InvaliditätsgradInfo

60 %

0 %

100 %

 
 

VersicherungssummeInfo

100.000

25.000 €

300.000 €

 

Bitte beachten Sie, dass der Invaliditätsgrad 100 % nicht übersteigen kann.

Grafische Darstellung Tabellarische Darstellung > Zurücksetzen

Invaliditätsgrad nach verbesserter GliedertaxeInfo

Kapitalleistung bei InvaliditätInfo
- Einfaches Leistungsmodell -

60.000

Bitte erhöhen Sie den Invaliditätsgrad,
um die Kapitalleistung zu berechnen.

Finanzielle Sicherheit, falls etwas zurückbleibt

Zum Grundschutz der privaten Unfallversicherung zählt eine Kapitalleistung bei Invalidität: Bleiben nach einem Unfall dauerhafte Beeinträchtigungen zurück, bietet die Unfallversicherung finanzielle Unterstützung. Die Höhe ist abhängig vom Invaliditätsgrad und der vereinbarten Versicherungssumme.

Probieren Sie es aus: Klicken Sie entweder auf die Punkte der menschlichen Grafik oder verschieben Sie die Regler nach Ihren Wünschen.

Sie möchten mehr zum ERGO Unfallschutz erfahren? Fordern Sie gleich ein Angebot von einem ERGO Vermittler in Ihrer Nähe an.

Hohe Invaliditätsgrade erfordern meist einen höheren finanziellen Bedarf. Um diesen zu decken, bietet der ERGO Unfallschutz neben dem einfachen Leistungsmodell noch weitere Leistungsmodelle an.

   
   
LeistungsmodelleInfo Kapitalleistung

Bei Auswahl der verbesserten Gliedertaxe
bitte den Invaliditätsgrad über die menschliche Grafik
oder die Tabelle auswählen.

Eine grafische Darstellung der Leistungsmodelle
ist leider nicht möglich.

   

Um weitere Leistungsmodelle anbieten zu können, benötigen wir vorab weitere Informationen:

Jahre

Bitte geben Sie ein gültiges Alter an.

Eine Berechnung ist leider nicht möglich.

Bitte wählen Sie einen Invaliditätsgrad zwischen
1 und 100 % über den Schieberegler oder durch
Klicks auf die menschliche Figur.

Der ERGO Unfallschutz bietet verschiedene Leistungsmodelle für die Kapitalleistung bei Invalidität an.
Das einfache Leistungsmodell, das Mehrleistungs-Modell und das Progressions-Modell.

Dieser Service wurde ausschließlich für den internen Einsatz im ERGO Vertrieb entwickelt.

Bitte ermöglichen Sie Personen außerhalb des ERGO Vertriebes keinen eigenen Zugang.

Um weitere Leistungsmodelle anbieten zu können, benötigen wir vorab weitere Informationen:

Soll eine bestehende Unfallversicherung bei ERGO ersetzt werden?

Bitte wählen Sie eine Option

Übt die zu versichernde Person einen Heilberuf aus?

(Als Heilberuf werden von ERGO die folgenden Berufe anerkannt: Ärzte, Zahnärzte, Sanitätsoffiziere, Medizinstudenten im praktischen Jahr, Heilpraktiker, Tierärze, Masseure und Physiotherapeuten)

Bitte wählen Sie eine Option

Wünscht die zu versichernde Person die verbesserte Gliedertaxe? 

Bitte wählen Sie eine Option

Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Als Unfall gilt bzw. gelten auch

Der Invaliditätsgrad ist der Grad der dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit nach einem Unfall und wird in Prozent angegeben.

In der Regel wird der Invaliditätsgrad nach festen Prozentsätzen berechnet – der so genannten Gliedertaxe. Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit von Sinnesorganen oder Körperteilen gelten dabei die hier angegebenen Invaliditätsgrade. Bei Teilverlust oder teilweiser Beeinträchtigung der Funktion gilt der entsprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzes.

Sind durch einen Unfall mehrere Körperteile oder Sinnesorgane dauernd betroffen, werden die Invaliditätsgrade bis zu maximal 100 % zusammengerechnet.

Letztendlich ermittelt ein Arzt den genauen Invaliditätsgrad.

Für folgende Berufe kann die verbesserte Gliedertaxe vereinbart werden (gilt nicht für Vital): Ärzte, Zahnärzte, Sanitätsoffiziere, Medizinstudenten im praktischen Jahr, Heilpraktiker, Tierärzte, Masseure, Physiotherapeuten.

Die verbesserte Gliedertaxe kann auch in Verbindung mit Mehrleistung oder Progression vereinbart werden. Dabei wird die Verbesserung der Invaliditätsgrade nur auf die Grund-Versicherungssumme berechnet. Die verbesserten Invaliditätsgrade finden somit keine Anwendung auf die Mehrleistung oder Progression.

Im ERGO Unfallschutz Vital wird die verbesserte Gliedertaxe nicht angeboten.

Die Höhe der Invalidität berechnet sich nach der Gliedertaxe. Die abgebildete menschliche Grafik gilt gleichermaßen für Männer und Frauen. Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit von Sinnesorganen oder Körperteilen gelten grundsätzlich folgende Invaliditätsgrade:

Bei Teilverlust oder teilweiser Beeinträchtigung der Funktion gilt der entsprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzes.

Die Versicherungssumme sollte sich an den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der zu versichernden Person ausrichten und ausreichend hoch sein.

Der finanzielle Bedarf nach einem Unfall ist individuell und von einer Vielzahl von Einflussfaktoren abhängig, z.B. von der Schwere der Verletzung, von der persönlichen Lebens- und Einkommenssituation, vom vorhandenen Vermögen oder auch von schon bestehenden Vorsorgeprodukten.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) empfiehlt als Faustformel für die Versicherungssumme mindestens das Dreifache des Jahreseinkommens.

Die Höhe der Kapitalleistung richtet sich nach dem Invaliditätsgrad und der Versicherungssumme.

Beispiel: Bei einem festgestellten Invaliditätsgrad von 60 % (z.B. durch den Verlust eines Armes unterhalb des Ellenbogengelenkes) und einer vereinbarten Versicherungssumme von 100.000 €, würden beim einfachen Leistungsmodell 60.000 € als Kapitalleistung bei Invalidität gezahlt werden. Allgemein gilt, dass im Schadenfall eine Leistung ab jedem messbaren Invaliditätsgrad gezahlt wird.

Wichtig:

Hohe Invaliditätsgrade erfordern meist einen höheren finanziellen Bedarf. Dieser kann z.B. durch eine höhere Versicherungssumme oder durch die Vereinbarung eines anderen Leistungsmodells gedeckt werden. Je nach Leistungsmodell kann die Leistung dabei innerhalb bestimmter Grenzen bis zum Sechsfachen der vereinbarten Versicherungssumme ansteigen.

Die Höhe der Kapitalleistung richtet sich nach dem Invaliditätsgrad und der Versicherungssumme.

Beispiel: Bei einem festgestellten Invaliditätsgrad von 60 % (z.B. durch den Verlust eines Armes unterhalb des Ellenbogengelenkes) und einer vereinbarten Versicherungssumme von 100.000 €, würden beim einfachen Leistungsmodell 60.000 € als Kapitalleistung bei Invalidität gezahlt werden. Allgemein gilt, dass im Schadenfall eine Leistung ab jedem messbaren Invaliditätsgrad gezahlt wird.

Wichtig:

Hohe Invaliditätsgrade erfordern meist einen höheren finanziellen Bedarf. Dieser kann z.B. durch eine höhere Versicherungssumme oder durch die Vereinbarung eines anderen Leistungsmodells gedeckt werden. Je nach Leistungsmodell kann die Leistung dabei innerhalb bestimmter Grenzen bis zum Sechsfachen der vereinbarten Versicherungssumme ansteigen.

ERGO Unfallschutz - Die individuelle Unfallvorsorge.

Auf die Leistung kommt es an.

Ein Unfall ist mehr als nur das Ergebnis von Pech oder Unachtsamkeit. Es ist ein einschneidendes Erlebnis, das das Leben erheblich und auch langfristig beeinflussen kann. Dabei sind es nicht nur finanzielle Sorgen, vor denen man je nach Schwere der Verletzung steht. Sondern drängende Fragen: "Was passiert danach?", "Wer kümmert sich um mich?", "Wer hilft mir wieder auf die Beine?", "Wer bezahlt das eigentlich oder woher kommt das Geld für die Miete, wenn ich gar nicht mehr arbeiten kann?".

Für uns ist es deshalb wichtig, Ihnen mit unserem ERGO Unfallschutz mehr zu geben als nur das beruhigende Gefühl einer finanziellen Absicherung. Der ERGO Unfallschutz ist unsere Antwort auf Ihr "Was passiert danach?". Denn auf Wunsch sind wir mit umfangreichen Unfall-Assistenzleistungen nach einem Unfall für Sie da.

Sie möchten mehr über die Absicherungen und Möglichkeiten des ERGO Unfallschutzes erfahren? Dann fordern Sie gleich ein Angebot von einem ERGO Vermittler in Ihrer Nähe an.

> Angebot anfordern

ERGO Unfallschutz - Die individuelle Unfallvorsorge.

Auf die Leistung kommt es an.

Ein Unfall ist mehr als nur das Ergebnis von Pech oder Unachtsamkeit. Es ist ein einschneidendes Erlebnis, das das Leben erheblich und auch langfristig beeinflussen kann. Dabei sind es nicht nur finanzielle Sorgen, vor denen man je nach Schwere der Verletzung steht. Sondern drängende Fragen: "Was passiert danach?", "Wer kümmert sich um mich?", "Wer hilft mir wieder auf die Beine?", "Wer bezahlt das eigentlich oder woher kommt das Geld für die Miete, wenn ich gar nicht mehr arbeiten kann?".

Für uns ist es deshalb wichtig, Kunden mit unserem ERGO Unfallschutz mehr zu geben als nur das beruhigende Gefühl einer finanziellen Absicherung. Der ERGO Unfallschutz ist unsere Antwort auf die Frage „Was passiert danach?“. Denn auf Wunsch sind wir auch mit umfangreichen Unfall-Assistenzleistungen nach einem Unfall für unsere Kunden da.

Sofern mit uns vereinbart, berechnet sich die Höhe der Invalidität nach der verbesserten Gliedertaxe. Die abgebildete menschliche Grafik gilt gleichermaßen für Männer und Frauen. Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit von Sinnesorganen oder Körperteilen gelten grundsätzlich folgende Invaliditätsgrade:

Bei Teilverlust oder teilweiser Beeinträchtigung der Funktion gilt der entsprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzes.

Die verbesserte Gliedertaxe kann auch in Verbindung mit Mehrleistung oder Progression vereinbart werden. Dabei wird die Verbesserung der Invaliditätsgrade nur auf die Grund-Versicherungssumme berechnet. Die verbesserten Invaliditätsgrade finden somit keine Anwendung auf die Mehrleistung oder Progression.

Im ERGO Unfallschutz Vital wird die verbesserte Gliedertaxe nicht angeboten.