Unsere Tests für Dokumente

„Kann man das auch einfacher sagen?“

Wir wollen, dass Sie uns verstehen. Deswegen legen wir unsere Texte auch Testlesern vor. Anschließend formulieren wir unklare Passagen neu. Ein Beispiel aus unserer Reiseversicherung.

Verständlichkeit - ERGO Kundenbericht 2015Vorher: Wir leisten auch, wenn sich eine Vorerkrankung verschlechtert, wenn diese in den letzten sechs Monaten nicht behandelt wurde.
Nachher: Bei Vorerkrankungen leisten wir nur, wenn diese in den letzten sechs Monaten vor Vertragsabschluss nich behandelt wurden.

Vorher: Versicherungssumme Stornokosten- und Reiseabbruchversicherung
Nachher: Versicherungssumme Stornokosten- und Reiseabbruchversicherung (max. Reisepreis pro Reise)

Die ERV Reiseversicherung hat ihre „RundumSorglos-Jahresversicherung mit Selbstbeteiligung“ überarbeitet und das entsprechende so genannte Produktinformationsblatt angepasst. Vor dem ersten Einsatz wurde es zehn Testlesern vorgelegt, vorwiegend Auszubildenden der ERV. Sie hatten rund eine Viertelstunde Zeit, sich die Unterlagen anzuschauen und mussten dann zehn Fragen dazu beantworten. Beispiel: „Was übernimmt die ERV, wenn Sie eine Reise abbrechen müssen, weil Ihre Schwiegermutter zu Hause ins Krankenhaus gekommen ist und dringend Ihre Hilfe benötigt?“ Antwort: „Übernahme der zusätzlichen Kosten der Rückreise und nicht genutzter Reiseleistungen.“ Für die Beantwortung waren pro Punkt je 90 Sekunden Zeit.

Mehr als 90 Prozent aller Fragen wurden richtig beantwortet. Bei einigen Begriffen oder Passagen hatten die Tester allerdings Probleme, beispielsweise bei dem Satz: „Wir leisten auch, wenn sich eine Vorerkrankung verschlechtert, wenn diese in den letzten sechs Monaten nicht behandelt wurde.“ Nach der Kritik der Tester wurde der Satz umgestellt und verständlicher: „Bei Vorerkrankungen leisten wir nur, wenn diese in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss nicht behandelt wurden.“ An anderer Stelle wurde die Erklärung des Begriffs „Versicherungssumme“ hinzugefügt. Außerdem forderten die Probeleser deutlicher hervorzuheben, dass bei Tod eines Angehörigen die Stornoberatung angerufen werden kann.

Fazit: Der Aufwand hat sich gelohnt. Das ERV Informationsblatt wurde eindeutig verständlicher.