Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist eine der nachstehenden unfallbedingten Verletzungen:

  • Splitter-/Schnittverletzungen im Auge
  • Hand- oder Armbruch
  • Fuß- oder Beinbruch
  • Schlüsselbeinbruch
  • Bänderriss im Knie oder Sprunggelenk

oder

  • ein unfallbedingter vollstationärer Krankenhausaufenthalt von mindestens 14 Tagen

Die Leistungsdauer beträgt bis zu drei Monate ab dem Unfalltag. Es werden Leistungen bis zu einer Summe von insgesamt 2.500 Euro erbracht. Zusätzlich werden im Kaiser-Unfallschutz profi für den Fahrdienst für Mitarbeiter des Selbstständigen bis zu 2.500 Euro übernommen. Der Unfall-Mobilitäts-Service wird ausschließlich in Deutschland durchgeführt. Die Leistungen müssen mindestens 24 Stunden vor der Erbringung abgerufen werden.