ERGO

Fragen und Antworten zum ERGO Kundenbeirat

Warum richtet ERGO einen Kundenbeirat ein?

Nur Sie als Kunde können uns sagen was Sie wirklich von Ihrer Versicherung erwarten. Deshalb gründen wir den ERGO Kundenbeirat: Ihre Wünsche, Ideen, Anregungen und Kritik helfen uns dabei unsere Angebote und Serviceleistungen für Sie zu verbessern. Um dieses Ziel zu erreichen treffen sich im Kundenbeirat bis zu 25 Kunden zwei Mal im Jahr, um

  • mit ERGO Verantwortlichen gemeinsam Services, Prozesse und Produkte aus Kundensicht zu diskutieren und Verbesserungen anzustoßen,
  • ERGO den „Spiegel“ aus Kundensicht vorzuhalten und
  • ERGO mit ihren Ideen und Impulsen zu inspirieren.

Kurzum: Wir setzen auf Ihre Ideen um ERGO zu verbessern.

Wer kann Mitglied im ERGO Kundenbeirat werden?

Alle volljährigen Kunden der ERGO Versicherungsgruppe sind eingeladen sich als Mitglied für den ERGO Kundenbeirat zu bewerben. Mitarbeiter und Vermittler der Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe können aus Gründen der Neutralität nicht Mitglied im Kundenbeirat werden.

Wer ist verantwortlich für den Kundenbeirat?

Schirmherrin des ERGO Kundenbeirats ist Ina Kirchhof - Mitglied des ERGO-Top Managements und verantwortlich für den Kundenservice.

„Ich habe das Amt der Schirmherrin für den Kundenbeirat aus Überzeugung übernommen, weil ich jeden Tag merke: Die Serviceerwartungen unserer Kunden an uns steigen. Ein Unternehmen, das den Kunden genau zuhört und versteht, kann nur gewinnen.“

Die Leitung der Sitzungen liegt in den Händen des ERGO Kundenanwalts.

Was sind die Auswahlkriterien für eine Mitgliedschaft im Kundenbeirat?

Die Mitglieder des Kundenbeirats stellen die Vertreter aller ERGO Kunden dar. Dementsprechend achten wir auf die richtige Mischung unterschiedlicher Kundenprofile. Dazu zählen z.B. die Abbildung verschiedener ERGO Gesellschaften und unterschiedliche Alters- und Berufsgruppen. Aber auch die Motivation zur Teilnahme im Kundenbeirat spielt eine wichtige Rolle.

Die Auswahl der Beiratsmitglieder wird von unserem Kooperationspartner Globalpark AG begleitet. Alle Bewerbungen werden durch Globalpark geprüft. Damit ist eine neutrale Auswahl der Kundenbeiratsmitglieder gewährleistet.

Wo und wie oft finden die Sitzungen des Kundenbeirats statt?

Die Sitzungen des Kundenbeirats finden zweimal pro Jahr statt. Je nach Tagesordnung wird die Dauer der Sitzungen unterschiedlich ausfallen – einen Tag sollten Sie jeweils einplanen.

Wie lange dauert eine Mitgliedschaft im Kundenbeirat?

Die Amtszeit des Kundenbeirats beträgt zwei Jahre. Danach erfolgt eine Neubesetzung. Die Mitgliedschaft im Kundenbeirat endet, wenn das Mitglied nicht mehr Kunde der ERGO ist.

Ist die Mitgliedschaft im Kundenbeirat verbindlich bzw. vertraglich geregelt?

Als Mitglied im Kundenbeirat unterschreiben alle Beiratsmitglieder eine kurze Mitgliedschaftsvereinbarung. In dieser Vereinbarung sind wesentliche Aspekte der Zusammenarbeit zwischen ERGO und Kunden geregelt. Die Grundlage der Vereinbarung stellt die Satzung des Kundenbeirats dar.

Satzung zum ERGO Kundenbeirat (PDF-Datei)

Werden meine Kosten als Mitglied des Kundenbeirats erstattet?

Natürlich ist die Mitgliedschaft im Kundenbeirat mit etwas zeitlichem Aufwand verbunden. Deshalb bekommen alle Mitglieder ein Sitzungsgeld (300 Euro) und die Reise- und Übernachtungskosten erstattet.

An wen wende ich mit bei weiteren Fragen zum ERGO Kundenbeirat?

Wenn Sie noch Fragen zum Kundenbeirat haben rufen Sie die kostenfreie Infohotline 
(Montags - Freitags, 9 - 21 Uhr) an:
Tel 0800 955-7755 (Ihr Anruf ist innerhalb Deutschlands gebührenfrei)

Oder schreiben Sie eine E-Mail: kundenbeirat@ergo.de

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