Berufsunfähigkeitsabsicherung – raus aus der Existenzgefährdung
- Sie müssen bei uns keine Ersatztätigkeiten annehmen, wenn Sie in Ihrem ausgeübten Beruf berufsunfähig werden
- Volle Leistungen schon ab sechsmonatiger Berufsunfähigkeit möglich
- Flexible Anpassung Ihrer Berufsunfähigkeit an Ihre jeweilige Lebensphase
- Sie entscheiden über die Verwendung Ihrer Überschussanteile
- Weltweiter Versicherungsschutz
Was Besucher derzeit auch interessiert:
- Stimmt es, dass ich trotz meiner Berufsunfähigkeit keine staatliche Unterstützung erhalte, weil ich einfach als „noch erwerbsfähig“ umdefiniert wurde?
- Selbst die volle Erwerbsminderungsrente macht nur 50 % meines Nettogehalts aus. Das kann doch wohl nicht wahr sein?
- Kann ich meine Berufsunfähigkeit eigentlich auch in eine Lebensversicherung umtauschen, zum Beispiel eine kapitalbildende Lebensversicherung?
- Ich habe eine zweijährige Tochter und Elternzeit genommen. Wirkt sich das auch negativ auf meine Erwerbsminderungsrente aus?
- Wie viele Jahre muss ich als Berufseinsteiger warten, bis ich einen umfassenden Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente erhalte?
Die Antworten sind so individuell wie unsere Besucher selbst. ERGO ist in Ihrer Nähe. Lassen Sie uns gemeinsam über die passende Antworten auf Ihre Fragen sprechen. Jetzt Termin vereinbaren!
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ERGO Lebensversicherung AG
Berufsunfähigkeit bedeutet noch lange nicht Erwerbsunfähigkeit
Wer durch Krankheit oder Unfall nur in seinem bisher ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten kann, hat keinen Anspruch auf staatliche Unterstützung. Er ist prinzipiell arbeitsfähig – nur nicht mehr in seiner zuletzt ausgeführten Tätigkeit. Er muss auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine andere beliebige Tätigkeit annehmen – auch einfachste Arbeiten. Persönliche Empfindlichkeiten, ehemalige Stellung, Qualifikation oder Gehaltsvorstellungen werden dabei nicht berücksichtigt. Die ERGO Berufsunfähigkeitsabsicherung unterstützt Sie in dieser untragbaren Situation mit umfangreicher Sicherheit.
Berufsunfähigkeit – unsere Leistungen im Überblick
| Leistung |
Detail |
| Verzicht auf abstrakte Verweisung |
Die so genannte „abstrakte Verweisung“ auf eine andere Tätigkeit, wie sie in der gesetzlichen Rentenversicherung möglich ist, haben wir in unseren Bedingungen ausgeschlossen. Besondere Regelungen gelten für Schüler, Studenten, Auszubildende, Selbstständige und aus dem Berufsleben Ausgeschiedene. |
| Verkürzter Prognosezeitraum |
Für die ärztliche Voraussage der Dauer einer Berufsunfähigkeit – so erhalten Sie Ihre Leistungen auf Wunsch bereits, wenn Sie voraussichtlich nur sechs Monate ununterbrochen berufsunfähig sind. |
| Leistungen |
Die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsabsicherung werden fällig, wenn Sie in Ihrem ausgeübten Beruf im Umfang von 50 % berufsunfähig werden. Sie sind dann von der Verpflichtung zur Beitragszahlung befreit und erhalten die Rentenzahlung, sofern Sie diese vereinbart haben. |
| Weltweiter Versicherungsschutz |
Er bleibt auch dann bestehen, wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz ins Ausland verlegen. |
| Zinslose Beitragsstundung |
Die Beiträge können auf Antrag bis zur Leistungsentscheidung zinslos gestundet werden. |
| Überschussverwendung nach Wahl |
Sie entscheiden, wie die Überschussanteile Ihrer Versicherung verwendet werden: Verzinslich angesammelt und als Auszahlungsbeitrag am Vertragsende, sofern keine Leistung beansprucht wurde. Als Bonusrente zur Erhöhung Ihrer Rentenansprüche im Leistungsfall. Zur Senkung Ihrer Beiträge durch Verrechnung der Überschüsse oder als Investition in eine Fondsanlage zur Teilnahme an der Finanzmarktentwicklung. |
Unsere Berufsunfähigkeitsrente können Sie auch als Zusatzversicherung zu einer Kapitallebens-, Renten- oder Risikolebensversicherung vereinbaren.
Wir gehen mit Ihnen gern weiter ins Detail. ERGO ist in Ihrer Nähe. Lassen Sie uns gemeinsam über den passenden Versicherungsschutz für Sie sprechen. Jetzt Termin vereinbaren!
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Berufsunfähigkeit: kein Geld vom Staat
- Können Sie "nur" in Ihrem jetzigen Beruf nicht mehr arbeiten? Dann sind Sie trotzdem grundsätzlich arbeitsfähig und bekommen für die Berufsunfähigkeit kein Geld vom Staat.
- Sie müssen jede beliebige Ersatztätigkeit annehmen - ohne Rücksicht auf Ihre Ausbildung und Ihr bisheriges Einkommen. Eine Umschulung müssen Sie in Kauf nehmen.
- Finanzielle Probleme sind hier vorprogrammiert, wenn Sie sich auf die gesetzliche Absicherung verlassen.
Erwerbsminderung: der Härtefall
Erst wenn Sie nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten könne, gelten Sie als erwerbsgemindert. Und bekommen vom Staat eine kleine Erwerbsminderungsrente. Deshalb ist eine private Vorsorge wichtig. Denn wer nicht mehr arbeiten kann, hat nur noch wenig eigenes Geld.