwechsels mit dem Verkaufserlös der Immobilie alle Schulden getilgt werden können.

Die Tilgung eines Bankdarlehens kann nicht nur mit den klassischen Rückzahlungsraten, sondern alternativ auch über eine neue oder bereits bestehende Kapitallebensversicherung abgewickelt werden. Die Versicherungslaufzeit ist abhängig von der Dauer der Gesamtfinanzierung. Während der Laufzeit zahlt die Familie die Kreditzinsen bis zum Vertragsende und der Fälligkeit der vereinbarten Versicherungssumme. Diese wird abschließend zur Tilgung des Kredits verwendet. Ist dagegen die Tilgung des Darlehens in Rückzahlungsraten vereinbart, dann sollte in jedem Falle eine Risikolebensversicherung abgeschlossen werden, um die Hinterbliebenen vor einer Finanzierungslücke zu schützen.

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12. Januar 2010 - Expertengespräch - Schwerer Schnee kann Dächer beschädigen

ERGO Expertengespräch:
Schwerer Schnee kann Dächer beschädigen

Hohe Schneelasten können Dächer eindrücken und Gebäudeteile zum Einsturz bringen. Bei ungünstigem Wechsel von Frost- und Tau-Perioden stellen schwere Eislasten auf Dächern und an Traufen ebenfalls eine Gefahr für das Gebäude dar. Wie können sich Hausbesitzer und Mieter gegen solche Gefahren richtig versichern? Drei Fragen an Tanja Cronenberg, Expertin der ERGO Versicherungsgruppe.

Können Schnee und Eis tatsächlich ernsthafte Schäden an einem Gebäude verursachen?
Neuschnee wiegt bis zu 200 Kilogramm pro Kubikmeter. So kann bei massivem Schneefall schnell die Belastungsgrenze einer Dachkonstruktion erreicht werden. Wird die Last zu groß, drohen Verschiebungen bei der Dacheindeckung bis hin zu Defekten an der Dachkonstruktion.

Sind Schäden durch zu große Schneelasten durch eine Wohngebäude- oder Hausratpolice abgedeckt?
Nein. Wer sich in Sicherheit wiegt und meint, er wäre gegen Schäden durch zu viel Schnee oder Eis mit seiner Gebäude- oder Hausratpolice gut abgesichert, erlebt in aller Regel eine böse Überraschung. Naturkatastrophen wie Lawinen oder Beschädigungen durch zu hohen Schnee- oder Eisdruck gehören zu den so genannten "weiteren Elementargefahren". Solche Schäden sind durch eine klassische Gebäude- oder Hausratversicherung nicht abgedeckt.

Können sich Hausbesitzer trotzdem gegen solche Schäden versichern?
Es ist möglich, eine bestehende Wohngebäudepolice gegen einen geringen Aufpreis um "weitere Elementarschäden" zu erweitern. Eine solche Zusatzversicherung schützt auch vor den Folgen anderer heftiger Naturereignisse wie etwa Schäden durch Starkregen und Erdbeben.

ERGO-Expertin Cronenberg

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