Was wir für Sie tun
Wir schützen Sie bei gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter. Dafür
- sichern wir Personen- und Sachschäden ab
- prüfen wir, in welchem Umfang Ihre Schadenersatzpflicht besteht
- zahlen wir den entstandenen Schaden bis zur vereinbarten Versicherungssumme
- wehren wir unberechtigte Schadenersatzansprüche ab
- übernehmen wir alle Kosten der Schadenabwicklung und der Rechtsverteidigung
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Bauherr und Grundstücksbesitzer, zum Beispiel aus:
- Schäden aus dem Gebrauch von Kraftfahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als sechs Stundenkilometer (beispielsweise Bagger)
- Schäden durch selbst fahrende Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 Stundenkilometer
- Gewässerschäden; mitversichert sind so genannte Kleingebinde beispielsweise für Farben, Reinigungsmittelin Dosen oder Flaschen bis zu 240 Liter/Kilogramm beziehungsweise insgesamt 3.000 Liter/Kilogramm. Das gilt allerdings nicht für Anlagen wie zum Beispiel Heizöltanks
- von Ihnen am Bau selbst ausgeführte Arbeiten (Eigenleistung)
- Schäden, die Ihre Mithelfer verursachen
- Umweltschäden
Die Deckungssummen betragen bis zu
- zehn Millionen Euro für Personenschäden.
- zehn Millionen Euro für Sachschäden.
Versichert sind zum Beispiel nicht:
- Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen
- Schäden, die Sie selbst betreffen (so genannte Eigenschäden)
- Schäden durch senkung von Grundstücken
Lassen Sie uns gemeinsam über den passenden Versicherungsschutz für Sie sprechen. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin!
Ich möchte ein Angebot
ERGO Versicherung AG
- Für die Sicherheit beim Bauen reichen Helm und Handschuhe nicht aus. Selbst wenn man als Bauherr sachverständige Personen – wie Architekten oder Bauhandwerker – beauftragt hat, ist man von Haftpflichtansprüchen nicht befreit.
Auch die vorgeschriebenen Warnschilder „Betreten auf eigene Gefahr“ schützen den Bauherrn im Zweifelsfall nicht vor Forderungen, wenn es auf seiner Baustelle zu einem Unfall kommt.
- Der Vertrag gilt während der Bauzeit - längstens für die Dauer von fünf Jahren ab Vertragsbeginn.
- Unser Versicherungsschutz besteht nur, wenn Sie die Planung, Bauleitung und Bauausführung an Dritte (zum Beispiel Architekten, Bauträger und Bauunternehmer) vergeben.
- ERGO bietet einen günstiger Spezial-Tarif für Ein- und Zweifamilienhäuser* mit besonders günstigen Konditionen für Fertighäuser und beitragsfreier Mitversicherung Ihrer Eigenleistungen
*bis zu einer Bausumme von 500.000 Euro
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ERGO Versicherung AG
Folgende Versicherungen empfehlen wir als Ergänzung zu Ihrer Bauherren-Haftpflichtversicherung:
Feuerrohbauversicherung mit NeubauPlus
Sie schützt Sie während der gesamten Bauzeit vor den finanziellen Risiken durch Feuerschäden sowie zum Beispiel außergewöhnlichen Witterungseinflüssen, Vandalismus oder Diebstahl bereits installierter Gegenstände.
Private Unfallversicherung
Sie bietet Ihnen finanziellen Rückhalt - besonders wenn Sie sich in der Freizeit verletzen.
Ich möchte mehr über die private Unfallversicherung erfahren.
Risiko-Lebensversicherung
Sie sichert die Finanzierung Ihres Bauvorhabens sowie den Unterhalt der Familie im Falle Ihres Todes ab.
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Privat-Haftpflichtversicherung
Sie hilft finanziell, wenn Forderungen auf Sie zukommen, weil Sie anderen unabsichtlich einen Personen- oder Sachschaden zugefügt haben.
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