Die Einrichtung einer Unterstützungskassenversorgung ist eine zuverlässige Möglichkeit der betrieblichen Altersversorgung, mit der Sie ggf. Steuervorteile bis zur Rente genießen. Besonders Arbeitnehmer mit hohem Versorgungsbedarf können auf diesem Weg bestehende Versorgungslücken minimieren – und das mit steuer- und ggf. sozialversicherungsfreien Aufwendungen, zumal diese im Gegensatz  zu denen der Direktversicherung oder Pensionskasse nicht auf 4% der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung begrenzt ist.