Die Direkt- bzw. Pensionszusage erfolgt als Versprechen des Arbeitgebers, im Versorgungsfall z.B. bei Rentenantritt, im Todesfall oder bei Invalidität Kapital- oder Rentenleistungen zu erbringen. Dieses Leistungsversprechen kann der Arbeitgeber mit einer Rückdeckungsversicherung bei ERGO absichern.