Direktversicherung – transparent und sicher
- Aufbau einer garantierten Altersrente mit attraktiver Überschussbeteiligung
- Sie gilt als sichere Ergänzung zur privaten Altersvorsorge und staatlichen Rente – die Versorgungslücke wird im Idealfall geschlossen, zumindest aber reduziert
- Beiträge kommen in der Einzahlungsphase „brutto für netto“ der persönlichen Altervorsorge zugute
- Wahl der Leistung: Lebenslange monatliche Rente oder einmalige Kapitalabfindung
- Bei vorzeitigem Ausscheiden kann der Vertrag privat oder vom neuen Arbeitgeber weiter geführt werden
- Mit der Direktversicherung können Sie z.B. Ihre vermögenswirksame Leistungen in betriebliche Altersversorgung umwandeln und dabei Steuern und Sozialversicherung sparen
- Sie können einen von Ihnen bestimmten Teil Ihres Gehalts in einen steuer- und sozialversicherungsfreien Beitrag für Ihre Altersversorgung umwandeln
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ERGO Lebensversicherung AG
Wie Chef und Mitarbeiter gemeinsam die Zukunft gestalten
Die Direktversicherung ist die am häufigsten verwendete Form der betrieblichen Altersversorgung. Viele entscheiden sich für diesen Durchführungsweg, weil er so transparent und einfach umzusetzen ist. Eine Direktversicherung ist eine Rentenversicherung, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abschließt. Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist jeweils der Arbeitgeber, während der Arbeitnehmer oder seine versorgungsberechtigten Hinterbliebenen Anspruch auf die Leistungen haben.
Wie Sie mit der Direktversicherung Ihre Altersvorsorge steuerfrei finanzieren können
- Die Beiträge können Sie bis zu einer Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (maximal 2.688 Euro für das Jahr 2012) steuerfrei für die Direktversicherung einbringen.
- Zusätzlich kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Festbetrag in Höhe von maximal 1.800 Euro aufgewendet werden, der ebenfalls steuerfrei ist. Die Beiträge werden vom Brutto-Einkommen abgezogen – dadurch sinkt Ihre Steuerbelastung deutlich.
Beiträge ohne Sozialabgaben
- Die Beiträge sind ebenfalls bis zu 2.688 Euro sozialabgabenfrei. Das bedeutet: Sofern Ihr Gehalt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, werden Ihnen für diesen Teil Ihrer Gehaltsabrechnung keine Beiträge für die gesetzliche Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.
- Der oben genannte Festbetrag von 1.800 Euro unterliegt in jedem Fall der Sozialversicherungspflicht.
- Die Leistungen sind für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse kranken- und pflegeversicherungspflichtig.
Geringere Steuerbelastung im Rentenalter
- Sie haben Ihr Renteneintrittsalter erreicht und freuen sich auf Ihre wohlverdienten Leistungen aus der Direktversicherung. Alle Leistungen sind erst ab Rentenbeginn zu versteuern – genau dann, wenn die Einkünfte aus dem Arbeitsverhältnis wegfallen. Durch die dann in der Regel geänderte Einkommenssituation ergibt sich für Sie i.d.R. eine geringere Steuerbelastung.
Interessant zu wissen
- Das Vertragsguthaben in der Direktversicherung ist in der Einzahlungsphase Hartz-IV-sicher – das heißt, die Beiträge werden nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.
- Es besteht die Möglichkeit, eine entsprechend abgesenkte Altersrente auch zu einem früheren Zeitpunkt als mit 67 in Anspruch zu nehmen – je nach Geburtsjahr frühestens jedoch ab Vollendung des 62. Lebensjahrs, sofern Sie dann bereits gesetzliches Altersruhegeld empfangen.
- Bei Elternzeit wird die Direktversicherung beitragsfrei gestellt – es sei denn, Sie möchten privat weiterzahlen.
- Besteht bereits vor Beginn der Wehr- oder Zivildienstzeit eine Direktversicherung, so hat der Arbeitgeber während der Dienstzeit die Beiträge, und zwar Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil, weiter zu entrichten.
- Der Durchführungsweg kann mit anderen bAV-Optionen kombiniert werden.
Wir gehen gern weiter mit Ihnen ins Detail. ERGO ist in Ihrer Nähe. Lassen Sie uns gemeinsam über über den passenden Versicherungsschutz für Sie sprechen. Jetzt Termin vereinbaren!
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