Die betriebliche Altersversorgung wird immer mehr zum unverzichtbaren Standbein einer nachhaltigen Altersvorsorge für Arbeitnehmer. Ihr Vorteil bei der Pensionskassenversorgung: Die Beiträge fließen durch die Förderung nach § 3 Nr. 63 Einkommenssteuergesetz „brutto für netto“ direkt in Ihre Altersvorsorge.