Vorsorge & Beruf

Vorsorge & Beruf - Archiv 2010

Unsere Verbraucherthemen zu „Vorsorge & Beruf“ aus dem Jahr 2010.

Hinweis: Ältere Beiträge können von der aktuellen Rechtslage abweichen.

15. Dezember 2010 - Vorausschauen und vorsorgen (In weiser Voraussicht)

In weiser Voraussicht
Vorausschauen und vorsorgen

Eine Geburtstagstorte, üppig bestückt mit 80 leuchtenden Kerzen – jeder zweite Deutsche könnte in den Genuss dieses grandiosen Anblicks kommen. Denn 50 Prozent der Männer hierzulande werden laut Statistischem Bundesamt ihren 80., die Hälfte der Frauen sogar ihren 85. Geburtstag feiern. Doch die Aussicht auf ein stolzes Alter wirft auch ernsthafte Fragen auf. Etwa wer die eigenen Geschäfte übernimmt, wenn man plötzlich ausfällt. Oder wer den eigenen Willen durchsetzt, wenn man ihn selbst nicht mehr formulieren kann. Über die reine Erbschafts- und Nachfolgeplanung hinaus wird es heutzutage zunehmend wichtig, auch für den Fall der eigenen Geschäftsunfähigkeit umfassende Vorsorge zu betreiben. „Ein Testament allein ist in der Regel nicht ausreichend“, wissen die Experten der ERGO Lebensversicherung und raten: „Damit Angehörige oder Vertrauenspersonen im Ernstfall rasch und in Ihrem Sinne handeln können, sollten Sie sie mit Vollmachten ausstatten.“ Was nämlich Viele nicht wissen: Selbst der Ehepartner oder eigene Kinder müssen sonst oft zeitraubende gerichtliche Umwege gehen, um stellvertretend wichtige medizinische Entscheidungen zu treffen oder dringende Bankgeschäfte abzuwickeln. Grundsätzlich empfiehlt sich hier eine General- und Vorsorgevollmacht, die notariell beglaubigt sein sollte.

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15. Dezember 2010 - Medizinische Grenzen genau festlegen (In weiser Voraussicht)

In weiser Voraussicht
Medizinische Grenzen genau festlegen

Eine Stimme bei medizinischen Entscheidungen haben, selbst wenn man sich nicht mehr mitteilen kann – das ist der Sinn eine Patientenverfügung. Hierin lässt sich beizeiten festlegen, wie lange und mit welchen Methoden man im Ernstfall behandelt werden möchte. Um seinen Willen festzuhalten reicht grundsätzlich eine schriftliche Abfassung, die keine vorgeschriebene Form erfüllen muss. „Der Behandlungswunsch muss aber so konkret wie möglich erkennbar sein“, raten die Experten der ERGO Lebensversicherung. Allgemeine Formulierungen wie „Verzicht auf Apparatemedizin“ sind dagegen missverständlich. Besser ist es, explizite Situationen zu nennen und zu begründen, warum man in diesen nicht weiter behandelt werden möchte. Einen praktischen Wegweiser bieten hier Formulierungshilfen, wie sie etwa das Bundesjustizministerium oder die Ärztekammern anbieten. „Je genauer auch die persönlichen Gründe für die Patientenverfügung dargelegt werden, desto besser können später Ärzte und Vorsorgebevollmächtigte in Zweifelsfällen entscheiden“, raten die ERGO-Experten.

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15. Dezember 2010 - Die Lieben finanziell absichern (In weiser Voraussicht)

In weiser Voraussicht
Die Lieben finanziell absichern

Wer mitten im Leben steht, verdrängt gern den Gedanken, dass manchmal schon ein kleiner Moment alles verändern kann: Wird beispielsweise ein Elternteil plötzlich aus dem Leben gerissen, müssen die Hinterbliebenen nicht nur mit dem menschlichen Verlust fertig werden: „Wo eine entsprechende Vorsorge fehlt, steht die Familie in diesem Fall nicht selten auch wirtschaftlich mit dem Rücken zur Wand: „Der Staat kann mit durchschnittlich 551 Euro Witwenrente die entstandene Lücke keinesfalls schließen“, wissen die Experten der ERGO Lebensversicherung. In solchen Fällen bietet die Risikolebensversicherung eine verlässliche Absicherung – gerade für Angehörige, die kein eigenes Einkommen erzielen und daher nicht in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Insbesondere für junge Familien mit knappem Haushaltsbudget ist dieser Risikoschutz eine günstige Variante der Absicherung. Wer auch in höherem Alter seine Angehörigen vor finanziellen Belastungen schützen möchte, ist dagegen mit einer Sterbegeldversicherung gut beraten. „Sie deckt die teilweise erheblichen Kosten, die mit dem eigenen Ableben verbunden sind, und gibt damit Vielen das gute Gefühl, schon zu Lebzeiten wichtige Einzelheiten geregelt und finanziell vorgesorgt zu haben“, so die Erfahrung der ERGO-Experten.

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14. Dezember 2010 - Expertengespräch - Riester-Förderung: Sparer sollten kein Geld verschenken!

ERGO Expertengespräch:
Riester-Förderung: Sparer sollten kein Geld verschenken!

Wer mit der Riester-Rente fürs Alter vorsorgt, darf sich über Unterstützung vom Staat freuen. Die volle Förderung erhalten Riester-Sparer aber nur, wenn sie einen Zulagenantrag stellen und Beiträge in ausreichender Höhe in ihren Vertrag einzahlen. Wer die Förderung für 2008 noch erhalten möchte, muss sich beeilen: Die Frist für den Antrag endet am 31. Dezember 2010, erklärt Tatjana Höchstödter, Expertin für private Altersversorgung bei der ERGO Versicherungsgruppe.

Der Staat fördert die rund 14 Millionen Riester-Verträge der Deutschen – das müsste inzwischen doch weithin bekannt sein.
Nicht unbedingt. Die Universität Freiburg hat jüngst errechnet, dass die Riester-Sparer für das Jahr 2007 rund eine Milliarde Euro an Fördergeldern verschenkt haben. Jeder vierte Beitragszahler stellte keinen Zulagenantrag. Andere wiederum haben zu geringe Beiträge gezahlt, so dass sie nicht die volle Förderung erhalten haben.

Was genau ist zu tun, damit das Geld vom Staat wirklich fließt?
Die Förderung muss der Riester-Sparer beantragen, und dafür gilt eine Zweijahres-Frist. Wer beispielsweise für das Jahr 2008 das Geld einfordern möchte, muss dies bis Ende dieses Jahres tun. Wie genau der Antrag gestellt wird, weiß der Anbieter, bei dem der Riester-Sparer seinen Vertrag abgeschlossen hat. Am einfachsten ist es, wenn mit dem ersten Zulagenantrag gleich ein Dauerzulagenantrag gestellt wird. Die staatliche Förderung wird dann Jahr für Jahr automatisch beantragt. Wer einen Dauerzulagenantrag stellt, sollte aber trotzdem nicht vergessen, Änderungen der persönlichen Situation in Punkto Einkommen, Familienstand oder bei Geburt eines Kindes rechtzeitig mitzuteilen.

Lohnt sich die staatliche Riester-Förderung überhaupt?
Ja, sie lohnt sich für jeden Riester-Sparer. Seit 2008 zahlt der Staat eine jährliche Grundzulage in Höhe von 154 Euro. Für jedes Kind gibt es 185 Euro; wenn es 2008 oder später geboren wurde, sind es sogar 300 Euro. Berufseinsteiger unter 25 Jahren erhalten einmalig eine um 200 EUR erhöhte Grundzulage, den so genannten Berufseinsteigerbonus. Die vollen staatlichen Zulagen gibt es, wenn der Sparer inklusive der Zulagen vier Prozent seines Bruttoeinkommens des Vorjahres eingezahlt hat – maximal 2.100 Euro.

Expertein Tatjana Höchstödter 

22. November 2010 - Senioren-Unfallversicherung

Deutsche Rentner leben gefährlich…
Senioren-Unfallversicherung

SeniorenunfallAllein in Deutschland ereignen sich jedes Jahr über neun Millionen Unfälle. Ein Großteil davon nicht etwa in Schule oder Beruf, sondern in den eigenen vier Wänden. Doch wenn in der Freizeit etwas passiert, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Ein Umstand, der gerade der hoch-aktiven Generation 55+ zum Verhängnis werden könnte. Denn wer seinen wohlverdienten Ruhestand genießt, hat immer „Freizeit“ – und damit keinen gesetzlichen Unfallschutz.
Was das für die Betroffenen bedeutet und wie sie sich trotzdem schützen können, weiß Rudolf Kayser von ERGO.

Lange vorbei sind die Zeiten, in denen das durchschnittliche Rentnerleben „grau in grau“ und oft wenig abwechslungsreich war. Wer heute seinen Ruhestand vor Augen hat, der sollte bereits frühzeitig planen – schließlich möchte man in der Rente das Leben genießen, Spaß haben und die Welt sehen. Umso ärgerlicher, wenn dann ein plötzliches Ereignis, wie beispielsweise ein komplizierter und schmerzhafter Knochenbruch, die lange geschmiedeten Pläne (erstmal) zunichte macht – oder schlimmer noch: einen bleibenden und womöglich kostspieligen Schaden hinterlässt.

Wenn ein Unfall passiert…
„Gefahren lauern im Grunde immer und überall“, bestätigt ERGO-Experte Kayser. „Doch gerade im fortgeschrittenen Alter kann schon ein kleiner Fehltritt zu schweren und langwierigen Verletzungen führen. Denn leider lassen ja auch die Selbstheilungskräfte des Körpers zunehmend nach.“ Ein eigentlich simpler Sturz mit dem Fahrrad, beim Wandern im Urlaub oder beim Hausputz endet so schnell in der Klinik. Die anschließende Rehabilitationsphase dauert dann nicht nur wesentlich länger als in jungen Jahren, sondern ist mitunter auch wesentlich kostenintensiver. Und ist nach einem Unfall die Mobilität – etwa durch einen schmerzhaften Oberschenkelhalsbruch – eingeschränkt, stellen sich zudem eine ganze Reihe wichtiger organisatorischer Fragen: Wer erledigt den Haushalt und sorgt für den Partner? Wie komme ich eigentlich zum Arzt oder in die Apotheke? Und wer kümmert sich um das geliebte Haustier?

Schnell zurück zur Normalität
Zwar übernimmt in der Regel die Krankenkasse alle Ausgaben für die notwendige medizinische Behandlung. Für alle anderen Kosten muss der Verunglückte jedoch selbst aufkommen. Sowohl bei besonders komplizierten als auch sehr langen Genesungsphasen entstehen so oft Mehrkosten, die nur schwer zu schultern sind. „Glück im Unglück hat in dieser Situation, wer ausreichend vorgesorgt hat“, bestätigt der ERGO-Experte und rät besonders Menschen ab Mitte 50, zunächst ausführlich zwischen den verschiedenen Angeboten zu vergleichen. „Für die Generation 55+ stehen bei einer privaten Unfallversicherung schließlich ganz andere Sorgen und Probleme im Mittelpunkt als etwa bei einem Mitt-Dreißiger – das sollte sich auch in der entsprechenden Versicherung widerspiegeln.“

Übrigens: Wer oft und gerne mit seinen (minderjährigen) Enkeln in den Urlaub fährt, kann diese bei speziell zugeschnittenen Tarifen auch direkt mitversichern!

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2. November 2010 - Expertengespräch - Inflation nagt an der Lebensversicherung: So schützt die Automatik vor Verlusten

ERGO Expertengespräch:
Inflation nagt an der Lebensversicherung: So schützt die Automatik vor Verlusten

Die schönsten Beispielrechnungen für eine Lebens- oder Rentenversicherung nützen wenig, wenn man zwei Effekte außer Acht lässt: Die Inflation sorgt dafür, dass die Kaufkraft des Geldes allmählich sinkt. Zudem können sich die Lebensumstände ändern, so dass mehr Geld als ursprünglich geplant benötigt wird. Mit der so genannten Automatik, auch Dynamik genannt, lassen sich die Leistungen in der Lebensversicherung erhöhen. Wie dies funktioniert, erläutert Tatjana Höchstödter, Expertin für private Altersversorgung bei der ERGO Versicherungsgruppe.

Wie groß sind die Auswirkungen der Inflation im Laufe der Jahrzehnte?
Man darf sie nicht unterschätzen, auch wenn die Inflationsraten derzeit niedrig sind. Wenn man beispielsweise von einer Inflationsrate von durchschnittlich zwei Prozent pro Jahr ausgeht, haben 30.000 Euro nach 20 Jahren etwa ein Drittel ihrer Kaufkraft verloren. Gerade für Lebensversicherungen, die erst in zwei oder drei Jahrzehnten zur Auszahlung anstehen, hat dieser schleichende Verlust erhebliche Folgen.

Wie können Versicherte sich davor schützen?
Mit Hilfe der so genannten Automatik. Darunter versteht man das Recht des Kunden, die Leistungen aus der Versicherung ohne eine erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Diese Automatik ist nicht nur sinnvoll, um den schleichenden Kaufkraftverlust auszugleichen, sondern auch, um einen gestiegenen Lebensstandard zu berücksichtigen - Berufstätige verdienen im Laufe der Jahre üblicherweise mehr.

Für höhere Leistungen muss man höhere Beiträge zahlen. Geschieht das auch automatisch?
Ja, Versicherer wenden im Wesentlichen zwei unterschiedliche Verfahren an. Das erste: Der Beitrag erhöht sich jährlich um einen festen Prozentsatz. Das zweite: Der Beitrag steigt im gleichen Maße wie der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung, mindestens aber um fünf Prozent. In der Regel geschieht auch dies jährlich. Beiträge und Leistungen werden auf diese Weise der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung angepasst.

Was ist, wenn sich der Versicherte gerade keine höheren Beiträge leisten kann?
Dann muss er innerhalb eines Monats der Erhöhung widersprechen. Insgesamt lässt sich die Erhöhung zweimal hintereinander ablehnen. Erst beim dritten Mal erlischt das Recht auf eine Anpassung ohne Gesundheitsprüfung.

Lassen sich Beiträge und Leistungen auch in größerem Umfang erhöhen, wenn eine neue Lebenssituation dies erforderlich macht?
Dafür gibt es die Nachversicherungsgarantie, die in einem Vertrag mit automatischer Beitragsanpassung in der Regel enthalten ist. Über die jährliche Steigerung hinaus kann der Versicherte Beiträge und Leistungen erhöhen, wenn er beispielsweise nach dem Kauf eines Eigenheims oder der Geburt eines Kindes einen umfassenderen Schutz benötigt. Versicherte sollten beachten, dass diese Nachversicherungsgarantie ebenfalls erlischt, wenn nach der dritten Ablehnung in Folge die Automatik entfällt.

Expertein Tatjana Höchstödter 

18. Oktober 2010 - Wenn Vater Staat zum Stiefvater wird… (Berufsunfähigkeit)

Wenn Vater Staat zum Stiefvater wird…
Berufsunfähigkeit: Absicherung für die eigene Arbeitskraft  

BerufsunfähigkeitDer fitte, tatendurstige Ruheständler – mit steigendem Renteneintrittsalter wird dieses Klischee immer mehr zur Ausnahme: Rund zwei Drittel aller Erwerbstätigen ziehen sich heute schon vor Erreichen des Pensionsalters aus dem Berufsleben zurück, mehr als ein Drittel davon aus gesundheitlichen Gründen. Wann jemand berufsunfähig wird, hängt nicht unbedingt nur vom Job ab, gibt die Expertin der ERGO Lebensversicherung, Tatjana Höchstödter, zu bedenken: „Auch jüngere Menschen können, etwa nach einem schweren Unfall, dauerhaft an der Ausübung ihres Berufes gehindert sein.“ Wer für diesen Fall nicht verlässlich vorgesorgt hat, dem droht nicht selten der soziale Abstieg.

Während die Vollkasko-Versicherung eines Neuwagens für die meisten Menschen eine Selbstverständlichkeit ist, hat sich die Absicherung der eigenen Arbeitskraft noch nicht überall durchgesetzt: Nur jeder Fünfte hat in punkto Berufsunfähigkeit vorgesorgt. Vor allem in jungen Jahren machen sich viele das Risiko gar nicht bewusst – oder denken, sie könnten für den Fall des Falles selbst genügend Rücklagen bilden. „Der Durchschnittsverdiener kam 2008 auf ein Monatseinkommen von knapp 3.100 Euro brutto. Wird er Mitte Dreißig berufsunfähig, muss er bis zur Rente rein rechnerisch einen Verdienstausfall in Höhe von mindestens 1,1 Millionen Euro verkraften“, rechnet die ERGO-Expertin vor. Diesen Einkommensausfall fängt Vater Staat nicht auf: Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente wurde 2001 durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt. Die Hürden für deren Bewilligung liegen seither deutlich höher: Nur knapp die Hälfte der gestellten Anträge wurde 2009 genehmigt. Bei voller Erwerbsminderung erhielten die Betroffenen dann im Durchschnitt 643 Euro monatliche Rente.

Vorsorgen – aber richtig!
Bereits in jungen Jahren Vorsorge zu treffen, lohnt sich gleich in mehrfacher Hinsicht: Die Kosten für die Absicherung liegen deutlich niedriger, weil der Beitrag bei einem 20-Jährigen geringer ist als bei einem Versicherten, der beispielsweise erst mit 40 die Versicherung abschließt. Und meist gibt es in jungen Jahren auch noch keine schwerwiegenden Vorerkrankungen, die sich ungünstig auf die Beiträge auswirken können. „Gerade junge Menschen sollten bei der Ausgestaltung ihrer Vorsorge darauf achten, dass diese auch mit veränderlichen Lebensumständen Schritt halten kann“, rät ERGO-Expertin Tatjana Höchstödter. Käme ein 25-jähriger Single mit 1.500 Euro monatlich noch spielend über die Runden, braucht ein 40-jähriger Familienvater im Fall seiner Berufsunfähigkeit weit mehr Geld zur Sicherung des Familien-Lebensunterhalts. Hätte er die Versicherungsleistung seit dem Abschluss nicht angepasst, müsste er sich drastisch einschränken – eine 1995 festgelegte Berufsunfähigkeitsrente von 1.500 Euro hätte bis 2010 zudem spürbar an Kaufkraft verloren. „Deshalb sollte besonders die Absicherung der Berufsunfähigkeit in regelmäßigen Abständen an steigende Einkommen sowie wachsende Bedürfnisse angepasst werden“, so die ERGO-Expertin. Eine automatische Anpassung (Dynamik) der Beiträge und Leistungen gehört daher unverzichtbar dazu – zumal dann über die so genannte „Nachversicherungsgarantie“ auch eine weitergehende Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich wird.

Altersvorsorge sollte weiter gehen!
Extrem wichtig bei der Festlegung der Höhe einer Berufsunfähigkeitsrente: Als Berechnungsbasis sollten nicht nur die individuellen Lebenshaltungskosten dienen, sondern unbedingt auch die monatlichen Ausgaben für die private Altersvorsorge. Denn, so Tatjana Höchstödter: „Wer für Jahre im Beruf ausfällt, spürt dies später empfindlich bei der gesetzlichen Rente. Bleibt infolgedessen aber auch noch die private Altersvorsorge auf der Strecke, da die Verträge aufgrund der finanziellen Verhältnisse gekündigt oder still gelegt werden müssen, läuft der Betroffene direkt auf die nächste, schmerzhafte Versorgungslücke zu.“ Ob Riester-Rente, Lebensversicherung oder Fonds-Sparplan: Die Beiträge dafür gehören zu den unverzichtbaren, monatlichen Fixkosten, die es für den Fall der Fälle mit abzusichern gilt. Wer hier entsprechend vorgesorgt hat, kann trotz gesundheitlicher Probleme einem zumindest wirtschaftlich weitgehend entspannten Ruhestand entgegensehen. 

Quelle: ERGO
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6. Oktober 2010 - Gesetzliche Pflegeversicherung reicht oft nicht aus

Selbstbestimmt im Alter: Mit der richtigen Vorsorge
Gesetzliche Pflegeversicherung reicht oft nicht aus

Auch junge Menschen können unversehens zum Pflegefall werden, etwa nach einem schweren Verkehrsunfall oder einem Schlaganfall. Immer ist ein solches Ereignis ein Wendepunkt im Leben einer Familie, wissen die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung. „Betroffene und Angehörige sind von der Situation zunächst oft überfordert und müssen neben dem gravierenden Schicksalsschlag auch die wirtschaftlichen Folgen verkraften.“ Wer mit einer privaten Pflegezusatzversicherung vorgesorgt hat, kann die Belastungen für alle Beteiligten deutlich reduzieren. Denn die gesetzliche Pflegeversicherung deckt, je nach Grad der Pflegebedürftigkeit, nur einen gewissen Grundbedarf – meist liegen die Mittel jedoch unter dem tatsächlichen Pflegeaufwand.“, so die Experten der DKV. So bleiben selbst pflegende Angehörige, die durch die Pflegeversicherung bezuschusst werden, oft noch nebenbei erwerbstätig.

Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung
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6. Oktober 2010 - Eigene Wünsche regeln – die Patientenverfügung

Selbstbestimmt im Alter: Mit der richtigen Vorsorge
Eigene Wünsche regeln - die Patientenverfügung

Laut Umfragen möchten über 80 Prozent der Deutschen selbst über die Einleitung lebensverlängernder Maßnahmen entscheiden – und verfassen deshalb vorsorglich eine so genannte Patientenverfügung. Sie gibt vor, wie bzw. wie lange der Betroffene im Falle einer schweren Erkrankung therapiert werden will, falls er sich dazu nicht mehr äußern kann. „Das Abfassen einer solchen Verfügung ist allerdings nicht ganz einfach“, wissen die Experten der DKV. Denn: „Der Verfasser muss dabei so konkret wie möglich werden – Aussagen wie „ich möchte nicht an Apparaten hängen“ erschweren dem Arzt im Ernstfall die Entscheidung.“ Der Wille des Patienten ist seit der Neufassung des Patientenverfügungsgesetzes im Herbst 2009 für Ärzte verbindlich. Ältere Verfügungen sind zwar trotz neuer Rechtslage gültig, sollten aber generell von Zeit zu Zeit überprüft werden, raten die DKV-Experten. Damit das Dokument im Ernstfall zuverlässig gefunden wird, ist eine Hinterlegung der Urkunde beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer sinnvoll. Wer keine Angehörigen hat, die sich um die Durchsetzung der Verfügung kümmern, erhält Hilfe von der gemeinnützigen Bundeszentrale für Patientenschutz.

Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung
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6. Oktober 2010 - Vorsorgevollmachten sichern zusätzlich ab

Selbstbestimmt im Alter: Mit der richtigen Vorsorge
Vorsorgevollmachten sichern zusätzlich ab

Weniger bekannt, aber genauso wichtig wie die Patientenverfügung, ist die Errichtung einer Vorsorgevollmacht, raten die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung: „Sie ergänzt die Patientenverfügung, indem sie eine Vertrauensperson bestimmt, die im Ernstfall für den Betroffenen handlungsfähig ist. Selbst nahe Familienangehörige können nämlich ohne entsprechende Ermächtigung nicht tätig werden.“ Wichtig ist im Vorfeld eine solide Beratung durch die örtliche Betreuungsbehörde, einen Anwalt oder Notar. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht nötig, kann aber im Streitfall hilfreich sein. Was viele nicht wissen: Die Vollmacht braucht nicht beim Notar hinterlegt werden – wer sie wirklich braucht, ist der Bevollmächtigte. „Nur wenn dieser in Besitz der Urkunde ist, kann er auch im Namen des Vollmachtgebers handeln“, so ein Hinweis der DKV-Experten. Dies gilt auch bei einer Kontovollmacht sowie der so genannten postmortalen Vollmacht. Sie erlaubt im Todesfall die Fortführung der Geschäfte durch einen Bevollmächtigten, so lange das Erbe noch nicht endgültig geklärt ist.

Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung
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21. September 2010 - Expertengespräch - Altersarmut bleibt weiblich

ERGO Expertengespräch:
Altersarmut bleibt weiblich

Die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache: Gesetzliche Altersrenten für Frauen in Deutschland sind im Durchschnitt nur etwa halb so hoch wie Renten für Männer. Auch wenn sich die Abstände allmählich verringern, rechnen Experten in der gesamten Altersvorsorge weiter mit einer „weibliche Rentenlücke“ in Billionenhöhe. Die Folge: Gerade Frauen sind von Altersarmut bedroht. Sie sollten sich daher verstärkt mit ihrer finanziellen Situation im Alter beschäftigen, rät Tatjana Höchstödter, Expertin für private Altersversorgung bei der ERGO Versicherungsgruppe.

Warum sind die Unterschiede zwischen Männer und Frauen in der gesetzlichen Rente so groß?
Dafür gibt es mehrere Ursachen. Hauptursache ist nach wie vor, dass Frauen im Durchschnitt 20 Prozent weniger verdienen als Männer und damit weniger in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Hinzu kommen lange Unterbrechungen: Immer noch kümmern sich vor allem Frauen um die Erziehung der Kinder oder die Pflege von Angehörigen. Gerade in der für die Altersvorsorge wichtigen Phase der Lebensmitte, also zwischen 30 und 59 Jahre, sind zwei Drittel der Frauen entweder Teilzeit oder gar nicht beschäftigt. Wenn sich eine Hausfrau jahrelang um Familie und Haushalt kümmert, verdient diese Tätigkeit hohe gesellschaftliche Anerkennung. Der gesetzliche Rentenanspruch daraus ist allerdings gering bis gar nicht existent. Problematisch ist auch, dass in dieser Zeit die private Vorsorge häufig nicht aufrecht erhalten werden kann, weil das Geld fehlt.

Was können Frauen tun, um ihre finanzielle Versorgung im Alter zu sichern?
Ein erster Schritt sollte es sein, mögliche Erziehungszeiten für die Bemessung der gesetzlichen Rente berücksichtigen zu lassen. Ein Beispiel: Für Kinder, die 1992 oder später geboren worden sind, werden dem Elternteil, der die Kinder hauptsächlich betreut hat, drei Jahre Beitragszeit nach dem Durchschnittseinkommen gutgeschrieben. Damit die Kindererziehungszeiten im Versicherungskonto berücksichtigt werden, ist es erforderlich, einen Antrag beim Rentenversicherungsträger zu stellen.

Das allein dürfte aber kaum reichen, um die Altersvorsorge spürbar zu verbessern.
Nein, ebenso notwendig ist es, privat fürs Alter vorzusorgen. Eine Emnid-Umfrage im Auftrag der ERGO Versicherungsgruppe hat ergeben, dass Frauen am häufigsten aus Geldmangel nicht privat fürs Alter vorsorgen. Dabei muss dies nicht teuer sein, wie das Beispiel Riester-Rente zeigt. Um in den Genuss staatlicher Zulagen zu kommen, müssen mindestens vier Prozent des Vorjahreseinkommens in den Vertrag eingezahlt werden. Dies ist für Frauen gerade dann attraktiv, wenn sie Teilzeit arbeiten und ihre Kinder in den Vertrag aufnehmen. Durch die staatliche Grundzulage in Höhe von 154 Euro und Kinderzulagen von bis zu 300 Euro pro Kind bleibt unterm Strich ein relativ geringer Eigenbeitrag.

Was empfehlen Sie jungen Frauen, die am Anfang ihres Berufslebens stehen und für die Kinderbetreuung erst in einigen Jahren ein Thema sein wird?
Berufsanfängerinnen sollten die Jahre, in denen sie voll arbeiten, auf jeden Fall für die Altersvorsorge nutzen, etwa für eine private Rentenversicherung. Wenn später das Einkommen sinkt, ist es möglich, den Beitrag anzupassen oder den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Gerade für gutverdienende Berufsanfängerinnen kann eine abgekürzte Beitragszahlungsdauer von Vorteil sein: Der monatliche Beitrag beispielsweise für eine Rentenversicherung liegt dann zwar höher. Aber auf diese Weise wird gleich zu Anfang vergleichsweise viel Kapital angespart. Dadurch fällt über die Zeit der Zinseszinseffekt stärker aus. Dies wiederum ist dann ein Ausgleich dafür, dass die Beitragszahlung deutlich früher endet, beispielsweise schon nach 10 statt nach 40 Jahren und somit trotzdem die gleiche Rentenleistung finanziert wird. Auf diese Weise können Frauen schon in jungen Jahren dafür sorgen, dass sie im Alter finanziell auf der sicheren Seite sind.

Expertein Tatjana Höchstödter 

15. September 2010 - Wer den Schaden hat… (Selbstständigkeit)

Sorgenfrei in die Selbstständigkeit
Wer den Schaden hat…

Eine Existenzgründung bedeutet Unabhängigkeit und die Realisierung beruflicher Träume – aber auch eine hohe Verantwortung. Diese beginnt beim umsichtigen Umgang mit den Produktionsmitteln: „Moderne EDV-Systeme oder Spezialmaschinen erleichtern einerseits die Arbeitsabläufe. Durch ihre Komplexität besitzen sie jedoch auch eine hohe Anfälligkeit. Schon ein Material- oder Bedienungsfehler kann fatale Folgen haben, die über eine teure Reparatur weit hinausgehen: Oft führt ein Ausfall zu erheblichen Folgeschäden, wenn beispielsweise die Produktion unterbrochen werden muss“, erläutern die Experten der ERGO Versicherung. Auch „höhere Gewalt“ kann den Ablauf im Betrieb stören, sei es durch Blitzeinschlag, Kurzschluss oder den gefürchteten Wasserschaden, der das mit Designermöbeln eingerichtete Büro in eine Sumpflandschaft verwandelt. „Es sollte keinesfalls dort gespart werden, wo es um den Schutz von Einrichtung und Arbeitsgeräten geht“, empfehlen die ERGO-Experten: „Rauchmelder, Sicherheitssteckdosen, Warnhinweise – wer an solche Details denkt, kann sich mit einem relativ geringen finanziellen Einsatz vor teuren Reparaturen schützen.“ Eine Garantie können die richtigen Vorsichtsmaßnahmen jedoch nicht immer bieten. Um für alle Fälle gewappnet zu sein, sollten sich Existenzgründer daher auch frühzeitig Gedanken über den richtigen Versicherungsschutz machen. Der setzt sinnvollerweise dort an, wo die aktive Vorsorge an ihre Grenzen stößt.

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15. September 2010 - Wo gehobelt wird… (Selbstständigkeit)

Sorgenfrei in die Selbstständigkeit
Wo gehobelt wird…

Wo mit gefährlichen Geräten oder Materialien gearbeitet wird, besteht ein erhöhtes Unfall- und Schadenrisiko. Die Experten der ERGO Versicherung raten deshalb: „Gerade in Unternehmen müssen geltende Sicherheitsbestimmungen daher unbedingt eingehalten werden. So lassen sich Schadensfälle am effektivsten verhindern.“ Hat der Unternehmer umfassend vorgesorgt, ist er im Fall des Falles auch bei eventuell an ihn gerichteten Schadenersatzforderungen durch Dritte eher auf der sicheren Seite – und für etwaige Rechtsstreitigkeiten besser gewappnet. Sollte bei aller Vorsicht trotzdem einmal etwas passieren, hilft in der Regel eine klassische Betriebshaftpflicht. Allerdings gehören nicht nur Sach- oder Personenschäden zum Unternehmer-Risiko: „Berater, Gutachter oder Dienstleister können bei Irrtümern, Fehleinschätzungen und Missverständnissen, die sie selbst verschuldet haben, in die finanzielle Verantwortung genommen werden. Diese so genannten ‚Berufsversehen’ lassen sich häufig leider nicht ausschließen“, wissen die Experten der ERGO Versicherung und erklären: „Wenn beispielsweise nach einem Softwareupdate der Onlineshop eines Kunden nicht mehr funktioniert, kann dieser den Dienstleister für den entstandenen Schaden in Anspruch nehmen.“ Deshalb sollte im jungen Unternehmen neben einer soliden Projektplanung mit abschließender Qualitätskontrolle auch eine Berufs- bzw. Vermögenshaftpflicht zum Standard gehören.

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15. September 2010 - Wegen Krankheit geschlossen… (Selbstständigkeit)

Sorgenfrei in die Selbstständigkeit
Wegen Krankheit geschlossen…

Geschäftsidee, Gesundheit und Arbeitskraft sind das wichtigste Kapital eines Existenzgründers. Um für den Fall einer Krankheit gewappnet zu sein, sollten besonders Selbstständige ihre Krankenversicherung mit Bedacht wählen – inzwischen besteht auch für sie eine Krankenversicherungspflicht. Sowohl gesetzliche als auch private Kassen bieten eine Grundversorgung, die alle wichtigen medizinischen Leistungen beinhaltet. Wer auf eine umfassende Absicherung Wert legt, hat bei der privaten Krankenversicherung in der Regel zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten: „Je nach Tarif kann der Versicherte etwa eine Fülle von Zusatzleistungen vereinbaren, wie etwa die freie Arztwahl, Chefarztbehandlung oder alternative Heilmethoden“, wissen die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung. Was allerdings, wenn ein Unfall mit Langzeitfolgen die geschäftliche Existenz bedroht? Eine bleibende Verletzung oder Behinderung kann die Fortführung der Geschäfte über lange Zeit erschweren oder sogar ganz unmöglich machen: „Während eine Krankenversicherung für die medizinische Versorgung aufkommt, hilft die Unfallversicherung, Ausfallzeiten finanziell zu überbrücken. Dies geschieht durch Einmalzahlungen oder auch eine laufende Rente, falls die Arbeitskraft dauerhaft beeinträchtigt ist“, erklären die Versicherungs-Experten der ERGO. Eine Unfallversicherung deckt hierbei nicht nur Arbeitsunfälle ab, sondern tritt auch ein, falls dem Versicherten in der Freizeit etwas zustößt.

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13. September 2010 - Der eigene Herr sein – mit allen Konsequenzen (Existenzgründer)

Der eigene Herr sein – mit allen Konsequenzen
Woran Existenzgründer unbedingt denken sollten 

ExistenzgründerFür viele Deutsche ist der Schritt in die berufliche Selbstständigkeit eine reizvolle Alternative zum Angestelltendasein. Nicht verwunderlich, denn wenige Jahre nach der erfolgreichen Existenzgründung lockt nicht nur ein potentiell besseres Gehalt. Auch die Aussicht darauf, sein eigener Chef zu sein, klingt verlockend. Doch Vorsicht: Selbstständige sind auch für ihre persönliche Vorsorge selbst verantwortlich – und oft stärker von Altersarmut bedroht als ihre angestellten Berufsgenossen. Was Existenzgründer deshalb schon frühzeitig bedenken sollten, wissen die Experten der ERGO Lebensversicherung. Die ERGO Versicherungsgruppe unterstützt besonders aussichtsreiche Kandidaten im Rahmen eines Gründer-Wettbewerbs.

Die Zeichen stehen günstig: Trotz Finanzkrise und Kreditklemme stieg die Zahl der Existenzgründungen in Deutschland allein von 2008 auf 2009 um 4,1 Prozent. Auch der deutsche Geschäftsklimaindex befindet sich aktuell im Höhenflug, was gute Perspektiven für den Aufbau eines eigenen Unternehmens verheißt. „Wer sich auf das Wagnis ‚Selbstständigkeit’ einlässt, sollte stets vorausschauend planen und gewissenhaft kalkulieren“, raten die ERGO-Experten, damit dem erfolgreichen Unternehmer spätestens beim Eintritt in den Ruhestand kein böses Erwachen droht.“

Gut geplant ist halb gegründet
„Das A und O einer erfolgreichen Existenzgründung ist ein solides und nachhaltiges Unternehmenskonzept“, wissen die Experten der ERGO Lebensversicherung. „Eine zündende Geschäftsidee ist zwar ein guter Anfang, doch nur selten ist das ‚Projekt Selbstständigkeit’ ein Selbstläufer.“ In der Regel müssen sich Existenzgründer daher auf ein deutliches Plus an Arbeit und Stress einstellen – zumindest in den ersten Jahren. Ein gewissenhaft ausgearbeiteter Business- oder Geschäftsplan hilft gerade in der turbulenten Anfangszeit, dennoch Schritt für Schritt voranzukommen und die gesteckten Unternehmensziele nicht aus den Augen zu verlieren. Auch eine hieb- und stichfeste Finanzplanung mit ausreichend Spielraum für zusätzliche Investitionen ist für angehende Unternehmer ein Muss, so die Vorsorge-Experten der ERGO. Denn ist der finanzielle Rahmen zu eng gesetzt, kann schon eine defekte Maschine oder eine vorübergehend schwache Auftragslage zu Zahlungsproblemen führen und im schlimmsten Fall das Aus für das noch junge Geschäft bedeuten.

Voraussicht zahlt sich aus
Doch auch, wenn der Start in die Selbstständigkeit exakt nach Plan verläuft, lauern noch private Fallstricke. Wer sich etwa nicht rechtzeitig um die eigene Altersvorsorge kümmert, indem er einen Teil seiner Gewinne zurücklegt, läuft Gefahr, spätestens im Ruhestand vom umtriebigen Unternehmer zum Sozialfall zu werden. Schließlich sind viele Selbstständige von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht ausgenommen und können im Alter daher in der Regel auch nicht auf staatliche Rentenbezüge hoffen. Umso wichtiger ist deshalb die Planung einer tragfähigen, privaten Altersversorgung, betonen die Experten der ERGO Lebensversicherung: „Wer sich beispielsweise für die so genannte ‚Rürup-Rente’ entscheidet, kommt zudem in den Genuss einer Steuerersparnis.“ So können seit Anfang 2005 Ausgaben für diese private Altersvorsorge von bis zu 20.000 Euro pro Kopf und Jahr als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Für das Jahr 2010 werden 70 Prozent der maximal 20.000 Euro anerkannt. Dieser Prozentsatz steigt Jahr für Jahr um zwei Prozentpunkte, bis 2025 einhundert Prozent erreicht sein werden. Dafür unterliegen solche Renten später voll der nachgelagerten Einkommensbesteuerung. Diese Regelung ist steuerlich vor allem dann von Vorteil, wenn der Rentner während seiner aktiven Zeit gut verdient hat, im Alter aber über relativ geringe Bezüge verfügt.

Aller Anfang ist (nicht) schwer…
Auch wenn der Schritt in die Selbstständigkeit etwas Mut und viel Einsatz fordert – die Gründung eines Unternehmens sollte nicht allein als Wagnis, sondern mindestens ebenso als unterstützenswerte Initiative gesehen werden, von der Wirtschaft und Gesellschaft profitieren. Deshalb engagiert sich ERGO im Rahmen des Existenzgründer-Wettbewerbs enable2start als einer der Hauptsponsoren für junge Selbstständige, die sich vorgenommen haben, ihre geschäftliche Vision in die Realität umzusetzen. Mehr Informationen zum Wettbewerb unter www.enable2start.de.

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10. August 2010 - Expertengespräch - Die Arbeitskraft absichern – schon beim Start ins Berufsleben

ERGO Expertengespräch:
Die Arbeitskraft absichern – schon beim Start ins Berufsleben

Was passiert, wenn man seinen Beruf plötzlich nicht mehr ausüben kann? Wer gerade den ersten Job angetreten hat, macht sich darüber vermutlich erst einmal keine Gedanken. Aber Berufsunfähigkeit kann jeden treffen, mit ungewissen finanziellen Folgen. Gerade Berufseinsteiger sollten über eine Absicherung nachdenken, empfiehlt Tatjana Höchstödter, Expertin für private Altersversorgung bei der ERGO Versicherungsgruppe.

Berufsunfähigkeit – was heißt das eigentlich genau?
Berufsunfähigkeit bedeutet, dass man aus gesundheitlichen Gründen, beispielsweise nach einem Unfall oder bei einer Krankheit, voraussichtlich auf Dauer nicht mehr oder nur stark eingeschränkt in der Lage ist, seinen aktuellen Beruf auszuüben. Demgegenüber steht die volle Erwerbsminderung. Diese besagt, dass man nicht mehr in der Lage ist, irgendeiner Tätigkeit nachzugehen – der ursprüngliche Beruf oder die zuletzt ausgeübte Tätigkeit spielt dabei keine Rolle mehr.

Wie hoch ist das Risiko, berufsunfähig zu werden?
Sehr hoch. Laut Statistik wird jeder fünfte Arbeitnehmer im Laufe seines Arbeitslebens berufsunfähig. Dabei sind psychische Erkrankungen mit mehr als einem Drittel der Fälle mittlerweile zur Hauptursache geworden. Weil der Beruf für die meisten Menschen die wirtschaftliche Existenz sichert, ist der Schutz vor den Risiken der Berufsunfähigkeit absolut sinnvoll und notwendig. Allerdings ist er wenig verbreitet, denn nur knapp 25 Prozent aller Haushalte in Deutschland haben eine Berufsunfähigkeitsversicherung und sichern damit die eigene Arbeitskraft ab. Zum Vergleich: Eine Hausratsversicherung haben mehr als 80 Prozent der Haushalte abgeschlossen.

Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit kostet Geld, und viele Jobeinsteiger starten mit einem vergleichsweise niedrigen Gehalt.
Das Geld ist aber gut investiert. Das gilt gerade für Berufsanfänger, aus mehreren Gründen. Wenn sich erst einmal gesundheitliche Beschwerden eingestellt haben, wird es schwierig bis unmöglich, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Ausschlüsse und/oder Risikozuschläge abzuschließen. Zudem gilt die Faustregel, dass die Beiträge umso niedriger liegen, je jünger der Versicherte ist. Außerdem sollte man bedenken: Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt für alle, die nach dem 1. Januar 1961 geboren worden sind, bei Berufsunfähigkeit gar nicht mehr. Sie schaut nur auf die Erwerbsminderung und dabei auf das so genannte „Restleistungsvermögen“. Leistungen gibt es grundsätzlich auch nur dann, wenn mindestens fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt worden sind.

In der Regel steigt das Gehalt, je mehr Berufsjahre man hinter sich hat. Erhöht sich dann auch die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente?
Ja, wenn man mit seiner Versicherung eine so genannte Automatik vereinbart. Die ist sinnvoll, wenn man zu Beginn eine vergleichsweise niedrige Rente beantragt und diese im Laufe der Zeit steigen soll. Durch die Automatik werden der Beitrag und damit die Berufsunfähigkeitsrente jedes Jahr um einen vereinbarten Prozentsatz erhöht. Besonders attraktiv wird die Automatik durch die damit verbundene Nachversicherungsgarantie: Mit ihrer Hilfe ist es möglich, die Rente zu bestimmten Anlässen ohne erneute Gesundheitsprüfung weiter zu erhöhen, etwa bei der Hochzeit oder der Geburt eines Kindes.

Expertein Tatjana Höchstödter 

9. August 2010 - Wenn Vater Staat zum Stiefvater wird – Private Altersvorsorge

Wenn Vater Staat zum Stiefvater wird
Warum private Altersvorsorge jetzt noch wichtiger wird

Private Altersvorsorge Der politische Trend für 2010/11 ist klar: Sparen an allen Ecken und Enden und um (fast) jeden Preis! Deutlich erkennbar ist das auch an der gesetzlichen Rentenversicherung. Während die Löcher in diesem sozialen Netz von Reform zu Reform größer werden, plagen sogar viele „Besserverdienende“ mittlerweile ganz bodenständige Sorgen. Denn wie leistungsfähig kann der Sozialstaat noch sein, wenn jetzt sogar die Rentenversicherungsbeiträge für Hartz-IV-Empfänger dem Rotstift zum Opfer fallen sollen? Wo in Sachen Rente deshalb privat nachgebessert werden sollte, wissen die Experten der ERGO Versicherungsgruppe.

Glaubt man aktuellen Prognosen, sieht die weitere Entwicklung für die staatliche Rentenversicherung düster aus. Dennoch hat die private Altersvorsorge nach einer aktuellen Studie von OmniQuest besonders bei jungen Leuten nach wie vor einen geringen Stellenwert – dabei sind es gerade die heute Mitte Zwanzigjährigen, auf die große Herausforderungen zukommen.

Das Problem der „Rentenlücke“
Demographisch entwickelt sich die deutsche Bevölkerung von einer einst breiten Pyramide über einen „Tannenbaum“ hin zu einer Art „Amphore“. „Daher müssen immer weniger Arbeitende eine immer größere Zahl von Rentnern versorgen – dem so genannten ‚Generationenvertrag’ wird mehr und mehr die Grundlage entzogen“, so die Vorsorge-Experten der ERGO Versicherungsgruppe. Die Folge: Eine stetig wachsende Versorgungslücke, die auch heutigen Neu-Rentnern schon zu schaffen macht. Doch was bedeutet diese Entwicklung für zukünftige Generationen? Die ERGO-Experten sehen Grund zur Sorge: „Wer in einigen Jahrzehnten in Rente geht, wird von seinen staatlichen Bezügen aller Voraussicht nach gerade noch sein Existenzminimum sichern können. Ohne eine private Vorsorge wird sich der gewohnte Lebensstandard nicht aufrechterhalten lassen.“

Selbst ist der künftige Rentner! 
Der Abschluss etwa einer privaten Rentenversicherung ist gerade in jungen Jahren besonders rentabel. Dennoch raten die ERGO-Experten davon ab, die Entscheidung für ein bestimmtes Produkt zu überstürzen: Vorsorgewillige sollten sich zunächst genau über die zahlreichen Möglichkeiten der Altersvorsorge informieren und dabei am besten auf professionelle Beratung zurückreifen. Denn bevor sie sich für eine von vielen möglichen Varianten entscheiden, gilt es, eine ganze Reihe von Fragen zu bedenken, etwa: „Wann möchte ich in den Ruhestand gehen?“, „Rechne ich bei meinem beruflichen Werdegang mit Umwegen und Auszeiten?“ oder „Wo möchte ich einmal meinen Lebensabend verbringen?“. Auch mögliche Zuschüsse und staatliche Fördermodelle sollten Betroffene kennen und in die Kalkulation einbeziehen, raten die Vorsorge-Experten der ERGO Versicherungsgruppe.

Für eine junge Akademikerin beispielsweise, die mit Mitte 20 ins Berufsleben einsteigt, in einer festen Beziehung lebt und sich für die Zukunft die Gründung einer eigenen Familie vorstellt, wäre eine private Rente mit abgekürzter Beitragzahlungsdauer und Einschluss einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung eine interessante Variante. So kann sie die private Altersvorsorge ausfinanzieren, ehe sie aufgrund einer „Babypause“ womöglich finanziell zurückstecken muss. Bei einem Angestellten von Anfang 40 mit Frau und zwei Kindern wäre nicht zuletzt aufgrund der attraktiven staatlichen Förderung die Riester-Rente die passende Alternative.

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28. Juli 2010 - Eine passende Bleibe finden (Tipp zum Studienbeginn)

Tipp zum Studienbeginn
Eine passende Bleibe finden

Wer nicht in der eigenen Heimatstadt studiert, hat vor dem Start des ersten Semesters meist viel um die Ohren. Gerade die Suche nach einer passenden Unterkunft in der Fremde kostet meist nicht nur viel Zeit, sondern auch Nerven. Damit die Wohnungssuche möglichst schnell zum Erfolg führt, sollten sich umzugswillige Studenten vorher genau überlegen, wonach sie konkret suchen: Passt die sonnige Zweizimmer-Wohnung ins Budget – oder reicht das Geld gerade für ein Zimmer im Wohnheim? Braucht man zum Lernen Ruhe und Einsamkeit – oder ist gerade in der Fremde eine fröhliche Wohngemeinschaft die bessere Bleibe? Schließlich sollten auch die Entfernung der Unterkunft zur Uni sowie die Anbindung ans öffentliche Verkehrsnetz eine Rolle bei der Auswahl der „Studentenbude“ spielen. Nähere Informationen über freie Zimmer in Studentenwohnheimen gibt in der Regel das örtliche Studentenwerk. Aber auch in Kleinanzeigen, an Schwarzen Brettern und natürlich im Internet finden sich freie WG-Zimmer, kleine Appartements oder Angebote zur Unter- bzw. Zwischenmiete. Vorab noch ein Tipp der ERGO-Experten: Unbedingt vor Vertragsabschluss einen Blick in den kommunalen Mietspiegel werfen! So vermeiden Wohnungssuchende ohne Marktkenntnis, mit überteuerten Angeboten über den Tisch gezogen zu werden.

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28. Juli 2010 - Ohne Moos nix los (Tipp zum Studienbeginn)

Tipp zum Studienbeginn
Ohne Moos nix los

Um einigermaßen „über die Runden zu kommen“, sind viele Studenten auf einen Nebenjob angewiesen. Doch um dabei nicht Steuervorteile, den eigenen Versicherungsschutz oder den Kindergeldanspruch zu riskieren, sollten sich jobbende Hochschüler an einige Regeln halten. Denn als ordentlich Studierender gilt nur, wer nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet, wissen die Experten der ERGO Versicherungsgruppe. Wer diese Grenze überschreitet, wird unter Umständen voll steuerpflichtig. Auch können Beiträge zur Sozialversicherung fällig werden, von denen Studenten ansonsten befreit sind. Allerdings gilt: Liegt der Monatsverdienst nicht über 400 Euro, bleiben Studenten auch bei mehr als 20 Stunden Arbeitseinsatz pro Woche sozialversicherungsfrei. Viele angehende Akademiker werden zudem vom Elternhaus finanziell unterstützt. Wo das aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, unterstützt der Staat mit Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Die gesetzlich geregelten Zuschüsse, besser bekannt als BAföG-Zahlungen, bestehen inzwischen allerdings aus einem Subventions- und einem Darlehensteil. Und das heißt im Klartext: Knapp die Hälfte der erhaltenen Unterstützung muss später zurückgezahlt werden, allerdings zinsfrei und in variablen Monatsraten.

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28. Juli 2010 - Rechtzeitig vorgesorgt (Tipp zum Studienbeginn)

Tipp zum Studienbeginn
Rechtzeitig vorgesort

Ein Studium ist aufwändig – so können trotz BAföG, elterlicher Unterstützung und/oder Nebenjob die finanziellen Mittel mitunter knapp werden: Macht kurz vor Abgabe der Seminararbeit der Laptop schlapp oder steht ein Studienaufenthalt im Ausland an, ist das schmale Budget eines Nachwuchs-Akademikers schnell erschöpft. Ohne zusätzliche Finanzreserven haben Studenten dann meist schlechte Karten, denn als Kreditnehmer stoßen sie bei der Bank oft auf Ablehnung. Glück hat in diesem Fall derjenige, für den Eltern, Großeltern oder auch Paten bereits frühzeitig eine Ausbildungsversicherung  abgeschlossen haben. Denn auch mit kleinen Beträgen, wie etwa einem Teil des monatlichen Kindergeldes, kann im Laufe der Jahre ein attraktives finanzielles Vorsorge-Polster zusammenkommen, das die drohenden Finanzsorgen vieler Studenten deutlich lindert, so die Experten der ERGO Versicherungsgruppe. Wird dadurch beispielsweise ein Zusatzjob überflüssig, verkürzt dies vielleicht sogar die Studienzeit – und sichert so den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung.

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23. Juni 2010 - Mehr Geld in jeder Lebenslage (Gesetzesänderung)

Gesetzesänderungen bringen bares Geld
Mehr Geld in jeder Lebenslage

Der Name „Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz“ ist sperrig, der Inhalt schafft jedoch neue Spielräume: Wer jahrelang fürs Alter vorgesorgt hat, der muss in schwierigen Lebenssituationen nun nicht mehr gleich das Eingemachte angreifen. Denn der Gesetzgeber hat die Bemessungsgrenze des Schonvermögens erhöht. Bislang wurde bei Antragstellern auf Arbeitslosengeld II zunächst geprüft, ob der Lebensunterhalt nicht aus dem Erspartem finanziert werden kann, erläutern die Experten der ERGO Versicherungsgruppe. Rücklagen zur Altersvorsorge blieben bisher bis zu einer Höhe von 250 Euro pro Lebensjahr verschont. Jetzt wurde dieser Betrag auf 750 Euro verdreifacht. Das bedeutet in der Praxis: Ein 53-Jähriger darf über ein Schonvermögen von 39.750 Euro verfügen. Bisher konnte er nur 13.250 Euro als nicht angerechnete Ersparnis behalten. Ansprüche aus der Riester-Rente bleiben zudem grundsätzlich unangetastet.

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23. Juni 2010 - Kleine Entlastung, große Wirkung (Gesetzesänderung)

Kleine Entlastung, große Wirkung
Gesetzesänderungen bringen bares Geld

42 Euro netto mehr hat ein Single bei einem Bruttolohn von 2.500 Euro am Monatsende auf dem Gehaltszettel stehen. Grund ist das Bürgerentlastungsgesetz, das am 1. Januar 2010 in Kraft getreten ist – und mit ihm sind die steuerlich absetzbaren Höchstbeträge für Kranken- und Pflegeversicherung gestiegen. Doch wie kann man diese Summe sinnvoll nutzen? Das zusätzliche Plus eignet sich optimal, um es für eine betriebliche Altersvorsorge anzulegen, raten die Experten der ERGO Versicherungsgruppe. Denn diese Investition, etwa in eine Pensionskasse, rechnet sich gleich doppelt: Ein Teil des Gehalts geht direkt in die Altersvorsorge, dadurch wiederum sinkt der Bruttolohn – und als Folge reduzieren sich auch Steuern und Sozialabgaben. Summiert man die Ersparnis des Bürgerentlastungsgesetzes plus der Steuereinsparungen, so kann man im Ergebnis – bei gleichem Nettogehalt – einen Betrag von über 80 Euro in die Pensionskasse einzahlen: Aus dem kleinen Steuergeschenk wird damit eine attraktive Altersvorsorge.

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23. Juni 2010 - Mit Riester in die Sonne (Gesetzesänderung)

Gesetzesänderungen bringen bares Geld
Mit Riester in die Sonne

Nur über den Winter, oder gleich fürs ganze Jahr – immerhin 38 Prozent der Rentner können sich vorstellen, ihren Lebensabend im Ausland zu verbringen. Diese Option wird durch ein Urteil zur Riester-Rente jetzt noch attraktiver: Bisher musste die staatliche Förderung zur Riester-Rente zurückgezahlt werden, wenn man diese auch im EU-Ausland beziehen wollte. Zudem durfte das Kapital nur zum Kauf von Immobilien in Deutschland genutzt werden. Die Experten der ERGO Versicherungsgruppe weisen darauf hin, dass der Europäische Gerichtshof diese Regelung nun gekippt hat. Das bedeutet jetzt in der Praxis nach Anpassung des deutschen Steuerrechts: Riester-Sparer dürfen überall im EU-Ausland Wohnraum mit den geförderten Beiträgen erwerben und müssen die staatlichen Zulagen zur Rente nicht mehr zurückzahlen, wenn sie sich im Alter einen Platz an der Sonne reservieren. Dies gilt allerdings nur, wenn die begünstigte Immobilie als Hauptwohnung genutzt wird oder den Lebensmittelpunkt darstellt. Ferienhäuser im Ausland bleiben somit auch weiterhin von der Förderung ausgeschlossen.

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15. Juni 2010 - Expertengespräch - Altersvorsorge für Wehr- und Zivildienstleistende: So gibt es Hilfe vom Staat

ERGO Expertengespräch:
Altersvorsorge für Wehr- und Zivildienstleistende: So gibt es Hilfe vom Staat

Wer demnächst seinen Wehr- oder Zivildienst antritt, sollte einen genauen Blick auf seine bestehende Altersvorsorge werfen. Möglicherweise gibt es Hilfe vom Staat, denn unter bestimmten Bedingungen übernimmt der Bund die Beitragszahlung für eine private Lebensversicherung, beispielsweise für eine Riester-Rente. Was genau zu beachten ist, erläutert Tatjana Höchstödter, Expertin für private Altersversorgung der ERGO Versicherungsgruppe.

Warum hilft der Staat Wehr- und Zivildienstleistenden bei der Altersvorsorge?
Der Versicherungsschutz aus einer privaten Lebensversicherung ist in der Regel sehr wichtig. Aber der Sold für Wehr- und Zivildienstleistende fällt nicht besonders hoch aus. Daher kann es während der Dienstzeit, die nach einem Beschluss der Bundesregierung demnächst auf sechs Monate verkürzt werden soll, schwierig sein, die Beiträge zu finanzieren. Daher übernimmt der Bund die Beitragszahlung, wenn der Wehr- oder Zivildienstleistende dies beantragt hat und einige Voraussetzungen erfüllt sind.

Welche Voraussetzungen sind das?
Bei der privaten Lebensversicherung, die der Alters- und Hinterbliebenenversorgung dient, muss es sich um eine Kapital- oder Rentenversicherung handeln, in die laufend Beiträge eingezahlt werden. Dies kann auch eine Riester-Rente sein. Entscheidend ist, dass die Versicherungsleistung im Erlebensfall nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres des Versicherten fällig wird. Zudem zahlt der Staat nur, wenn der Wehrpflichtige oder der Zivildienstleistende in den zwölf Monaten vor Beginn der Dienstzeit aus eigenem Arbeitseinkommen oberhalb der Geringverdienergrenze von 400 Euro pro Monat in den Vertrag eingezahlt hat.

Gilt das nur für eigene Verträge?
Ja, der Vertrag muss auf das Leben des Wehrpflichtigen oder Zivildienstleistenden abgeschlossen worden sein. Aber auch bei Verträgen, die zunächst von den Eltern abgeschlossen wurden, weil der angehende Wehrpflichtige oder Zivildienstleistende zum Zeitpunkt des Abschlusses noch minderjährig war, werden Beiträge erstattet. Dann ist Bedingung, dass der Vertrag vor Beginn der Dienstzeit und innerhalb eines Jahres nach der Volljährigkeit übertragen wurde. Außerdem muss mindestens ein Jahr vor Beginn der Dienstzeit ein unwiderrufliches Bezugsrecht für den Erlebensfall vereinbart worden sein.

Wie kann man die staatliche Hilfe beantragen?
Das Antragsformular für die Erstattung der Versicherungsbeiträge wird in der Regel bei Dienstantritt zur Verfügung gestellt. Anschließend entscheidet die Wehrbereichsverwaltung oder das Bundesamt für den Zivildienst über den Antrag. Wie hoch die Erstattung schließlich ausfällt, hängt von der durchschnittlichen Höhe der bislang gezahlten Beiträge ab.

Expertin Höchstödter

14. Juni 2010 - Riestern – aber richtig!

Riestern – aber richtig!
Verschiedene Anlage-Varianten stehen zur Auswahl

Die großzügige staatliche Förderung macht die Riester-Rente zu einer äußerst attraktiven Form der privaten Altersvorsorge. Aber Riestern ist nicht gleich Riestern: Verschiedene Anlageformen für unterschiedliche Bedürfnisse stehen zur Auswahl. Ob im Einzelfall einer fondsgebundenen Rentenversicherung, einem Bank- oder Fondssparplan oder einer klassischen Rentenversicherung der Vorzug zu geben ist, hängt mit den persönlichen Lebensumständen sowie individuellen Vorlieben bei der Geldanlage zusammen. Eine Darstellung ausgewählter Riester-Varianten bietet die ERGO Versicherungsgruppe.

Möglichkeiten zur lebenslangen Vorsorge durch Riestern gibt es viele, aber gerade diese Fülle an Möglichkeiten macht Riestern für manchen Verbraucher ein wenig verwirrend. „Wichtig für die Wahl der individuell passenden Lösung sind die persönlichen Lebensumstände“, erläutert Tatjana Höchstödter, Expertin der ERGO Versicherungsgruppe. „Die familiäre Situation, das Einstiegsalter und die persönlichen Anlagepräferenzen sind unbedingt zu berücksichtigen. Außerdem sollte man ein wenig in die Zukunft schauen und sich beispielsweise fragen, ob in nächster Zeit der Erwerb eines Eigenheims geplant ist.“

Die Riester-Produkte zeichnen sich durch die umfangreiche staatliche Förderung aus. Diese wird, sofern alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, für alle Angebote gewährt, die von der Versicherungsaufsicht BaFin zertifiziert sind.

Viele Wege führen zum Ziel
Seit Beginn der Riesterförderung 2001 wurden bereits über 13 Millionen Verträge geschlossen. Unter den zahlreichen Riester-Varianten erfreut sich die Rentenversicherung dabei der größten Beliebtheit: Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales entfallen mehr als zwei Drittel der Abschlüsse auf Rentenversicherungsangebote. Bei der klassischen Variante dieser Anlageform wird der Sparanteil der Beiträge konventionell angelegt und garantiert mit 2,25 Prozent verzinst. Darüber hinaus erhält der Kunde Überschussbeteiligungen, die die lebenslange Rente weiter erhöhen.
Eine weitere Möglichkeit der Riester-Versicherung sind fondsgebundene Rentenversicherungen. Die Sparanteile der Beiträge werden in Investmentfonds angelegt. Unabhängig vom Kapitalmarkt gibt es aber immer eine garantierte lebenslange Rente.
Riester-zertifizierte Banksparpläne sind ebenfalls eine Option zur Altersvorsorge. Die monatlich eingezahlten Sparbeiträge werden angelegt und verzinst; einen Garantiezins wie bei der klassischen privaten Rentenversicherung gibt es jedoch nicht.
Beim Fondssparplan wird das Kapital ausschließlich in Investmentfonds wie z.B. Aktien-, Renten- oder Mischfonds angelegt. Versicherte können von positiven Entwicklungen an den Aktienmärkten profitieren. Die eingezahlten Beiträge plus die Zulagenförderung sind – wie in den anderen Anlageformen auch – auf jeden Fall garantiert.
„Bei allen Anlageformen kann bereits zu Beginn der Rentenauszahlung ein Betrag von bis zu 30 Prozent des bis dahin angesammelten Kapitals zur freien Verwendung entnommen werden – zum Beispiel für einen Traumurlaub“, ergänzt Tatjana Höchstödter und fügt hinzu: „Die Rentenleistung vermindert sich natürlich entsprechend.“

„Wohn-Riestern“ – Eigenheim als Altersvorsorge
Auch eine Wohnung oder ein Haus kann der privaten Altersvorsorge dienen, denn meist trägt gerade die monatliche Miete einen erheblichen Teil zur finanziellen Belastung bei. Mit dem Eigenheimrentengesetz wurde 2008 der Einbezug einer Wohnimmobilie in die Riester-Förderung neu geregelt. Alle Riester-Anlageformen können dafür genutzt werden. „Das bedeutet, dass der Versicherte das bestehende Vertragsguthaben aus jeder Form der Riester-Rente während der Ansparphase entweder bis zu einer Höhe von 75 Prozent oder vollständig für den Bau oder Kauf einer Immobilie nutzen kann. Außerdem bieten einige Versicherer noch vergünstigte Immobiliendarlehen an“, erläutert die ERGO-Expertin. Bausparkassen und Banken bieten zusätzlich zertifizierte Angebote zum Wohn-Riestern an. Entscheidet sich der Versicherte für diese Form der privaten Altersvorsorge, dann sollte er jedoch ganz sicher sein, dass er das Eigenheim dauerhaft bis ins hohe Alter selbst nutzen wird, da sonst die Folgen der so genannten schädlichen Verwendung eintreten. Dies bedeutet, dass die Zulagen vom Staat und die Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen. Zudem sind die im ausgezahlten Kapital enthaltenen Erträge zu versteuern.

Für den Verbraucher ist es nicht immer einfach, die für ihn optimale Lösung zu finden. Hier kann ein ausführliches Gespräch mit einem kompetenten Versicherungsfachmann helfen.

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9. Juni 2010 - Ausbildungslektion 1: Medizinische Versorgung (Versicherungen für Azubis)

Versicherungen für Azubis
Ausbildungslektion 1: Medizinische Versorgung

„Wer sich in einer betrieblichen Ausbildung befindet, ist in der Regel gesetzlich pflichtversichert“, erklären die Gesundheitsexperten der DKV: „In diesem Fall teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung. Der Arbeitgeber überweist den monatlichen Beitrag direkt an die jeweilige Krankenkasse des Angestellten.“ Darüber hinaus können auch Auszubildende die Basis-Leistungen der gesetzlichen Krankenpflichtversicherung um private Zusatzleistungen komplettieren. Gerade sinnvolle Ergänzungen wie eine private Zahnzusatzversicherung oder das Krankenhaustagegeld kosten dabei nicht die Welt, können aber vor lauernden Kostenfallen retten: Denn hochwertiger und daher teurer Zahnersatz wird nur selten komplett von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, und auch bei einem längeren Krankenhausaufenthalt kommen schnell eine Reihe zusätzlicher Kosten zusammen, die das schmale Budget eines Azubis sprengen können.

Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung
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9. Juni 2010 - Ausbildungslektion 2: Berufsunfähigkeit (Versicherungen für Azubis)

Versicherungen für Azubis
Ausbildungslektion 2: Berufsunfähigkeit

Dass das Risiko der Berufsunfähigkeit bereits zu Beginn des Arbeitslebens ein Thema sein kann, machen sich Auszubildende häufig nicht bewusst. Doch sind es nicht nur chronische Krankheiten, die ein „Aus“ für die Erwerbstätigkeit bedeuten. Auch Unfälle oder psychische Probleme können das Ausüben des erlernten Berufs unmöglich machen. „Damit eine mögliche Berufsunfähigkeit nicht zwangsläufig auch den sozialen Abstieg bedeutet, sollten sich bereits Lehrlinge über die Absicherung eines solchen Risikos Gedanken machen“, raten deshalb die Vorsorge-Experten der ERGO Versicherungsgruppe. Da es aber eine Vielzahl unterschiedlicher Versicherungsmöglichkeiten gibt, zwischen denen man als „Otto-Normalverbraucher“ schnell den Überblick verliert, sollte am besten ein Fachmann zurate gezogen werden. Mit seiner Hilfe kann so bereits in den ersten Berufsjahren ein optimaler Schutz gegen das oft unterschätzte Risiko der Berufsunfähigkeit zusammengestellt werden – die beste Basis für eine solide Karriere- und Berufsplanung.

Quelle: ERGO
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9. Juni 2010 - Ausbildungslektion 3: Private Rente (Versicherungen für Azubis)

Versicherungen für Azubis
Ausbildungslektion 3: Private Rente

Natürlich liegt für einen jungen Menschen, der sich gerade in der Ausbildung befindet, nichts ferner als der Ruhestand. Doch wer sich bereits früh darüber informiert, was ihn später einmal erwartet, hat im Ernstfall die besseren Karten: Schon heute ist nämlich klar, dass die staatliche Rente nicht mehr reicht, um den eigenen Lebensstandard auch im Alter aufrechtzuerhalten. Der einzige Ausweg ist, bereits frühzeitig selbst die Initiative zu ergreifen und privat für das Rentenalter vorzusorgen. Denn: Wer schon zu Beginn seiner Erwerbstätigkeit regelmäßig etwas auf die Seite legt, hat mehr Zeit, sich für das Alter ein finanzielles Polster aufzubauen. „Welche der zahlreichen Vorsorgemöglichkeiten für den Einzelnen die Richtige ist, hängt stark von der eigenen Lebensplanung ab, aber auch Kriterien wie Risikoneigung, Immobilienbesitz oder zu erwartende Erbschaften spielen eine entscheidende Rolle – im Gespräch mit einem Experten lässt sich vorausschauend ein maßgeschneidertes Paket schnüren“, empfiehlt die ERGO Versicherungsgruppe.

Quelle: ERGO
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25. Mai 2010 - Gefährlicher Bumerang aus der Chemikalien-Küche

Gefährlicher Bumerang aus der Chemikalien-Küche
Was deutschen Betrieben bei Umweltschäden „blüht“

Große Umweltkatastrophen wie derzeit vor der amerikanischen Küste zeigen es leider immer wieder deutlich: Von Menschen verursachte Schäden können schwerwiegende und langfristige Folgen für die Natur und damit für uns alle haben. Doch Umweltgefahren gehen nicht nur von Bohrinseln oder Megatankern aus – Risiken lauern auch beim Maler, in der Kfz-Werkstatt oder im Fotostudio um die Ecke! Wer die Verantwortung für Umweltschäden übernehmen muss und warum eine klassische betriebliche Umwelthaftpflichtversicherung nicht immer ausreicht, erklären die Experten der ERGO Versicherungsgruppe.

Die Natur ist ein sensibles Ökosystem, das nicht nur durch viel beachtete „Großereignisse“ wie eine Tankerhavarie oder eine Ölpest aus dem Gleichgewicht gebracht werden kann. Auch scheinbar kleinere Vorfälle stellen bereits eine reale Gefahr für Flora und Fauna dar: Denn laut Statistik befinden sich nahezu alle gewerblichen Betriebsstätten in einem Abstand von weniger als drei Kilometern zu Schutzgebieten oder Gewässern. So können unbemerkt versickernde Öl- oder Farbreste aus einem Malereibetrieb, auslaufende Batterieflüssigkeit aus der Kfz-Werkstatt oder der unsachgemäß gelagerte Müll eines Fotolabors sehr schnell gravierende Schäden anrichten. Bleiben solche Schädigungen zunächst unbemerkt, kann es über längere Zeiträume schlimmstenfalls sogar zur dauerhaften Dezimierung einzelner Artbestände oder der Kontaminierung ganzer Regionen kommen. Haften muss in der Regel der Verursacher des Schadens – nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) sogar auch dann, wenn durch den Umweltschaden weder Leib, noch Leben oder Eigentum eines anderen verletzt wurden sondern „lediglich“ die Natur selbst.

Was „Umweltsündern“ droht
Das 2007 in Kraft getretene Umweltschadensgesetz setzt die europäische Richtlinie zur Umwelthaftung um. Die Haftungsfrage in Umweltangelegenheiten hat sich für deutsche Unternehmen damit drastisch geändert. „Einfach ausgedrückt waren Betriebe früher nur dann zu Schadenersatz verpflichtet, wenn sie mit ihrem umweltschädigenden Verhalten die Gesundheit oder das Eigentum eines Anderen beeinträchtigten oder gefährdeten – wie etwa den Boden auf einem Nachbargrundstück, das Grund- bzw. Trinkwasser einer Gemeinde, den Fischbestand in einem nahe gelegenen Weiher oder den Bienenschwarm eines lokalen Imkers“, erklären die Schaden-Experten der ERGO. Mit dem neuen Gesetz wurde der Haftungsbereich erheblich erweitert: Er gilt jetzt auch für Schäden an Naturgütern, die eigentlich niemandem gehören (wie etwa ein Schwarm Wildvögel) und sogar für eigenen Besitz – z.B. dem Boden im eigenen Garten. Generell betrifft die Haftung alle geschützten Arten oder Lebensräume und die so genannten Naturmedien „Boden“ und „Wasser“. Haftbar ist immer der Verursacher – sei er nun eine natürliche oder eine juristische Person.

Wie sich Betriebe schützen können
Zwar konnten Unternehmen mit umweltgefährlichen Anlagen oder Tätigkeiten auch schon in der Vergangenheit eine Umwelthaftpflichtversicherung abschließen. „Allerdings lagen diesen Verträgen die alten Haftungsbedingungen zugrunde, weshalb sie die neue Haftung für Umweltschäden nicht abdecken“, warnen die ERGO-Experten. Um diese Versicherungslücke zu schließen, wurde die neue Umweltschadensversicherung entwickelt. Sie bietet umfangreichen Versicherungsschutz, nicht nur für alle Kosten, die zur Wiederherstellung des vorherigen Zustandes nötig sind – ganz gleich, ob der Verursacher die Sanierungs- oder Ausgleichsmaßnahmen selbst durchführen lässt oder diese von einer Behörde veranlasst wurden. Auch wehrt sie unberechtigte Forderungen ab und übernimmt im Haftungsfall sogar diejenigen Kosten, die die ermittelnden Behörden für die Identifizierung des Verursachers und die Feststellung des Schadensausmaßes erheben können.

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19. Mai 2010 - Wenn es beim Putzen scheppert (Versicherungen für Hauspersonal)

Versicherungen für Hauspersonal
Wenn es beim Putzen scheppert

Scherben sollen eigentlich Glück bringen – dem ist aber leider nicht immer so. Denn geht beispielsweise beim Staubwischen die teure Porzellan-Vase aus Großvaters Zeiten zu Bruch, ist der Ärger für gewöhnlich groß. Besonders dann, wenn das teure Erbstück nicht vom Eigentümer selbst, sondern der Reinigungshilfe zu Fall gebracht wurde. „Wer für einen solchen – mitunter erheblichen – Schaden aufkommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab“, wissen die Experten der ERGO Versicherungsgruppe. Ist eine Reinigungshilfe nämlich selbstständig und arbeitet auf eigene Rechnung, ist sie für den angerichteten Schaden verantwortlich. „Um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, sollten selbstständige Reinigungskräfte deshalb über den rechtzeitigen Abschluss einer gewerblichen Haftpflichtversicherung nachdenken“, raten die Schaden-Experten der ERGO. Wenn die Haushaltshilfe dagegen als so genannter „Mini-Jobber“ angemeldet ist, trägt in der Regel der Auftraggeber das Risiko. Handelt es sich um eine fest angestellte Reinigungskraft eines vom Hausherren beauftragten Reinigungsunternehmens, haftet dieses für den entstandenen Schaden.

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19. Mai 2010 - Wenn der Gärtner vom Baum fällt (Versicherungen für Hauspersonal)

Versicherungen für Hauspersonal
Wenn der Gärtner vom Baum fällt 

Für viele Berufstätige gibt es im Sommer nichts Schöneres, als im eigenen Garten zu entspannen und neue Energie zu tanken. Allerdings erfordert die Gartenarbeit viel Zeit, die nicht jeder Gartenbesitzer hat. Engagiert er einen Gärtner, ist es wichtig, sich vorab über die potentiellen Folgen eines Unfalls zu informieren. Fällt der Gärtner beispielsweise beim Zurückstutzen der Äste vom Baum oder verletzt sich beim Rasenmähen, stellt sich nämlich die Frage, wer für die Folgekosten des Unfalls aufkommt. „Wichtig ist hierbei, ob der Gärtner selbstständig, fest angestellt oder als Mini-Jobber arbeitet. Dann nur in den letzten beiden Fällen greift automatisch die gesetzliche Unfallversicherung“, erklären die Unfall-Experten der ERGO. Selbstständige können sich dagegen privat oder freiwillig gesetzlich gegen Unfälle versichern, müssen dies aber nicht. Wer weder angestellt noch auf Rechnung – also „schwarz“ – arbeitet, ist überhaupt nicht unfallversichert. Und auch für die Gartenbesitzer haben die ERGO-Experten noch einen Hinweis: „Schadenersatzforderungen des verunglückten Gärtners wehrt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung als Teil Ihrer Privathaftpflichtversicherung ab und übernimmt mögliche Ersatzzahlungen.“

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19. Mai 2010 - Wenn beim Babysitten etwas passiert (Versicherungen für Hauspersonal)

Versicherungen für Hauspersonal
Wenn beim Babysitten etwas passiert

Möchten Eltern etwas Zeit für sich, abends ins Kino gehen oder einmal ein romantisches Dinner in einem Restaurant genießen, engagieren sie in der Regel einen Babysitter. Nicht selten fällt dabei die Wahl auf zuverlässige Jugendliche aus der Nachbarschaft, die sich ein paar Euro dazuverdienen möchten. Allerdings warnen die ERGO-Experten vor einem nahezu unbekannten Umstand, den Eltern dabei unbedingt beachten sollten: „Wer einen Babysitter beschäftigt, muss diesen bei der gesetzlichen Unfallversicherung anmelden. Und zwar sogar dann, wenn der Babysitter nur gelegentlich und für ein Extra-Taschengeld auf die Kinder aufpasst.“ Eltern, die sich die ca. 50 Euro Jahresbeitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung sparen, setzen sich, ihre Kinder und den Babysitter zumeist unbewusst einem erheblichen Risiko aus. Denn passiert doch einmal etwas und kommen der Babysitter oder das eigene Kind zu Schaden, würde die gesetzliche Unfallversicherung die notwendigen Heilbehandlungskosten sowie eine mögliche lebenslange Rente übernehmen…

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14. April 2010 - „Volkskrankheit“ Berufsunfähigkeit (Absicherung für Arbeitnehmer)

Gut abgesichert als Arbeitnehmer
„Volkskrankheit“ Berufsunfähigkeit

Fast jedem Arbeitnehmer ist bekannt, dass mit einer Berufsunfähigkeit in der Regel erhebliche finanzielle Einbußen einhergehen. Doch gerade junge Menschen und Berufseinsteiger machen sich oftmals nicht bewusst, dass das Risiko einer plötzlichen Arbeitsunfähigkeit nicht nur ältere Kollegen betrifft. Denn neben chronischen Beschwerden können auch Unfälle oder eine psychische Erkrankung schnell die Ausübung des eigenen Berufs unmöglich machen. Statistisch wird in Deutschland jeder vierte Arbeitnehmer noch vor dem Erreichen des normalen Rentenalters berufsunfähig. Um in einem solchen Fall wenigstens die finanziellen Einbußen abzufedern, lohnt sich deshalb der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung in jedem Stadium des Erwerbslebens. „Allerdings sollten Arbeitnehmer unbedingt professionellen Rat in Anspruch nehmen, um die jeweils optimale Versicherungslösung zu finden“, raten die Vorsorge-Experten der ERGO Versicherungsgruppe. Und das zu Recht: Denn welcher Arbeitnehmer weiß schon um den Vorteil der „konkreten“ gegenüber der „abstrakten“ Verweisung oder kennt den Unterschied zwischen Pflegestufen und Pflegepunkten…?

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14. April 2010 - Zusätzliche Rente durch Steuer-Geschenk (Absicherung für Arbeitnehmer)

Gut abgesichert als Arbeitnehmer
Zusätzliche Rente durch Steuer-Geschenk

Dass die staatliche Rente später einmal nicht ausreichen wird, um den gewohnten Lebensstandard aufrecht zu erhalten, ist den meisten Arbeitnehmern inzwischen durchaus bewusst. Doch längst nicht alle Angestellten in Deutschland haben sich dazu durchringen können, für den Lebensabend ausreichend vorzusorgen. Ein häufiger Grund hierfür ist die fehlende Bereitschaft, regelmäßig einen Teil des verfügbaren Einkommens für etwas aufzusparen, das noch in weiter Ferne liegt. Dabei kann auch schon ein verhältnismäßig niedriger monatlicher Betrag beispielsweise durch Umwandlung von Lohn im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung in eine Pensionskasse zu einer stattlichen Altersrente führen. Der Clou dabei: Steuer- und Sozialversicherungsvorteile können genutzt werden. „Gerade das zusätzliche Einkommen, das viele Arbeitnehmer durch das Bürgerentlastungsgesetz seit Anfang des Jahres auf ihrem Konto finden, ist wie geschaffen für die Altersvorsorge“, erklären die Vorsorge-Experten der ERGO. Denn wer diesen Bonus direkt in die Altersvorsorge investiert, hat im Vergleich zum Vorjahr trotzdem das gleiche Einkommen zur Verfügung.

Quelle: ERGO
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14. April 2010 - Wer versichert was beim Firmenwagen? (Absicherung für Arbeitnehmer)

Gut abgesichert als Arbeitnehmer
Wer versichert was beim Firmenwagen?

Wird dem Arbeitnehmer von seiner Firma ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt, übernimmt in der Regel der Arbeitgeber alle notwendigen Betriebs- und Unterhaltskosten. „Das betrifft die Kfz-Steuer, die Kfz-Versicherung sowie Inspektion und Reparatur“, erläutern die ERGO-Experten. Neben der rechtlich verpflichtenden Kfz-Versicherung ist auch eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung empfehlenswert. Wurde der Firmenwagen geleast oder finanziert, ist eine Vollkaskoversicherung in der Regel ohnehin meist vorgeschrieben. Wird der Firmenwagen auch privat genutzt, so übernimmt der Arbeitgeber ebenfalls alle notwendigen Kosten, allerdings müssen diese vom Arbeitnehmer als ‚geldwerter Vorteil’ versteuert werden.
Kommt es dann zu einem Unfall, übernimmt die vom Arbeitgeber abgeschlossene Haftpflicht- oder Kaskoversicherung die Kosten. Kracht es bei einer Privatfahrt und die Kaskoversicherung beinhaltet eine Selbstbeteiligung, dann muss dieser Kostenanteil vom Mitarbeiter selbst gezahlt werden.

Quelle: ERGO
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7. April 2010 - Durch „Riestern“ zum mediterranen Alterssitz? (Tipp für Senioren im Ausland)

„Dolce Vita“ im Ruhestand – Tipp für Senioren im Ausland
Durch „Riestern“ zum mediterranen Alterssitz?

Viele Deutsche träumen von einem kleinen Häuschen am Meer und „Dolce Vita“ im Ruhestand. Allerdings ist ein eigener Alterssitz im Süden nicht nur ein schöner Traum, sondern auch eine handfeste Investition. Wer nicht rechtzeitig für den Lebensabend unter Palmen vorgesorgt hat, für den bleibt der Umzug deshalb meist nur Phantasie. Senioren, die seit 2002 mit einer Riester-Rente vorgesorgt hatten, erlebten allerdings bislang eine unschöne Überraschung, wenn sie ihren Alterssitz dauerhaft in wärmere Gefilde verlegen wollten. Warum, das erklären die Vorsorge-Experten der ERGO Versicherungsgruppe: „Mit einer dauerhaften Verlagerung des Alters-Wohnsitzes durch den Erwerb eines ausländischen Eigenheims fiel bisher auch der Anspruch auf die staatliche Förderung der Riester-Rente weg und für viele Senioren platzte der Traum vom Lebensabend unter Palmen.“ Allerdings können enttäuschte Umzugswillige mittlerweile aufatmen. Denn nach Meinung des Europäischen Gerichtshofes hat diese Regelung gegen übergeordnetes EU-Recht verstoßen und wurde deshalb jetzt abgeschafft. Die staatliche Förderung der Riester-Rente über Zulagen und Sonderausgaben kann deshalb nun auch – zumindest innerhalb der EU – für den Erwerb einer ausländischen Immobilie zur Eigennutzung verwendet werden.

Quelle: ERGO
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7. April 2010 - Krankheit bei Daueraufenthalt im Ausland (Tipp für Senioren im Ausland)

„Dolce Vita“ im Ruhestand – Tipp für Senioren im Ausland
Krankheit bei Daueraufenthalt im Ausland

Rentner, die der kalten Jahreszeit in Deutschland komplett entfliehen möchten, verbringen nicht selten gleich mehrere Monate im angenehmen Süden – oder verlagern ihren Wohnsitz sogar dauerhaft dorthin. Doch was passiert eigentlich, wenn man während eines solchen Daueraufenthalts krank wird? Grundsätzlich sind deutsche Rentner, die einen großen Teil ihrer Zeit im EU-Ausland verbringen oder sogar dort leben, weiterhin über die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland versichert. Allerdings wird eine Behandlung im Ausland lediglich nach dem dort geltenden Leistungskatalog übernommen – es besteht also keine Garantie auf ein vergleichbares Versorgungsniveau wie in Deutschland. Die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung empfehlen: Rentner, die sich im Ausland medizinisch versorgen lassen, sollten sich daher genau informieren, welche Leistungen übernommen werden. Für alle, die auf Nummer sicher gehen wollen, ist ein Abschluss einer ergänzenden privaten Krankenversicherung sinnvoll, die auch im Ausland gültig ist.

Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung
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7. April 2010 - Lichtblick im Winter: Zu Hause alles in Schuss? (Tipp für Senioren im Ausland)

„Dolce Vita“ im Ruhestand – Tipp für Senioren im Ausland
Lichtblick im Winter: Zu Hause alles in Schuss?

Sonne und Strand statt Eis und Schnee, laue Sommerabende im Freien statt kurzer Tage mit wenig Licht und klirrender Kälte. Einige Zeit im Winter unter Palmen zu verbringen, hört sich gerade für Senioren verlockend an. Doch vor einem Urlaub fernab der trüben und dunklen Jahreszeit zu Hause bedarf es einiger Vorbereitung, wie die ERGO-Experten wissen: „Bemühen Sie sich frühzeitig um jemanden, der regelmäßig Ihre Blumen gießt und nach dem Rechten sieht, wie etwa einen Nachbarn. Sinnvoll wäre es, auch regelmäßig Ihren Briefkasten zu leeren, morgens die Rollläden hochzuziehen und in den frühen Abendstunden das Licht einzuschalten, damit der Eindruck entsteht, Sie wären überhaupt nicht weg. Außerdem sollten Sie das Wasser abdrehen und elektrische Geräte wie den Fernseher vom Stromnetz nehmen, um Überspannungsschäden bei Gewittern zu vermeiden.“

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6. April 2010 - Lebensversicherung unter der Lupe.

Lebensversicherung unter der Lupe.
Wenn Hänschen nicht vorsorgt, hats Hans doppelt schwer 

Abitur bestanden, Lehre beendet – jetzt geht es los mit dem Berufsleben! Und da soll man schon an das Rentenalter denken, Vorsorge treffen, gar eine Lebensversicherung abschließen? Das ist doch nur was für Familien mit Kindern – so ein gängiges Vorurteil gerade unter jungen Leuten. Dabei lohnt es sich nachhaltig, so früh wie möglich mit der Lebensversicherung zu beginnen, denn: Je jünger das Einstiegsalter, desto günstiger die Beiträge. Verändern sich die Lebensverhältnisse, kann die Versicherung in der Regel problemlos an neue Umstände und Lebensphasen wie Wehrdienst oder Familiengründung angepasst werden. Warum also gerade junge Menschen zum Berufsstart an eine Lebensversicherung denken sollten, erläutert Tatjana Höchstödter, Expertin der ERGO Versicherungsgruppe.

Wegen der Unsicherheit der gesetzlichen Renten sollten sich heute bereits junge Leute mit ihrer Absicherung im Alter auseinandersetzen – am besten schon beim Einstieg in den ersten Job. Denn je früher mit der Einzahlung in die private Altersvorsorge begonnen wird, desto günstiger sind die Konditionen und desto höher ist aufgrund der Zinseszinsen die spätere Rentenzahlung oder die Kapitalauszahlung. ERGO-Expertin Tatjana Höchstödter liefert dazu ein anschauliches Beispiel: „Wenn ein junger Mann von 20 Jahren monatlich 80 Euro in eine Rentenversicherung einzahlt, dann kann er lebenslang inklusive Überschüsse mit rund 500 Euro Gesamtrente ab seinem 65. Geburtstag rechnen. Beginnt er erst 10 Jahre später mit der Einzahlung, so muss er bereits 130 Euro monatlich in seine private Rentenvorsorge stecken, um später ebenfalls auf 500 Euro Gesamtrente zu kommen. Auf die gesamte Beitragszahlungsdauer bedeutet dies gut 25 Prozent oder mehr als 10.000 Euro mehr an Beiträgen.“ Zwar sind 80 Euro für einen Berufsanfänger im ersten Moment viel Geld – man hat aber zu diesem Zeitpunkt meist weniger Verpflichtungen als mit 30, wenn man eine Familie gründet oder ein Haus kaufen möchte. Da können 130 Euro monatlich schnell zu einer Belastung werden.

Option: Rentenversicherung
Eine flexible Möglichkeit für junge Menschen bietet die private Rentenversicherung. Sie wird von immerhin 29 Prozent der Deutschen als beste Form der Altersvorsorge angesehen (Mehrbezieherstudie von TNS-Infratest vom August 2009 unter Beteiligung der ERGO Versicherungsgruppe). Zu Recht, denn entgegen der gängigen Ansicht, eine private Lebens- oder Rentenversicherung sei – egal in welcher Form – nur für Familien mit Kindern interessant, ist sie gerade auch für junge Menschen eine sinnvolle Investition in die Zukunft. Im Rentenalter schließt die private Zusatzrente dann die Lücke zwischen gesetzlicher Rente und den Kosten für die Aufrechterhaltung des heutigen Lebensstandards. Wenn durch Veränderungen der Lebensumstände wie Heirat oder Geburt eines Kindes der Hinterbliebenenschutz wichtig wird, besteht die Möglichkeit der flexiblen Vertragsanpassung: Ohne Gesundheitsprüfung können die Leistungen erhöht werden. Im Todesfall des Versicherten ist dann auch die junge Familie abgesichert.

Ist eine Geldanlage in Aktien nicht die bessere Wahl?
Die Finanzkrise macht deutlich, dass die Lebensversicherung im Vergleich zu anderen Finanzinstrumenten sehr hohe Sicherheit und Verlässlichkeit bietet. Diese Aspekte werden für die Kunden immer wichtiger. Die Lebensversicherung wartet dabei mit einer einmaligen Kombination auf: Nur ihre Produkte sichern biometrische Risiken wie Tod, Alter oder Invalidität ab und bieten gleichzeitig garantierte Leistungen. Wie steht es aber mit dem Argument, andere Anlageformen seien für den Vermögensaufbau profitabler? Bei solchen Vergleichen rät ERGO-Expertin Tatjana Höchstödter zur Vorsicht: „Höhere Renditechancen bei Aktien sind für den Anleger mit größeren Risiken verbunden. Denn wenn sich die Aktienkurse beim Eintritt in den Ruhestand auf niedrigem Niveau befinden, müssen unter Umständen herbe Verluste hingenommen werden. Offen ist auch, ob das dann noch vorhandene Vermögen bis an das Lebensende ausreicht.“

Unterstützung während Wehrdienst und Zivildienst
Das Leben verläuft nicht stromlinienförmig, das betrifft besonders die Finanzen. So bringt zum Beispiel der Wehr- oder Zivildienst vor allem für bereits im Beruf stehende junge Männer finanzielle Engpässe. Die Fortzahlung von Vorsorgebeiträgen in eine Versicherung kann jetzt schwierig werden. Doch auch hier gibt es Lösungen: „Viele wissen gar nicht, dass unter bestimmten Voraussetzungen sogar der Staat die Beiträge zur privaten Rentenversicherung erstattet“, so der Hinweis der ERGO-Expertin. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Altersvorsorge in Form einer Versicherung abgeschlossen wurde, mit laufender Beitragszahlung und Fälligkeitsdatum frühestens zum 60. Geburtstag des Versicherten. Zudem müssen die Beiträge im Jahr vor Beginn der Wehr- bzw. Zivildienstzeit aus dem eigenen Arbeitseinkommen geleistet worden sein und der Betroffene muss Versicherungsnehmer sein. Haben die Eltern die Versicherung abgeschlossen, gelten andere Voraussetzungen. „Einen entsprechenden Antrag erhalten Sie mit der Einberufung“, erklärt Tatjana Höchstödter. „Diesen sollten Sie sich von der Dienststelle bestätigen lassen und anschließend an die Versicherung schicken. Ihre Versicherung informiert Sie auch über alle notwendigen Schritte zur Erstattung.“

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30. März 2010 - Riester- und Rürup-Rente im Vergleich

Riester- und Rürup-Rente im Vergleich
Für wen eignet sich welche Variante der privaten Altersvorsorge?

Private Altersvorsorge ist in aller Munde: Mehr als die Hälfte der unter 65-Jährigen bezeichnen die eigene Altersvorsorge als äußerst oder sehr wichtig – so eines der Ergebnisse einer im August 2009 von TNS-Infratest durchgeführten repräsentativen Mehrbezieherstudie, an der sich auch die ERGO Versicherungsgruppe beteiligt hat. Unter den vielen angebotenen Modellen zeichnet sich die jeweils nach ihren Initiatoren bezeichnete „Riester“- bzw. „Rürup“-Rente durch ihre staatliche Unterstützung aus. Die Riester-Rente richtet sich an rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbstständige sowie Soldaten und die überwiegende Zahl der Beamten. Als Pendant dazu bietet die Rürup-Rente nicht rentenversicherungspflichtigen Selbstständigen und Freiberuflern eine steuerlich geförderte private Altersversorgung. Einen Überblick der wichtigsten Unterschiede zwischen beiden Rentenversicherungen bietet die ERGO Versicherungsgruppe.

Die Notwendigkeit, sich privat um eine zusätzliche finanzielle Absicherung im Alter zu kümmern, steht für die meisten Menschen außer Frage. Allerdings ist es nicht immer einfach, bei der Vielfalt der Angebote die individuell passende Lösung zu finden. Zu den bekanntesten Modellen gehören sowohl die Riester- als auch die Rürup-Rente, auch Förderrente bzw. Basisrente genannt.

Für wen passt welches Modell?
„Wie der Name schon sagt, fördert der Staat mit der Förderrente durch Zulagen und eventuelle Steuererleichterungen die Eigeninitiative, sich eine private Zukunftssicherung aufzubauen“, erläutert Tatjana Höchstödter, Expertin der ERGO Versicherungsgruppe. Interessant ist dieses Rentenangebot besonders für Familien mit Kindern, da für jedes kindergeldberechtigte Kind eine Zulage gezahlt wird. Eine Basisrente und Option zur Steuererleichterung zugleich ist die Rürup-Rente. Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht sowie Angestellte mit hoher Steuerlast profitieren von diesem Angebot.

Wie sieht die staatliche Förderung aus?
Wer „riestert“ kann mit staatlichen Zulagen rechnen. Unterschieden wird dabei zwischen einer Grundzulage für Erwachsene und einer Kinderzulage. Berufsstarter bis 25 erhalten zudem einmalig den Berufsstarter-Bonus. Die ERGO-Expertin ergänzt: „Die Beantragung der Zulagenförderung ist sehr einfach und gilt für die gesamte Dauer des Sparvertrages.“ Die Beiträge der Förderrente können als Sonderausgaben in der Steuererklärung angegeben werden. Anschließend prüft das Finanzamt, ob für den Sparer die staatliche Zulage oder der Abzug der Beiträge als Sonderausgaben (bis zu 2.100 Euro jährlich inklusive Zulage) günstiger ist. Ist die ermittelte Steuerersparnis höher als der Zulagenanspruch, fließt die Zulage in den Vertrag mit ein und die ermittelte Differenz wird vom Finanzamt gutgeschrieben. Nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom September 2009 soll diese Förderung jetzt auch für Rentner gelten, die es ins EU-Ausland zieht. Wer eine Basisrente abschließt, profitiert von den damit verbundenen Steuervorteilen: Bis zu 20.000 Euro (Ehepaare: 40.000 Euro) können pro Jahr geltend gemacht werden. Davon werden 2010 70 Prozent anerkannt. Dieser Prozentsatz steigt jedes Jahr um zwei Punkte bis 2025 auf 100 Prozent. Einen wichtigen Hinweis dazu liefert Tatjana Höchstödter: „Zukünftig werden nur die Basisrenten als förderwürdig anerkannt, für die eine Zertifizierung der Versicherungsaufsicht BaFin vorliegt. Diese Zertifizierung ist für einen Großteil der ERGO Leben-Produkte bereits erfolgt.“

Wie sieht es in der Rentenphase aus?
Egal, welches Modell gewählt wird: Hier beginnt die Rente bereits mit dem 60. Lebensjahr. Die Auszahlung erfolgt monatlich. Riester-Versicherte, die zu Beginn der Rentenauszahlung eine größere Investition tätigen wollen, können sich bis zu 30 Prozent des bis dahin angesammelten Geldes auszahlen lassen; entsprechend vermindert sich die Rentenleistung. Ab dem Start der Rentenauszahlung werden sowohl Riester- als auch Rürup-Renten voll besteuert (so genannte „nachgelagerte Besteuerung“). Da im Alter das Einkommen und somit der persönliche Steuersatz meist niedriger sind als im Erwerbsleben, kann die nachgelagerte Besteuerung vorteilhaft sein. Bei Beziehern der Basisrente wird der steuerpflichtige Anteil von momentan 60 Prozent schrittweise jedes Jahr um zwei Prozent bis 2020 auf 80 Prozent erhöht. In den Folgejahren erfolgt dann die Erhöhung um jährlich ein Prozent des zu versteuernden Anteils auf 100 Prozent bis 2040.

Schutz vor staatlichem Eingriff
Weder für Arbeitnehmer noch für Selbstständige gibt es heute eine echte Sicherheit. Arbeitslosigkeit oder, bei Selbstständigen, eine Insolvenz kann keiner ausschließen – egal, wie sicher die Position oder der Großauftrag zu sein scheint. „Die Förder- und die Basisrente sind jedoch während der Ansparphase vor dem Zugriff von ‚Hartz-IV’ geschützt“, beruhigt die ERGO-Expertin. „Das gilt auch im Falle einer Insolvenz – eine Pfändung ist ausgeschlossen.“

Übertragung auf Hinterbliebene
Zwar sind sowohl die Rürup- als auch die Riester-Rente Leibrenten, das heißt das eingezahlte Kapital verfällt, wenn der Sparer stirbt. Allerdings bieten viele Versicherer eine entsprechende Zusatzversicherung als Hinterbliebenenrente. Im Zuge steigender Lebenserwartung ist die private Altersvorsorge für jeden ein „Muss“. Welches der beiden bekanntesten Modelle, Riester- oder Rürup-Rente, im konkreten Fall besser passt, hängt von den persönlichen Lebensumständen ab.

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17. März 2010 - Private Vorsorge für Hausfrauen (Altersvorsorge für Frauen)

Frauen müssen beizeiten an ihre Rente denken
Private Vorsorge für Hausfrauen 

Als Hausfrau jahrelang für Familie und Haushalt zu sorgen ist eine für die Gesellschaft wertvolle Tätigkeit. Der gesetzliche Rentenanspruch daraus ist allerdings gering bis gar nicht existent, eine private Absicherung daher empfehlenswert. Vorteilhaft wäre es natürlich, von der staatlichen Förderung für eine Riester-Rente zu profitieren. Doch halten Viele dies für ausgeschlossen, da Hausfrauen ja nicht pflichtversichert sind – oder? „Das ist ein Irrtum“, erläutern die Experten der ERGO Versicherungsgruppe: „Schließt der Ehepartner, also meist der Ehemann, eine Riester-Rente ab, dann ist der nicht-berufstätige Partner, d.h. die Hausfrau, mittelbar förderberechtigt. Über einen Zulagenvertrag erhalten beide Partner ihren eigenen Vertrag mit individueller Zulage, obwohl nur der unmittelbar Förderberechtigte einzahlt.“

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17. März 2010 - Mit 60 Euro schon dabei! (Altersvorsorge für Frauen)

Frauen müssen beizeiten an ihre Rente denken
Mit 60 Euro schon dabei!

Laut einer Emnid-Umfrage im Auftrag der ERGO Versicherungsgruppe ist Geldmangel die häufigste Begründung, warum Frauen keine Maßnahmen zur Altersvorsorge planen. Doch private Altersvorsorge muss nicht teuer sein: Zahlt eine Sparerin 60 Euro jährlich in eine Riester-Rente ein, profitiert sie von der vollen staatlichen Förderung in Höhe von 154 Euro (so genannte Grundzulage). Generell richtet sich der Mindesteigenbetrag bei der Riester-Rente nach dem rentenversicherungspflichtigen Bruttogehalt des Vorjahres. Aber auch mit einem niedrigeren Jahresbeitrag als 60 Euro ist „riestern“ noch möglich – die staatlichen Zulagen werden dann anteilig geleistet.

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17. März 2010 - Erziehungszeiten erhöhen gesetzlichen Rentenanspruch (Altersvorsorge für Frauen)

Frauen müssen beizeiten an ihre Rente denken
Erziehungszeiten erhöhen gesetzlichen Rentenanspruch

Nutzt eine Mutter die Elternzeit und steigt anschließend in eine berufliche Teilzeittätigkeit ein, dann bedeutet dies in der Regel Einbußen beim gesetzlichen Rentenanspruch. Daher sollten betroffene Frauen darauf achten, dass ihre Erziehungszeiten für die Bemessung der gesetzlichen Rente Berücksichtigung finden, so der Experten-Rat der ERGO Versicherungsgruppe: Für Kinder, die nach dem 31.12.1991 geboren wurden, werden dem Elternteil, der die Kinder hauptsächlich betreut, drei Jahre Beitragszeiten nach dem Durchschnittseinkommen gutgeschrieben. Auch für Kinder im Alter von drei bis zehn gibt es weitere Ausgleichszahlungen. Waren die Frauen zuvor selbstständig tätig, so gelten andere Bestimmungen. Damit die Zeiten der Kindererziehung dem Versicherungskonto gutgeschrieben werden, ist ein entsprechender Antrag beim Rentenversicherungsträger erforderlich. Näheres beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter www.bmas.de.

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9. März 2010 - Expertengespräch - Auch wenn das Geld einmal knapp ist: Lebensversicherung nicht vorzeitig kündigen

ERGO Expertengespräch:
Auch wenn das Geld einmal knapp ist: Lebensversicherung nicht vorzeitig kündigen

Ein finanzieller Engpass kann es schwierig machen, den monatlichen Beitrag zur Lebens- oder Rentenversicherung aufzubringen. Wer in seinen Vertrag vorübergehend nicht einzahlen kann, sollte mit einer Kündigung dennoch vorsichtig sein. Tatjana Höchstödter, Expertin für private Altersversorgung bei der ERGO Versicherungsgruppe, rät dazu, Alternativen zu prüfen – beispielsweise die Beitragsfreistellung.

Warum ist es von Nachteil, eine Lebensversicherung zu kündigen?
Mit dem Vertrag geht nicht nur die Altersvorsorge, sondern ein unverzichtbarer Versicherungsschutz verloren. Dazu gehört, sofern im Vertrag eingeschlossen, die Absicherung der Familie oder der Schutz gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit. Zudem: Bei einer Kündigung werden vom erwirtschafteten Kapital die Verwaltungs- und Abschlusskosten abgezogen. Diese fallen in den ersten Jahren besonders ins Gewicht.

Was ist, wenn ich die Beitragszahlung aussetze: Bleiben der Versicherungsschutz und das Kapital erhalten?
Ja, aus dem bisher eingezahlten Kapital wird der bis dahin aufgebaute Versicherungsschutz ermittelt, die so genannte beitragsfreie Versicherungssumme. Diese bleibt bestehen, auch wenn das ursprüngliche Vorsorgeziel dadurch natürlich reduziert wird. Voraussetzung für eine Beitragsfreistellung ist, dass der Vertrag schon so lange läuft, dass ein für den Schutz ausreichend hoher Betrag zur Verfügung steht. Dies ist in der Regel erst nach ein paar Jahren der Fall.

Ist die Beitragsfreistellung zeitlich befristet?
Theoretisch ist es möglich, den Vertrag auf Dauer beitragsfrei zu stellen. Empfehlenswert ist dies allerdings nicht, weil der Versicherungsschutz damit ebenfalls auf Dauer reduziert ist und kein weiteres Kapital für die Altersvorsorge angespart wird. Wenn die Beitragsfreistellung länger als zwei Jahre dauert und der alte Vertrag wieder in Kraft treten soll, ist in der Regel eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig.

Expertin Tanja Höchstödter

8. März 2010 - Kleine Steuerersparnis bringt doppelten Nutzen

Kleine Steuerersparnis bringt doppelten Nutzen
Wie Verbraucher vom Bürgerentlastungsgesetz profitieren können

Seit Anfang des Jahres macht sich das neue Bürgerentlastungsgesetz bei den meisten Arbeitnehmern in barer Münze bemerkbar – wenn auch auf den ersten Blick mit eher unscheinbaren Beträgen. Doch woher kommt eigentlich die kleine Finanzspritze? Und was anfangen mit dem neuen Steuer-Bonus? Wie sowohl Angestellte als auch Selbstständige die gewährte Entlastung doppelt nutzen können und warum gerade die betriebliche Altersversorgung dabei eine schlaue Lösung ist, zeigen die Vorsorge-Experten der ERGO Versicherungsgruppe.

Manchem mag es zunächst gar nicht aufgefallen sein, doch ein Blick auf die ersten Lohnabrechnungen des Jahres bestätigt: Deutsche Arbeitnehmer haben seit Jahresbeginn monatlich im Schnitt ein wenig mehr Gehalt auf dem Konto. Doch woher kommt der plötzliche Geldsegen?

Entlastung per Gesetz
Mit dem am 1. Januar 2010 in Kraft getretenen Bürgerentlastungsgesetz sind die steuerlich absetzbaren Höchstbeträge für Kranken- und Pflegeversicherungen gestiegen. Und das zahlt sich im verfügbaren Einkommen aus: So kann sich ein pflichtversicherter, dreißigjähriger Single bei einem Bruttogehalt von 2.500 Euro seit Jahresbeginn monatlich über knapp 40 Euro mehr im Porte­monnaie freuen. Der Clou dabei: Zusätzliche Steuervorteile machen – beispielsweise im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung – aus dem kleinen Betrag später eine stattliche Zusatzrente. Und die wird, betrachtet man die Prognosen zur Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung, später einmal auch bitter nötig sein.

Doppelter Nutzen
Der Grund, warum es sich gerade im Fall der aktuellen Steuerentlastung für viele Arbeitnehmer lohnt, den zunächst eher geringen Plusbetrag in eine betriebliche Altersversorgung wie beispielsweise eine Pensionskasse zu investieren, liegt auf der Hand: „Bei einer betrieblichen Altersversorgung geht ein Teil des Gehalts direkt vom Arbeitgeber in die Pensionskasse, wodurch der Bruttolohn des Arbeitnehmers um diesen Betrag sinkt“, erklären die Experten der ERGO und führen weiter aus: „Dies wirkt sich positiv auf die Höhe der zu entrichtenden Steuern und Sozialabgaben aus. Da sich deren Bemessung am reduzierten Bruttogehalt orientiert, fallen geringere Steuern und Sozialabgaben an. Auf diese Weise steigt der Nettolohn – also der Betrag, der schließlich als verfügbares Gehalt auf dem Konto des Arbeitnehmers landet.“ Konkret bedeutet das: Entscheidet sich der zuvor erwähnte 30-Jährige, monatlich 42 Euro in eine betriebliche Altersversorgung einzuzahlen, anstatt sein zusätzliches Nettoeinkommen durch das Bürgerentlastungsgesetz für den Konsum zu verwenden, zahlt sich das doppelt aus: Denn die Verminderung des Bruttolohns in Kombination mit den geringeren Steuern und Sozialabgaben führt dazu, dass er bei gleichem Nettogehalt wie zuvor monatlich einen Betrag von über 80 Euro in die Pensionskasse einzahlen kann. Auf diese Weise wird aus einem kleinen Steuergeschenk der Regierung eine attraktive Altersrente – und das ohne finanziellen Mehraufwand.

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3. März 2010 - Wenn der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann (Vorsorge für Singles)

Woran Singles denken sollten
Wenn der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann

Weltweit steigt die Zahl der Singles kontinuierlich an. Deutschland bildet dabei keine Ausnahme: Der bundesweite Anteil an Ein-Personen-Haushalten liegt bereits bei fast 40 Prozent, Tendenz steigend. Doch so angenehm und praktisch sich das Single-Dasein in guten Tagen auch anfühlen mag: Gerade Alleinstehende, die im Ernstfall auf kein traditionelles familiäres „Auffangnetz“ zurückgreifen können oder wollen, sollten sich anderweitig absichern. „Besonders für alle nach 1961 Geborenen sollte eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ganz weit oben auf der Liste stehen“, raten die Experten der ERGO Versicherungsgruppe. Denn nur ältere Jahrgänge kommen, wenn sie ihren Beruf gesundheitsbedingt irgendwann nicht mehr ausüben können, noch in den (meist mageren) Genuss einer staatlichen Berufsunfähigkeitsrente. Alle anderen müssen das Risiko selbst minimieren. Doch obwohl die Berufsunfähigkeit statistisch fast jeden vierten Deutschen noch vor Erreichen des Rentenalters trifft, haben nur etwa zehn Prozent der Betroffenen für den Fall der Fälle vorgesorgt.

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3. März 2010 - Wenn fremde Hilfe nötig wird

Woran Singles denken sollten
Wenn fremde Hilfe nötig wird

Zwar verfügen gerade Singles ohne Kinder durchschnittlich über mehr Geld als Paare mit Nachwuchs. Doch ein höheres Einkommen während der Zeit der Erwerbstätigkeit schützt nicht unbedingt vor einer finanziellen Schlechterstellung im Alter. Und besonders Menschen ohne enge familiäre Bindung oder eigene Kinder sollten schon früh der Tatsache ins Auge sehen, dass sie auch im Rentenalter auf sich allein gestellt sein werden: „Soll der gewohnte Lebensstandard auch dann aufrecht erhalten werden, führt kein Weg an einer privaten Altersvorsorge vorbei“, warnen die Vorsorge-Experten der ERGO Versicherungsgruppe. Denn die staatliche Rente allein reicht hierfür in der Regel bei Weitem nicht aus. Neben dem als Alterssicherung sehr beliebten Erwerb von Immobilien sollten Singles auf Rentenkonzepte wie die Riester- (für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer) oder die Rürup-Rente (für Selbstständige und Freiberufler) setzen. Der Vorteil: Diese Rentenlösungen werden vom Staat unterstützt – in Form von Steuervergünstigungen, Zulagen oder einer Kombination beider Möglichkeiten.

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3. März 2010 - Wenn das Geld auch später reichen soll (Vorsorge für Singles)

Woran Singles denken sollten
Wenn das Geld auch später reichen soll

Zwar verfügen gerade Singles ohne Kinder durchschnittlich über mehr Geld als Paare mit Nachwuchs. Doch ein höheres Einkommen während der Zeit der Erwerbstätigkeit schützt nicht unbedingt vor einer finanziellen Schlechterstellung im Alter. Und besonders Menschen ohne enge familiäre Bindung oder eigene Kinder sollten schon früh der Tatsache ins Auge sehen, dass sie auch im Rentenalter auf sich allein gestellt sein werden: „Soll der gewohnte Lebensstandard auch dann aufrecht erhalten werden, führt kein Weg an einer privaten Altersvorsorge vorbei“, warnen die Vorsorge-Experten der ERGO Versicherungsgruppe. Denn die staatliche Rente allein reicht hierfür in der Regel bei Weitem nicht aus. Neben dem als Alterssicherung sehr beliebten Erwerb von Immobilien sollten Singles auf Rentenkonzepte wie die Riester- (für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer) oder die Rürup-Rente (für Selbstständige und Freiberufler) setzen. Der Vorteil: Diese Rentenlösungen werden vom Staat unterstützt – in Form von Steuervergünstigungen, Zulagen oder einer Kombination beider Möglichkeiten.

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10. Februar 2010 - Schadenermittlung nach dem Unfall (Gutachter)

Ein Fall für den Gutachter
Schadenermittlung nach dem Unfall 

Glatte Straßen, Unachtsamkeit oder einfach Pech: Knapp zwei Millionen Verkehrsunfälle mit Blechschäden wurden 2009 erfasst. Glück im Unglück, wenn nicht mehr passiert ist – doch wie wird die Höhe des Schadens ermittelt? In der Regel schickt die Versicherung des Unfallverursachers dafür einen Gutachter. Auch der Geschädigte kann einen eigenen Gutachter hinzuziehen, so die Experten der ERGO Versicherungsgruppe. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs muss die gegnerische Versicherung auch diese Gutachter-Kosten übernehmen, so bald der Fahrzeugschaden voraussichtlich die Bagatellgrenze von 750 Euro übersteigt (BGH VersR 1998, 79). Wer unsicher ist, wo ein unabhängiger Experte zu finden ist: In der Regel arbeitet die Reparatur-Werkstatt mit dem Geschädigten zusammen.

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10. Februar 2010 - Strittige Diagnose oder Heilmethode (Gutachter)

Ein Fall für den Gutachter
Strittige Diagnose oder Heilmethode

Für Patienten ist es nicht immer einfach, sich im Dschungel der medizinischen Expertisen zurechtzufinden. Hier kann die Meinung eines Dritten, am besten eines unabhängigen Gutachters, helfen, wissen die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung, einem Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe. Medizinische Sachverständiger prüfen objektiv die strittige Diagnose oder Heilmethode. Für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) treten dabei die Ärzte des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) als Gutachter auf. Sie prüfen – für den Versicherten kostenlos – ob berechtigte Zweifel an der Korrektheit der Behandlung bestehen. Privat Versicherte werden meist von einem Gutachter untersucht, den ihre Krankenversicherung benennt und dessen Kosten sie in der Regel vollständig erstattet. Es lohnt in jedem Fall, sich vorab genau über die Versicherungsbedingungen zu informieren: Kann man den Gutachter selbst wählen, darf man in Einzelfällen auch eine zweite Meinung einholen?

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10. Februar 2010 - Wichtiger Schutz für Bauherren (Gutachter)

Ein Fall für den Gutachter
Wichtiger Schutz für Bauherren 

Vom ersten Spatenstich bis zum Richtfest: Der Bauherr ist während der gesamten Bauphase für die Gefahren, die vom Bau ausgehen, verantwortlich. Dies gilt selbst dann, wenn er Fachfirmen mit dem Bau beauftragt hat. Richten beispielsweise die Handwerker Schäden am Nachbarhaus an, wird er in der Konsequenz dafür haftbar gemacht. Unerlässlich ist daher die Bauherren-Haftpflichtversicherung, so die Experten der ERGO Versicherungsgruppe. Sie wehrt u.a. unangemessene Ansprüche ab und übernimmt im Rahmen dessen auch Gutachter- und Prozesskosten – und sorgt so dafür, dass der Traum vom Neubau nicht zum Alptraum wird.

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26. Januar 2010 - Expertengespräch - Lebens- und Rentenversicherungen: Welche Ansprüche haben Hinterbliebene?

ERGO Expertengespräch:
Lebens- und Rentenversicherungen: Welche Ansprüche haben Hinterbliebene?

Stirbt ein geliebter Mensch, ist das ein großer Verlust. Zu der Trauerarbeit gesellt sich für die Angehörigen auch die traurige Aufgabe, die persönlichen Angelegenheiten des Verstorbenen zu regeln. Oft gehören Lebens- oder Rentenversicherungen zum Nachlass. Was zu beachten ist, damit finanzielle Ansprüche daraus nicht verloren gehen, erläutert Tatjana Höchstödter, Expertin für private Altersversorgung bei der ERGO Versicherungsgruppe.

Was müssen Angehörige eines Verstorbenen tun, damit Ansprüche aus einer Lebens- oder Rentenversicherung nicht verloren gehen?
Sie sollten das Versicherungsunternehmen möglichst schnell informieren und alle nötigen Dokumente vorlegen – eine bestimmte Frist gibt es dafür aber nicht. Zu den nötigen Dokumenten gehören die amtliche Sterbeurkunde mit Geburtsdatum und Geburtsort, der Versicherungsschein und, sofern erforderlich, ein ärztliches Zeugnis, das Aufschluss über die Todesursache gibt.

Haben Hinterbliebene bei einer Lebensversicherung überhaupt Ansprüche?
Ja, das ist schließlich ein wesentlicher Zweck der Lebensversicherung. Dabei kommt es auf die Art der Versicherung an: Eine Kapital bildende Lebensversicherung wird entweder zu einem festgelegten Zeitpunkt fällig, etwa beim Renteneintritt, oder aber beim Tod des Versicherten. Die Versicherungssumme geht in diesem Fall an eine Person, die im Vertrag genannt worden ist. Gibt es keinen solchen Bezugsberechtigten, fällt die Versicherungsleistung in den Nachlass des Verstorbenen. Mit einer Risikolebensversicherung wird hingegen kein Kapital angespart. Sie dient dazu, Hinterbliebene oder hohe Kredite abzusichern. Stirbt der Versicherungsnehmer, wird die vereinbarte Versicherungssumme an den Bezugsberechtigten, die gesetzlichen Erben oder an die Bank gezahlt.

Welche Regeln gelten bei einer privaten Rentenversicherung?
Entscheidend ist, ob eine Beitragsrückgewähr oder eine Rentengarantiezeit vereinbart worden ist. Die Beitragsrückgewähr greift in der Zeit vor dem Renteneintritt. Stirbt der Versicherte, erhalten Bezugsberechtigte oder Erben das bis dahin eingezahlte Geld zurück. Die Garantiezeit betrifft die Zeit nach dem Rentenbeginn. Stirbt der Versicherte dann, wird die monatliche Rente für den vereinbarten Zeitraum weitergezahlt – entweder an Bezugsberechtigte oder an die Erben. Bei privaten Rentenversicherungen ist es zudem möglich, eine Hinterbliebenenrente zu vereinbaren. Diese Option besteht auch noch nach Vertragsabschluss. Die Hinterbliebenenrente erhalten mitversicherte Personen bis ans Lebensende – übrigens unabhängig davon, ob der eigentliche Versicherungsnehmer vor oder nach dem Rentenbeginn verstirbt.

Expertin Höchstödter

25. Januar 2010 - Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung
Wer sich informiert und Zeit investiert, ist gut abgesichert.

BerufsunfähigkeitDie Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Jeder Vierte wird in Deutschland vor dem Rentenalter berufsunfähig – und nur zehn Prozent der Betroffenen sind für diesen Fall ausreichend versichert. Dabei sinkt das Alter derjenigen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr berufstätig sein können, und die gesetzliche Absicherung ist unzureichend bzw. für alle nach 1961 Geborenen nicht mehr gegeben. Daher gehört eine Berufsunfähigkeitsversicherung eigentlich zwingend in das Versicherungspaket jedes Arbeitnehmers. Die ERGO Versicherungsgruppe zeigt auf, welche Punkte dabei besondere Aufmerksamkeit verdienen.

Nicht allen Berufstätigen ist bewusst, wie wichtig eine private Absicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit ist. Denn als Auslöser für eine Berufsunfähigkeit kommen nicht nur Unfälle in Frage: Die häufigsten Gründe sind verbreitete Beschwerden der Gelenke, Wirbelsäule, Muskeln und Knochen sowie psychische Erkrankungen. Und ein chronisches Rückenleiden kann fast jeden treffen, auch junge Arbeitnehmer. Daher empfiehlt die Expertin der ERGO Versicherungsgruppe, Tatjana Höchstödter, sich rechtzeitig über die verschiedenen Möglichkeiten der privaten Absicherung zu informieren: „Planen Sie vor allem genügend Zeit für die Auswahl und Gestaltung der Police ein, dann können Sie sich im ‚Fall der Fälle’ auf einen guten Versicherungsschutz verlassen.“

Liegt der Vertrag über eine Berufsunfähigkeitsversicherung vor, verdienen vor allem zwei Klauseln eine genauere Betrachtung: Die abstrakte oder konkrete Verweisung sowie die Kategorisierung durch Pflegepunkte oder Pflegestufe.

Abstrakte oder konkrete Verweisung?
Wichtig für den Versicherungsnehmer ist zum Beispiel die Frage, ob er eine andere Tätigkeit aufnehmen muss, wenn er krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage ist, in seinem zuletzt ausgeübten Beruf zu arbeiten. Im Vertragsdeutsch wird hier von abstrakter und konkreter Verweisung gesprochen, wenn ihn die Versicherung gegebenenfalls auf eine andere Tätigkeit ‚verweisen’ kann. Muss beispielsweise eine Friseurin wegen Knieproblemen ihren Beruf aufgeben, wäre sie mit dem Passus der abstrakten Verweisung im Versicherungsvertrag dazu verpflichtet, eine andere Tätigkeit zu suchen. Die reelle Chance, einen anderen Job zu finden, spielt dabei keine Rolle. „Die konkrete Verweisung ist die deutlich kundenfreundlichere Lösung“, so die Ansicht der Versicherungsexpertin: „Denn diese Klausel setzt voraus, dass der Versicherte schon eine andere Tätigkeit ausübt – beispielsweise ein Schreiner, der wegen eines Rückenleidens bereits eine Umschulung im kaufmännischen Bereich absolviert und eine Stelle als Sachbearbeiter gefunden hat.“ Liegt er mit seinem neuen Job bei Einkommen und Wertschätzung annähernd auf gleichem Niveau, so hat der Schreiner keinen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente in seinem ursprünglichen Beruf. Im Gegensatz zur „abstrakten Verweisung“ kann er jedoch nicht verpflichtet werden, in einem Vergleichsberuf neu anzufangen.

Mitversicherung der Pflegebedürftigkeit
Für den Versicherten bedeutet es einen großen Vorteil, dass bei der Berufsunfähigkeitsversicherung der ERGO Lebensversicherung das Risiko der Pflegebedürftigkeit mitversichert ist. Denn sollte der Betroffene ein Pflegefall werden, bleiben ihm im Leistungsfall zusätzliche Untersuchungen erspart. Darüber hinaus ist es für den Arbeitnehmer wichtig zu wissen, nach welcher Methode die Versicherung Pflegefälle einstuft: Einige Versicherungsträger wie beispielsweise auch ERGO verwenden ein eigenes Punktesystem, andere setzen die gesetzlichen Pflegestufen als Kriterien an. „Die Anzahl der Punkte ist entscheidend dafür, ob die Rente anteilig oder komplett geleistet wird“, erläutert die Expertin der ERGO.

Nur noch geringer Versicherungsschutz aus der gesetzlichen Rentenversicherung
Seit der Rentenreform von 2001 haben alle nach 1961 Geborenen bei Berufsunfähigkeit keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung mehr. Deshalb sollte eine entsprechende Versicherung ein entscheidender Bestandteil des privaten Vorsorgepakets sein. Und gerade junge Arbeitnehmer profitieren bei einem frühzeitigen Abschluss von den niedrigen Einstiegstarifen.

Quelle: ERGO
www.ergo.com/verbraucher

www.ergo.de


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4. Januar 2010 - Tatkräftige Hilfe nach Unfall

Tatkräftige Hilfe nach Unfall
Der Vorteil von Assistance-Leistungen für Selbstständige

AssistanceFür Selbstständige können die Folgen eines Unfalls schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen – jedenfalls ohne ausreichenden Versicherungsschutz. Dass es aber gerade bei Unfallversicherungen nicht nur auf den Schutz vor finanziellen Risiken ankommt, ist vielen Menschen nicht bewusst. Denn oft sind es gerade Kleinigkeiten, die sich später als größte Hürden erweisen: Wie komme ich nach einem Unfall zu meinem wichtigen Geschäftstermin? Wer kümmert sich um meine Wohnung, während ich im Krankenhaus liege? Mit zahlreichen Zusatz- und Serviceangeboten stehen Versicherungen ihren Kunden auch in diesen Fragen zur Seite. Welche dieser so genannten Assistance-Leistungen sich lohnen und für wen, das zeigt die ERGO Versicherungsgruppe.

Die Gewissheit, gegen möglichst viele Risken des Alltags abgesichert zu sein, lässt die Menschen schon immer besser schlafen. Seit Jahren zeichnet sich jedoch ein Trend ab, der weit über die klassische Assekuranz, also die finanzielle Absicherung gegen Risiken, hinaus geht. „Für eine wachsende Zahl an Versicherten spielen neben der schnellen, möglichst unbürokratischen Hilfe und der Unterstützung in Notfallsituationen weitergehende Serviceleistungen eine zunehmend wichtige Rolle“, bestätigen die Experten der ERGO Versicherungsgruppe. Besonders Selbstständige erwarten heute von ihrer Versicherung eine kompetente und zuverlässige Rundum-Betreuung, bei der die Schadenregulierung nur ein Faktor von vielen ist. Immer mehr Versicherungsunternehmen arbeiten deshalb mit Service-Dienstleistern zusammen, die sich auf die umfassende Organisation und Koordination solcher so genannter Assistance-Leistungen spezialisiert haben. Diese Spezial-Dienstleistungsunternehmen, Assisteure genannt, verfügen in der Regel über weitreichende internationale Netzwerke, die es ihnen ermöglichen, den Versicherten rund um die Uhr umfangreiche Service- und Hilfeleistungen bereitzustellen.

Beispiele für Assistance-Leistungen
Vor allem im Bereich des Unfallschutzes machen Assistance-Leistungen Sinn: Zwar ist es wichtig, dass dem Versicherten nach einem Unfall schnell und umfassend geholfen wird, jedoch nicht nur finanziell. Einfache Dinge wie beispielsweise der tägliche Einkauf oder das Putzen der Wohnung können nach einem Unfall schnell zu einer Herausforderung werden, die alleine nicht oder nur schwerlich zu bewältigen ist. Auch die Suche nach angemessenen Reha-Einrichtungen, einem geeigneten Therapeuten oder einer Spezialfirma für den behindertengerechten Umbau des eigenen Fahrzeugs fallen mit kompetenter Unterstützung leichter.

Für wen lohnt sich ein solches Paket?
Nicht jeder Betroffene benötigt dieselbe Unterstützung: „Für einen selbstständigen Single ergeben sich nach einem schweren Verkehrsunfall ganz andere organisatorische Fragen und Probleme als beispielsweise für einen verheirateten Frührentner“, betonen die Versicherungsprofis. Sinnvoll sind deshalb individuelle, auf die Bedürfnisse bestimmter Zielgruppen zugeschnittene Assistance-Pakete. Gerade Alleinstehende oder Ältere sehen sich nach einem Unfall schnell vor unüberwindbar scheinende Hürden gestellt. Und für einen Selbständigen bedeutet in der Regel jede Minute, die ihn möglicherweise die zahlreichen zusätzlichen Folgeerscheinungen eines Unfalls kosten, handfeste Verluste. Notwendige Unterstützung wie ein flexibler Fahrdienst, ein zuverlässiger Menüservice, ein persönlicher Trainer und eine ordentliche Haushaltshilfe sind im Normalfall alles andere als schnell gefunden. Kümmert sich ein Assisteur um die Vielzahl der kleinen und großen organisatorischen Probleme, kann sich der Versicherte voll und ganz auf das Wesentliche konzentrieren: auf seine schnelle Genesung.

Assistance-Leistungen ergänzen somit in sinnvoller Weise das klassische Angebot der Versicherungen. Im Zusammenspiel von Assekuranz und Assistance profitieren im Bereich des Unfallschutzes besonders Personengruppen wie Selbstständige von Komplett-Lösungen, die weit mehr als nur Schutz bieten – sie spenden Sicherheit.

Quelle: ERGO
www.ergo.com/verbraucher

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